Kassel/Nordhessen (ots) – Am kommenden Donnerstag 13.02.2020 tritt die Karnevalszeit mit der Altweiberfastnacht in ihre Hochphase ein. Auch in diesem Jahr werden viele Närrinnen und Narren in Nordhessen die “tollen Tage” bis zum Aschermittwoch auf zahlreichen Veranstaltungen und Festen ausgelassen feiern. Da dabei oftmals Alkohol und andere berauschende Mittel eine Rolle spielen, möchte die Polizei in diesem Zusammenhang auf die Gefahren hinweisen und wird auch in diesem Jahr verstärkt Kontrollen durchführen, um betrunkene und berauschte Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen.

Die Kasseler Polizei gibt die Empfehlung, sich bereits vorher Gedanken über die Heimfahrt zu machen und dementsprechend Taxis sowie öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen oder sich von einem nüchternen Fahrer mitnehmen zu lassen.
Zudem sollte am Steuer eines Fahrzeugs die Wahl des Kostüms gut überlegt sein, denn neben freiem Gehör und freier Sicht darf die Erkennbarkeit des Gesichts nicht beeinträchtigt sein, ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

  • 2.784 kontrollierte Fahrzeuge im Jahr 2019

Im vergangenen Jahr überprüften Beamte der nordhessischen Polizeireviere und -stationen sowie der Verkehrsdienste während der Karnevalszeit insgesamt 2.784 Fahrzeuge und ihre Fahrer auf ihre Fahrtüchtigkeit, wobei sich eine Vielzahl der Kontrollierten erfreulicherweise vernünftig verhielten und ohne Alkohol oder Drogen am Steuer unterwegs waren.
Die Polizisten stellten bei den Kontrollen auch fest, dass viele “Narren” sich tatsächlich Gedanken über die Heimfahrt gemacht hatten, indem sie bereits im Vorfeld einen Fahrer auserkoren hatten.
Leider gab es auch 47 alkoholisierte oder berauschte Fahrer, deren Fahrt mit der Verkehrskontrolle endete und eine Anzeige zu Folge hatte.
15 von ihnen mussten ihren Führerschein vorläufig oder ganz abgeben.

  • Was droht wann?

Die Notwendigkeit der Kontrollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit zeigt sich auch in den Unfallzahlen: Im Jahr 2018 verursachten 391 alkoholisierte Fahrer und 37 berauschte Fahrzeugführer einen Unfall. Die Unfallzahlen für das Jahr 2019 liegen noch nicht abschließend vor, dennoch lässt sich bereits ein leichter Anstieg der unter Alkohol- und Drogeneinfluss verursachten Unfälle erkennen.

Demnach sollten sich Autofahrer während der “tollen Tage” auf vermehrte Verkehrskontrollen einstellen:
  • Bereits bei 0,3 Promille kann der Führerschein eingezogen werden, wenn Anzeichen für eine Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Unfall beteiligt ist.
  • Ab 0,5 Promille ist der Führerschein auch ganz ohne “Ausfallerscheinungen” für mindestens einen Monat weg.
  • Ab 1,1 Promille droht der richterliche Führerscheinentzug für mehrere Monate.

Zudem müssen betrunkene Fahrer mit empfindlichen Bußgeldern und Geldstrafen rechnen.
Für Fahranfänger unter 21 Jahren oder Führerscheinneulinge, die sich in der Probezeit befinden, gilt ohnehin die gesetzliche 0,0 Promille Grenze.

Nach einer durchgefeierten Nacht sollten Autofahrer zudem berücksichtigen, dass auch am nächsten Morgen noch Restalkohol im Körper vorhanden sein kann. Drogenberauscht ein Fahrzeug zu steuern,
ist für jede Altersklasse tabu.


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