Kryptowährungen
Kryptowährungen (Foto: Pixabay)

Seit dem 1. Januar 2020 dürfen die deutschen Banken auf ein komplett neues Geschäftsfeld zugreifen: nun wird der Verkauf sowie die Verwahrung von digitalen Währungen – also Bitcoin und Co. – erlaubt. Bislang war es den Deutschen nicht möglich, über ihre Hausbank in digitale Währungen zu investieren, sodass man über Krypto-Handelsplätze wie Börsen agieren musste. Mit dem neuen Gesetz zur Umsetzung zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie, das Ende letzten Jahres vom Bundestag und den Ländern verabschiedet wurde, gibt es nun also auch in Deutschland etwas Bewegung im Bereich der Kryptowährungen.

Werden nun die Kryptowährungen verstärkt in den Mittelpunkt der Gesellschaft rücken? Noch ist unklar, ob sich der Deutsche stärker für Bitcoin und Co. interessieren wird. Fakt ist: Alternative Geldanlagen, so beispielsweise der Aktien- oder Devisenmarkt, Indexfonds oder auch der Kryptomarkt, scheinen noch immer nicht so beliebt wie das Sparbuch oder Tagesgeld zu sein – und das, obwohl die altbekannten Finanzprodukte keine Renditen mehr ausspucken.

Nun doch kein Trennungsgebot

Der finale Gesetzentwurf ist sogar über die im Vorfeld gefasste Planung hinausgegangen. Denn zu Beginn war noch das sogenannte Trennungsgebot geplant. Da heißt, die Bank hätte zwar Kryptowährungen zum Verkauf anbieten dürfen, jedoch hätte die Verwahrung von einer anderen Stelle erfolgen sollen. Somit wären externe Verwahrstellen oder Töchterunternehmen erforderlich gewesen. Da das Trennungsgebot nun aber doch nicht in der finalen Fassung vorzufinden war, besteht nun die Möglichkeit, dass der Verkauf sowie die Aufbewahrung der digitalen Coins von ein und derselben Stelle durchgeführt werden dürfen.

Die neue Regelung, die seit Anfang des Jahres gilt, wurde auch von Seiten des Bankenverbandes BdB begrüßt. „Die Kreditinstitute haben bei der Verwahrung von Kundenvermögen viel Erfahrung. So auch, wenn es um das Risikomanagement geht. Denn sie sind immer dem Anlegerschutz verpflichtet und werden auch von Seiten der Finanzaufsicht kontrolliert.“ Des Weiteren erklärte der BdB, es wäre in weiterer Folge möglich, Geldwäsche sowie auch Terrorfinanzierung zu unterbinden. Die Neuregelung würde auch dafür sorgen, dass die Anleger über die heimischen Fonds in Kryptowährungen investieren können und nicht mehr über ausländische Anbieter aktiv werden müssen.

Es gibt auch kritische Stimmen

Jedoch gibt es nicht nur positive Worte. So hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ganz klar Kritik geäußert. Die Befürchtung, die Finanzexperte Niels Nauhauser hat, geht in die Richtung, dass nun die Banken auf einen aggressiven Kundenfang gehen könnten. „Banken verkaufen grundsätzlich die unterschiedlichsten Finanzprodukte, sofern die Provision auch stimmt. Wird es also möglich, Kryptowährungen zu kaufen wie auch kostenpflichtig zu verwahren, so besteht ein nicht zu unterschätzendes Risiko, dass den Kunden Assets mit einem möglichen Totalverlustrisiko angeboten werden, ohne dass diese aber wissen, wie gefährlich ein Investment in den Kryptomarkt tatsächlich ist.“

Natürlich darf man die Gefahren nicht unterschätzen. Die Volatilität des Kryptomarkts ist ausgesprochen hoch. Lag der Bitcoin zu Beginn des Jahres 2019 noch bei 3.000 US Dollar, so kratzte die Kryptowährung Ende Juni bei 14.000 US Dollar. Nach dem Sommer stürzte der Bitcoin auf 6.500 US Dollar ab. Ein ähnliches Bild konnte man im Jahr 2017 beobachten. Lag der Bitcoin im Januar noch bei 1.000 US Dollar, so übersprang die digitale Währung im Dezember fast die 20.000 US Dollar-Grenze. 2018 folgte dann ein 80%iger Wertverlust. Und nicht nur der Bitcoin hat den Boden unter den Füßen verloren – der gesamte Kryptomarkt ist eingebrochen.

Wer über Bitcoin Era oder andere Plattformen mit Kryptowährungen gearbeitet hat, der weiß, wie hoch das Risiko ist. All jene, die bislang aber noch nie etwas mit dem Markt zu tun hatten, sollten besonders vorsichtig sein. Ganz egal, wie vielversprechend die Prognosen sind – Geld, das man in den Kryptomarkt pumpt, sollte immer als Ausgabe verstanden werden.

Finanzkurve
Linkspartei fordert jetzt den „Finanz-TÜV“ (Foto: Pixabay)

Linkspartei fordert jetzt den „Finanz-TÜV“

Auch Fabio De Masi, der Finanzberichterstatter der Linkspartei, bleibt skeptisch gegenüber dem neuen Gesetz und der Möglichkeit, dass Banken jetzt auch digitale Währungen verkaufen dürfen. „Die Banken freuen sich über die aus den Kryptogeschäften entstehenden Gewinne. Jedoch darf jetzt nicht der Verbraucherschutz unterlaufen werden.“ De Masi will einen „Finanz-TÜV“, der die neuen Anlageprodukte vor der Zulassung überprüfe.