Speyer (ots) – 21.02.2020, 17:25 Uhr – Der 81-Jährige Geschädigte wurde in einer Bankfiliale in der Speyerer Innenstadt durch einen unbekannten Täter in englischer Sprache angesprochen und in ein Gespräch verwickelt. Nach Beendigung des Gespräches wendete sich der Geschädigte wieder dem Bankautomaten zu und musste feststellen, dass seine EC-Karte nicht mehr am Bankautomat vorzufinden war.

Der Geschädigte ging davon aus, dass die EC-Karte zwischenzeitlich eingezogen worden war. Am gleichen Abend ließ er die EC-Karte vorsichtshalber sperren.

Als der 81-Jährige am Folgetag die Bankfiliale aufsuchte, um seine Karte wieder zu erlangen, musste er feststellen, dass diese nicht eingezogen, sondern entwendet worden war. Durch unbekannte Täter wurden kurz nach der Tat drei Abbuchungen getätigt und es entstand dem Geschädigten ein Schaden in Höhe von ca. 5.000 Euro.

Die Polizei warnt ausdrücklich vor dieser Masche und möchte ihnen deshalb einige grundsätzliche Verhaltenshinweise an Bankautomaten nennen:

  • Achten Sie grundsätzlich vor der Benutzung auf technische Manipulationen des Bankautomaten.
  • Schirmen Sie bei der Eingabe ihrer Geheimzahl die Tastatur ab und stellen Sie sicher, dass Sie niemand bei der Eingabe beobachtet.
  • Lassen Sie sich am Bankautomaten nicht in Gespräche verwickeln oder in einer anderen Art und Weise stören.
  • Behalten Sie ihre EC-Karte stets im Blick, beenden Sie zunächst ihr Bankgeschäft, bevor Sie sich anderen Dingen zuwenden.
  • Lassen Sie ihre Karte nach Verlust oder Diebstahl umgehend sperren.

Sollten Sie verdächtige Feststellungen wahrnehmen, kontaktieren Sie schnellstmöglich ihre örtliche Polizeidienststelle. Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter der Tel.-Nr. 06232-1370 oder per Mail an pispeyer@polizei.rlp.de entgegen.

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