Frankenthal: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei Frankenthal

Parkautomaten aufgebrochen

Frankenthal (ots) – Zwischen dem 07.02.2020, 21:00 Uhr und 08.02.2020, 08:50 Uhr, bricht bislang unbekannter Täter einen Parkautomaten des Parkhauses an der Willy-Brandt-Anlage auf und entnimmt Bargeld in bislang unbekannter Höhe. Zuvor sorgt er mittels Abwenden der außen angebrachten Videokamera dafür, dass er bzw. die Tat nicht aufgezeichnet wird.

Zeugen werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Einbruchsdiebstahl aus PKW mit Keyless-System

Frankenthal (ots) – Im Zeitraum zwischen dem 06.02.2020, 17:00 Uhr und 07.02.2020, 05:30 Uhr entwenden bislang unbekannte Täter aus einem in der Wichernstraße abgestellten weißen Seat Leon Bargeld, einen schwarzen Rucksack sowie persönliche Dokumente des Geschädigten.
Aufbruchspuren können durch die aufnehmenden Beamten nicht festgestellt werden.
Der PKW ist mit einem Keyless-System ausgestattet.
Ob die Täter sich dies zu Nutzen machen, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Zeugen werden gebeten, sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Auto-Einbrecher haben es in der Regel besonders auf Navigationsgeräte, Autoradios, Mobiltelefone, Notebooks sowie sonstige zurückgelassene Wertsachen wie Handtaschen oder Kleidung mit Scheckkarten, Papieren und Bargeld abgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die Täter die Parkplätze beobachten und kurz nach Abstellen eines Pkw sofort agieren.
Aus diesem Grund ist besonders in der dunklen Jahreszeit in den Abendstunden erhöhte Sorgfalt beim Abstellen und Verlassen des eigenen Fahrzeugs geboten. Verschließen sie ihr Fahrzeug auch bei kurzer Parkdauer und überprüfen sie den Schließzustand.
Achten sie beim Verlassen des Fahrzeugs auf Personen in ihrem Umkreis, die sie gegebenenfalls beobachten. Lassen sie insbesondere keinerlei Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug zurück.
Selbst bei Kleinstgegenständen, ergibt sich ein Anreiz für den Täter.

Weiterführende Informationen zu diesem und auch anderen Themen finden Sie auf der Internetpräsenz der polizeilichen Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de.

Verkehrsunfallflucht mit hohem Schaden

Frankenthal (ots) – Am 07.02.2020 zwischen 15:00 und 18:30 Uhr, stellt eine 42-jährige Frankenthalerin ihren schwarzen Toyota RAV4 in der Gottfried-Keller-Straße in Höhe der Hausnummer 21 ab.
Als sie zu ihrem PKW zurückkehrt, stellt sie frische Unfallspuren entlang des linken Fahrzeughecks fest. Der Unfallverursacher befindet sich nicht mehr vor Ort.
Aufgrund der ausgemessenen Schadenshöhe könnte es sich bei dem flüchtigen Fahrzeug um ein Baustellenfahrzeug/ Pritschenwagen handeln.
An dem PKW der Geschädigten entsteht ein Schaden von etwa 3.500 Euro.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen.
Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden.
Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.

Diebstahl an Kraftfahrzeug

Frankenthal (Pfalz) (ots) – Am 06.02.2020 gegen 20:15 Uhr beobachtet ein Zeuge, wie ein Mann an einem im Parkhaus in der Eisenbahnstraße geparkten Mercedes den an der Front angebrachten Stern abbricht und entwendet.

Nachdem der Zeuge die Polizei verständigt, kann der Dieb durch die eingesetzten Beamten kontrolliert werden. Dabei handelt es sich um einen 40-jährigen Mann aus Freinsheim, welcher den zuvor entwendeten Mercedes-Stern aushändigt. Der Mann ist mit 1,43 Promille Atemalkoholwert deutlich alkoholisiert.

Ihm wird ein Platzverweis für das entsprechende Parkhaus erteilt, welchem er auch nachkommt. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Der geschädigte Fahrzeughalter wird informiert. Der entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 30 EUR.