Frankfurt-Ostend (ots)-(hol) – Montagabend 10.02.2020 lösten nicht angemeldete Dreharbeiten einen großen Polizeieinsatz aus. Zwei Männer hatten maskiert und bewaffnet einen Kiosk betreten. Im Anschluss zeigten sich die verantwortlichen Komiker leider völlig uneinsichtig.

Gegen 20:40 Uhr meldete eine Passantin über Notruf, soeben in der Hanauer Landstraße 2 Männer vor einem Kiosk gesehen zu haben. Einer von ihnen habe sich eine Sturmhaube übergezogen, der andere offensichtlich eine schwarze Pistole in der Hand gehalten. Dann hätten beide den Kiosk betreten.
Die Zeugin befürchte nun, dass der Laden überfallen wird.

Unverzüglich fuhren mehrere Polizeistreifen zu dem Kiosk. Dabei erkannten die Beamten von außen sofort zwei Männer im Inneren des Kiosks, von denen der eine tatsächlich maskiert und der andere mit einer Pistole bewaffnet war.
Die Polizisten näherten sich dem Kiosk daraufhin mit gezogenen Dienstwaffen. Hier trafen sie auf mehrere Männer, die nun von der Polizei aufgefordert wurden, sich auf den Boden zu legen.

Einer von ihnen, ein 25-Jähriger aus Maintal, trug die Sturmhaube nach oben geschoben als Mütze auf dem Kopf. Die Schusswaffe, eine täuschend echt aussehende Softairwaffe Modell “Desert Eagle”, fanden die Beamten auf dem Verkaufstresen des Kiosks. Neben dem 25-Jährigen aus Maintal gab sich noch ein 33-jähriger Frankfurter als Verantwortlicher zu erkennen. Beide gaben an, Komiker zu sein.

Die Aktion im Kiosk habe als Videodreh gedient. Ein entsprechendes Drehbuch hatte der 25-Jährige bei sich. Im Inneren des Kiosks stellten die Beamten anschließend tatsächlich auch eine Kamera samt Stativ und Beleuchtungsequipment fest.

Das Einverständnis des Kioskbesitzers zum Videodreh in seinem Kiosk lag nach dessen Aussage vor, eine offizielle Drehgenehmigung jedoch nicht. Zudem versäumten alle Beteiligten es, das örtlich zuständige Polizeirevier vorher über ihr Vorhaben zu informieren. Darüber hinaus zeigten sie sich völlig uneinsichtig. Die Polizei stellte die Waffe und die Sturmhaube sicher.

Die Verantwortlichen sehen sich nun mit einem Strafverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz konfrontiert.


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