Neustadt: Aus der Stadtratssitzung vom Dienstag, 28.01.2020

Symbolbild Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – In seiner Sitzung vom 28.01.2020 hat sich der Stadtrat in der öffentlichen Sitzung mit dem Beschluss einer Resolution zur geplanten Kommunalreform, der Neubesetzung von Ausschüssen und Vergabeangelegenheiten sowie in der nicht-öffentlichen Sitzung mit Grundstücksangelegenheiten beschäftigt.

Öffentlicher Teil:

Oberbürgermeister Marc Weigel hat zu Beginn der Sitzung Frau Silvia Kerbeck, Ortsvorsteherin der Haardt als neues Mitglied im Stadtrat willkommen geheißen. Herr Marco Göring zog sich Ende 2019 aus dem Stadtrat zurück. Frau Kerbeck rückte für ihn nach und ist nun Teil der CDU-Stadtratsfraktion.

Vortrag des Geschäftsführers des Städtetages Rheinland-Pfalz, Herrn Fabian Kirsch zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz und deren Auswirkungen auf die kreisfreien Städte.

Beschluss einer Resolution zur geplanten Kommunalreform
Der Stadtrat beschließt die Resolution zur geplanten Kommunalreform.

Resolution:
Für Demokratie und kommunale Selbstverwaltung – gegen Aushöhlung der Mitwirkungsrechte der Bevölkerung in den Städten!
Kommunale Selbstverwaltung ist eine Rechtsgarantie mit Verfassungsrang. Kommunal- und Verwaltungsreformen müssen sich an dieser Verfassungsgarantie messen lassen. Nirgendwo haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, unmittelbar auf die Lebensbedingungen in ihrem Umfeld Einfluss zu nehmen als in ihren Städten und Dörfern. Dabei ist der Idealtypus der Gemeinde eine solche, in der alle kommunalen Entscheidungen aus einer Hand getroffen werden. In Rheinland-Pfalz ist das der Fall in den 12 kreisfreien Städten.
Kommunalreformen und Veränderungen bei der Kreisfreiheit haben immer einen Verlust an Entscheidungsspielräumen der kommunalen Mandatsträger zur Folge. Die Städte nehmen wichtige Funktionen für das Umland wahr, insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Freizeit u. v. m. Ziel muss daher eine Stärkung der städtischen Zentren sein, damit diese ihre wichtigen Funktionen auch für das Umfeld weiterhin erfüllen können. Eine Aufgabenverlagerung weg von der Stadt auf andere Ebenen läuft in vielen Bereichen, angefangen von der Gestaltung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sowie dem Öffentlichen Personennahverkehr, den Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Städten entgegen. Die von der Landesregierung beauftragten Gutachten zeigen keinerlei Vorteile einer Einkreisung oder Eingemeindung für die Städte auf. In Kauf genommen wird aber die Einschränkung der Selbstverwaltung und Mitbestimmung der Menschen in den Städten. Behauptete Einspareffekte bei Gebietsreformen konnten bisher noch nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden. Auch die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung sind nicht beleuchtet worden. Die zunehmende Digitalisierung des Lebens wird zahlreiche neue Formen der interkommunalen Zusammenarbeit ermöglichen und stellt damit die bessere Alternative zu Zwangsfusionen dar. Städte sind unverzichtbare Anker und Zentren der Dynamik im Land Rheinland-Pfalz. Ziel einer jeden Reform muss daher der Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung und die Verlagerung von Zuständigkeiten und Verantwortung in den kommunalen Raum sein.
Gefordert wird:
Kommunale Selbstverwaltung stärken! Städte als Zentren des Landes fördern!
Bürgerwillen beachten! Keine Kommunalreform gegen die Bürgerinnen und Bürger!
Zusammenarbeit fördern! Sinnvolle kommunale Initiativen zur Zusammenarbeit unterstützen!

Neubesetzung von Ausschüssen, Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern

Der Stadtrat wählt:

1.) Frau Diana Levis-Hofherr
als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Senioren

Frau Sonja Hillmer hat ihr Mandat als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Soziales und Senioren niedergelegt. Daraufhin wurde uns von der Partei Bündnis 90/Die Grünen Frau Diana Levis Hofherr genannt

2.) Frau Sonja Hillmer
als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss

Von der Partei Bündnis 90/Die Grünen wurde uns Frau Sonja Hillmer als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss genannt.

3.) Frau Katrin Marquardt
als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Senioren

Von der Partei Bündnis 90/Die Grünen wurde uns Frau Katrin Marquardt als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Soziales und Senioren genannt.

4.) Herr Herbert Rusche
als stellvertretendes Mitglied in den Innenstadtbeirat

Herr Gerhard Hofmann hat sein Mandat als stellvertretendes Mitglied im Innenstadtbeirat niedergelegt. Daraufhin wurde uns von der SPD-Stadtratsfraktion Herr Herbert Rusche genannt.

5.) Herrn Patrick Henigin
als Mitglied in den Hauptausschuss

Frau Jutta Fillibeck hat ihr Mandat im Hauptausschuss niedergelegt. Daraufhin wurde uns von der CDU-Stadtratsfraktion Herr Patrick Henigin genannt.

6.) Frau Jutta Fillibeck
als stellvertretendes Mitglied in den Hauptauschuss

Von der CDU-Stadtratsfraktion wurde uns Frau Jutta Fillibeck als stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss genannt.

7.) Herrn Stefan Krumm-Dudenhausen
als Mitglied in den Hauptauschuss

Herr Dr. Manfred Österle hat sein Mandat im Hauptausschuss niedergelegt. Daraufhin wurde uns von der FWG-Stadtratsfraktion Herr Stefan Krumm-Dudenhausen genannt.

8.) Herrn Werner Kerth
als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Von der FWG-Stadtratsfraktion wurde uns Herr Werner Kerth als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau genannt.

9.) Herrn Erik Ruland
als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss

Von der Evangelischen Jugendzentrale wurde uns Herr Erik Ruland als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss genannt.

Gewinnausschüttung der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH (TKS) an die Stadt

Der Stadtrat ermächtigt auf Empfehlung des Aufsichtsrats der TKS den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der TKS eine Ausschüttung aus dem Gewinnvortrag der TKS in Höhe von 375.000 Euro abzüglich der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages zu beschließen.

Die TKS hat das Wirtschaftsjahr 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 757.958,44 Euro abgeschlossen. Der Überschuss wurde auf die neue Rechnung vorgetragen und die Prüfung einer Ausschüttung zugesagt.
Unter Berücksichtigung des sich aus dem Geschäftsbetrieb der TKS ergebenden Liquiditätsbedarfs wird von der Geschäftsführung eine Ausschüttung in Höhe von 375.000 Euro empfohlen. Nach Abzug der Kapitalertragssteuer sowie des Solidaritätszuschlags verbleibt bei der Stadt ein Nettoertrag in Höhe von voraussichtlich rund 315.000 Euro. Der Aufsichtsrat der TKS hat in seiner Sitzung am 22.01.2020 der Ausschüttung in dieser Höhe zugestimmt.

Wirtschaftsplan 2020 der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH (TKS)

Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der TKS den Wirtschaftsplan 2020 und die fünfjährige Finanzplanung zu beschließen.

Der vorliegende Wirtschaftsplan nebst Finanzplanung ist auf der Grundlage des Wirtschaftsplans 2019 und des Jahresabschlusses 2018 sowie des Wirtschaftsplans 2020 der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH entwickelt worden.
Der Aufsichtsrat der TKS hat in seiner Sitzung am 22.01.2020 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 vorberaten und empfiehlt, ihn zu beschließen.

Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts

Der Stadtrat stimmt dem fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungskonzept zu.

Im Haushaltsrundschreiben des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) vom 15.10.2014 für die kommunale Haushaltswirtschaft 2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Kommunalaufsichten dazu angehalten sind, von den Kommunen bei unausgeglichenen Ergebnishaushalten die Vorlage von Haushaltskonsolidierungskonzepten zu verlangen.
In den Konzepten sollen verbindliche Festlegungen mit detaillierten Beschreibungen der vor-gesehenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sowie Planungen zum angestrebten Haushaltsausgleich dargelegt werden.
Der Stadtrat hat am 21.01.2016 erstmals ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen, das letztmals im Januar 2019 fortgeschrieben wurde. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) hat mit der Haushaltsgenehmigung 2019 erneut darum gebeten, das bestehende Konzept fortzuschreiben und in aktualisierter Form vorzulegen.
In dem vorliegenden Konzept wurden die Ergebnisse und Prognosen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2020 berücksichtigt. Insgesamt kann eine positive Entwicklung bei den Jahresergebnissen sowie dem Eigenkapital festgestellt werden.

Änderung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit der beigefügten Änderung.

In seiner Sitzung am 17.12.2019 hat der Stadtrat die Haushaltssatzung nebst dem Haushalt für das Jahr 2020 beschlossen. Nach dem Beschluss wurde der Haushalt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben unverzüglich der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) zur Genehmigung vorlegt.
Zwischenzeitlich hat uns die ADD mit Schreiben vom 21.01.2020, eingegangen per Fax am 24.01.2020, mitgeteilt, dass gegen die vorgelegte Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2020 Rechtsbedenken erhoben werden und der Haushalt deshalb nicht genehmigt werden könne. Die Rechtsbedenken werden mit Hinweis auf das ausgewiesene Defizit und damit wegen Verstoßes gegen das Gebot des Haushaltsausgleiches begründet. Die Stadt sei verpflichtet, „unter größtmöglicher Anspannung ihrer Kräfte das Haushaltsdefizit zu minimieren“. In fernmündlichen Gesprächen wurde signalisiert, dass eine sehr deutliche Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B als geeignete Maßnahme angesehen werde, um die geforderte Kraftanstrengung nachzuweisen. Bei der Grundsteuer B beläuft sich der Hebesatz aktuell auf 450 Prozentpunkte. Es wird vorgeschlagen, diesen auf 505 Prozentpunkte anzuheben. Der jährliche Mehrertrag würde sich dann auf etwa 1.100.000 EUR belaufen und das Haushaltsdefizit entsprechend verringern.

Satzung über die Änderung der Grundsteuer B

Der Stadtrat beschließt die beigefügte Satzung über die Änderung des Hebesatzes der Grundsteuer B.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat der Stadt Neustadt an der Weinstraße mit Schreiben vom 21.01.2020, eingegangen per Fax am 24.01.2020, mitgeteilt, dass gegen die vorgelegte Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2020 Rechtsbedenken erhoben werden und die Satzung deshalb nicht genehmigt werden könne. Die Rechtsbedenken werden mit Hinweis auf das ausgewiesene Defizit wegen Verstoßes gegen das Gebot des Haushaltsausgleiches begründet. Die Stadt sei verpflichtet, „unter größtmöglicher Anspannung ihrer Kräfte das Haushaltsdefizit zu minimieren“. In fernmündlichen Gesprächen wurde signalisiert, dass eine sehr deutliche Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B als geeignete Maßnahme angesehen werde, um die geforderte Kraftanstrengung nachzuweisen. Mit der vorliegenden Satzung soll der Hebesatz für die Grundsteuer B, der zuletzt zum
01.01.2016 erhöht wurde, um 55 Prozentpunkte von bisher 450 v.H. auf künftig 505 v.H. erhöht werden. Es sind hierdurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1.100.000,00 € zu erwarten.
Bei Mietwohnungen betragen die Mehrbelastungen für die Mieter je nach Baujahr und Ausstattung nach Einschätzung der Wohnungsbaugesellschaft (WBG) für eine 60-QMWohnung etwa 9 – 15 EUR, für eine 80-QM-Wohnung 12 – 19 EUR jährlich.

Bebauungsplan „Naulott-Guckinsland“ – 6. Änderung und Erweiterung im Ortsbezirk Hambach

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Naulott-Guckinsland“- 6. Änderung im Ortsbezirk Hambach gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Die Stadt Neustadt hat am 03.06.1992 den Bebauungsplan „Naulott-Guckinsland“ in Kraft gesetzt. Schon im damaligen Verfahren hat der LBM angeregt, dass zur Erschließung des Plangebietsteils südlich der B 39 eine Linksabbiegerspur im Zuge der L 516 (damals B 38) eingerichtet wird, um die Verkehrssicherheit und -flüssigkeit zu gewährleisten. Dies wurde bisher nicht umgesetzt.
Lange Zeit gab es Überlegungen, den Knotenpunkt „L 516 / B 39“ zu einem Kreisverkehrsplatz umzubauen.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Neustadt an der Weinstraße südöstlich des Knotens Grundstücke erworben, um ausreichend Flächen für den Kreisverkehr zur Verfügung zu stellen, über den auch das Gebiet „Naulott-Guckinsland-Süd“ angeschlossen werden sollte.
Jüngere Untersuchungen des LBM haben ergeben, dass ein Kreisel angesichts der anliegenden Verkehrsmengen nicht leistungsfähig wäre. Daher wurde dieser Ansatz verworfen. Ein neues Konzept zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der B 39 zwischen der Autobahnanbindung und ADAC-Kreisel sieht nun einen Ausbau der 4-armigen Kreuzung vor. Damit entfällt die Option, das Baugebiet „Naulott-Guckinsland-Süd“ über den Knoten zu erschließen und die Notwendigkeit der ursprünglich geforderten Linksabbiegerspur lebt wieder auf.
Das Baurecht für diese Maßnahme soll durch Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Naulott-Guckinsland“ hergestellt werden. Gleichzeitig wird der Bebauungsplan hinsichtlich der inneren Erschließung des Gebietes zu ändern sein. Die im wirksamen Bebauungsplan festgesetzte Infrastruktur ist angesichts der konkreten Bebauung des Gebietes so nicht mehr umsetzbar. Die tatsächliche innere Erschließung hat eher behelfsmäßigen Charakter und ist nicht mehr mit den Anforderungen an eine qualifizierte Erschließung vereinbar.

Zudem sollen die Festsetzungen zur baulichen Nutzung des Gebietes unter Beachtung der bereits vollzogenen Abweichungen vom ursprünglichen Plan uns insbesondere der aktuellen umweltrechtlichen Erfordernisse neu geordnet und in einem zeitgemäßen städtebaulichen Konzept neu geordnet werden.

Konzeptvergabe bei ausgewählten gemeindlichen Liegenschaften

Der Stadtrat beschließt:

Das Anwesen Mandelring 45 in Neustadt-Haardt (ehemalige orthopädische Fachklinik) soll im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens veräußert und entwickelt werden. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße bewirbt sich hiermit für das Modellvorhaben des Ministeriums für Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag vorzubereiten.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße befürwortet grundsätzlich die Entwicklung und Veräußerung von ausgewählten städtischen Immobilien und Grundstücken auf der Grundlage einer Konzeptvergabe.

Der Ortsbeirat Haardt ist in die Ausschreibung einzubinden und berät die Eckdaten zur Ausschreibung vor. Vertreter bzw. Vertreterinnen sind in die Jurierung einzubinden.
Die Veräußerung städtischer Grundstücke kann auf verschiedene Arten erfolgen: Vergabe nach Höchstgebot, Direktvergabe oder Vergabe nach Konzeptqualität. Aktuell gibt es zunehmend mehr Städte, die bei der Entwicklung von Bauland die sogenannte Konzeptvergabe einsetzen. Nach diesem Verfahren werden kommunale Grundstücke nicht nach Höchstpreis, sondern im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren nach der Qualität des Nutzungskonzeptes veräußert. So kann dem Problem begegnet werden, dass z.B. hinsichtlich städtebaulicher Qualität, die starre Anwendung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit (Vergabe nach Höchstgebot) nicht immer zu den gewünschten Ergebnissen führt.
Bei der Konzeptvergabe kann der Verkauf des Grundstücks entweder zu einem Festpreis erfolgen, dann werden die Qualitätskriterien zu 100% gewichtet. Möglich ist es aber auch, einen Mindestpreis für ein Grundstück festzusetzen. Dann findet neben den qualitativen Kriterien auch der Preis mit max. 50% Berücksichtigung.
Ziel ist es, für einen Standort nach Maßgabe von Kriterien, die durch die Kommune ausgewählt werden, die beste Lösung zu finden. Grundsätzlich können Kommunen über einen von ihnen selbst vorgegebenen Kriterienkatalog neben städtebaulicher Qualität die unterschiedlichsten Ziele umsetzen (z.B. Aspekte der Nachhaltigkeit oder soziale Kriterien). Für weitere Informationen zum Thema Konzeptvergabe kann auf der Homepage der Architektenkammer eine Broschüre eingesehen werden (www.diearchitekten.org/main-menue/downloadcenter/).
In Neustadt wurden Konzeptvergaben bzw. daran angelehnte Verfahren (Qualitätskriterien spielten eine wesentliche Rolle) bereits erfolgreich durchgeführt, so. z.B. bei der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes inkl. Busbahnhof und auch für die Entwicklung des Postareals.

Mit Schreiben vom 08.01.2020 hat das Ministerium für Finanzen einen Projektaufruf gestartet. Zehn Konzeptvergabeverfahren rheinland-pfälzischer Kommunen erhalten eine Projektförderung in Form eines Zuschusses von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 25.000Euro. Gefördert werden insbesondere Mehrkosten, die durch die Begleitung der Konzeptvergabe durch ein externes, qualifiziertes Planungsbüro entstehen. Die Anträge können bis zum 30.06.2020 eingereicht werden. Dabei gilt das „Windhundprinzip“, das heißt, die zehn ersten eingereichten Förderanträge werden bewilligt. Gegenstand des Verfahrens sollen beispielsweise Projekte der Innenentwicklung sowie der Entstehung von gemeinschaftlichem, bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum sein.

Den Antragsunterlagen muss ein Grundsatzbeschluss der Kommune zur Durchführung von Konzeptvergabeverfahren beigefügt werden. Mit diesem Beschluss sichert die Kommune ihre Bindung an die Bedingungen der Konzeptvergabe zu.

Eine Immobilie, für die sich eine Konzeptvergabe und damit eine Bewerbung für die oben beschriebene Projektförderung Anbietet, ist das Haus Siebenpfeiffer, Mandelring 45, in Neustadt-Haardt. Das Anwesen war früher als Altenheim und dann durch eine orthopädische Fachklinik genutzt worden, die am 31.12.2013 geschlossen worden war. Seit 2014 wurde das Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt. Nach einem Brand im November 2019 steht keine weitere Nutzung als Asylunterkunft an. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Interessenten gegeben, die das Anwesen kaufen und für eine Wohnnutzung entwickeln wollten. Der Ortsbeirat Haardt hat im Dezember 2019 einen Beschluss über den Bedarf an Gemeinderäumen, die im Haus Siebenpfeiffer untergebracht werden sollen, gefasst. Der Bedarf an Flächen für Ortsverwaltung und Vereine beträgt ca. 300 Quadratmeter.

Auch für weitere gemeindliche Liegenschaften wie z.B. das Schlachthofgelände und die Waldmannsburg ist eine Entwicklung auf der Grundlage der Konzeptvergabe denkbar, da auch hier die stärkere Gewichtung von Qualitätskriterien wünschenswert ist.

Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, das Anwesen Mandelring 45 im Rahmen der Konzeptvergabe zu entwickeln. Die attraktive und zugleich sensible Lage des Anwesens innerhalb der Denkmalzone macht eine verstärkte Berücksichtigung von Qualitätskriterien besonders wichtig. Neben der Bereitstellung von Flächen für Ortsbeirat und Vereine ist eine Wohnnutzung sinnvoll.
Würde das Konzeptvergabeverfahren über das Modellprojekt gefördert, könnte das zeitintensive und hinsichtlich gestalterischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen anspruchsvolle Verfahren mit Förderung des Ministeriums durch ein beratendes Büro begleitet werden. Als Vorgaben des Ministeriums sind bei einer Bewerbung u.a. die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sowie eine Gewichtung der Qualitätskriterien mit mindestens 70% zu beachten.
Die Eignung des Anwesens Mandelring 45 für das Modellvorhaben sowie die genauen Rahmenbedingungen sind zunächst in einem verpflichtenden Beratungsgespräch mit der Architektenkammer und dem Finanzministerium zu klären. Nach Beschluss und Beratungsgespräch wird die Verwaltung die Unterlagen für einen Antrag beim Ministerium für Finanzen vorbereiten. Erst danach wird die genaue inhaltliche Ausgestaltung der Konzeptvergabe mit der Beschreibung der Rahmenbedingungen und der Ziele unter weiterer Einbeziehung des Ortsbeirats Haardt sowie des Bauausschusses und des Stadtrats erfolgen.

Vergabe des Auftrags zur Erstellung einer Mixed-Reality Applikation mit dem Fokus auf die Straße der Demokratie und auf das Hambacher Fest in Neustadt an der Weinstraße

Der Stadtrat beschließt den Auftrag für die Erstellung einer Mixed-Reality Applikation mit dem Fokus auf die Straße der Demokratie und auf das Hambacher Fest in Neustadt an der Weinstraße einer Firma aus Neustadt an der Weinstraße zu erteilen.

In der Sitzung des Stadtrats am 13.11.2018 wurde der Teilnahme am Profilierungswettbewerb Kultur, Regionalität, Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau: „Tourismus mit Profil in Stadt und Land in Rheinland-Pfalz“ zugestimmt.
Im Februar 2019 erfolgte die Bekanntgabe an die Stadt, dass der Wettbewerbsbeitrag mit einem Sonderpreis für Digitalisierung ausgezeichnet wird für die angedachten Zukunftstechnologien und die neuen digitalen touristischen Produkte.
Im April 2019 wurden die entsprechenden Antragsunterlagen an die Stadt übersandt. Es bestand die Vorgabe, den Antrag auf Fördermittel zwingend bis zum 15.08.2019 beim Fördermittelgeber einzureichen. Des Weiteren forderte der Fördermittelgeber explizit, dass bis zur Antragsstellung die voraussichtliche Auftragssumme bereits konkret bekannt und das Ausschreibungsverfahren durchgeführt sein müssen. Aufgrund der geschätzten Auftragssumme von über 300 Tsd. Euro musste die Leistung in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Die zeitlichen Vorgaben des Fördermittelgebers ließen ausschließlich ein offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 VgV zu.
Zwei der sechs eingereichten Angebote mussten aus formellen Gründen ausgeschlossen werden, da sie nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Form eingereicht wurden.
Für die weitere Wertung verblieben somit vier Angebote.
Um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, gab es neben dem Wertungskriterium Preis weitere Bewertungskriterien (B-Kriterien) in einer Wertungsmatrix. Die Bewertung zu diesen Punkten wurde von einer Jury bestehend aus 5 Mitgliedern der Stadtverwaltung, der Stiftung Hambacher Schloss und der TKS am 16.07.2019 vorgenommen.
Im Rahmen der Jurysitzung wurde deutlich, dass die Qualität der gelieferten Arbeitsproben stark voneinander abweichen und dass drei der vier verbliebenen Firmen die im Leistungsverzeichnis und den Rahmenbedingungen gestellten Vorgaben, den Einsatz neuester Zukunftstechnologien, nicht erfüllen. Der Sonderpreis wird jedoch ausschließlich für den Einsatz solcher vergeben.
Zwischenzeitlich hat der Fördermittelgeber den vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt und eine Bewilligung der Fördermittel für Anfang 2020 in Aussicht gestellt.

Vergabe von Putz- und Stuckarbeiten in der Kita Schöntalschule

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Putz- und Stuckarbeiten in der Kita Schöntalschule, Sauterstr. 95 an eine Firma aus Neustadt an der Weinstraße zu einem Angebotspreis von 56.217,87 € inkl. MwSt. zu erteilen. Im Rahmen der Baumaßnahmen wurde der Auftrag für Trockenbauarbeiten in der Kita Schöntalschule an eine Firma aus Speyer zu einem Angebotspreis von 83.217,89 Euro vergeben.

Nach der Bedarfsplanung der Stadt Neustadt an der Weinstraße fehlen aktuell über 500 Betreuungsplätze für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Zur Deckung des aktuellen Bedarfs soll nun im ältesten Gebäude der Gesamtanlage Schöntalschule eine 4-gruppige Kindertagesstätte eingerichtet werden. Die Inbetriebnahme soll 2021 erfolgen.
Zuvor sind umfängliche bereits begonnene bauliche und gebäudetechnische Anpassungen notwendig. Die erforderlichen Rückbauarbeiten sind bereits durchgeführt.
Im Zuge des Ausbaus fallen Gipserarbeiten sowohl im Innenbereich als auch an der Außenfassade an. Es handelt sich in erster Linie um Ausbesserungsarbeiten nach den bisherigen Rückbaumaßnahmen (Rückbau der Fliesen und Türen, Herstellung von Wanddurchbrüchen). Verputzarbeiten größerer Flächen fallen in den zukünftigen Sanitärbereichen an. Im Zuge der weiteren Baumaßnahmen sind des Weiteren vielfältige und unterschiedliche Trockenbauarbeiten, wie beispielsweise die Neuerrichtung von Innenwänden oder Deckenabhängungen notwendig.

Vergabe von Ingenieurleistungen für die Stützwandsanierungen Schillerstraße

Der Stadtrat beschließt den Auftrag über die Ingenieurleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke (LP 3 sowie 5 bis 9 und Besondere Leistungen) für die Sanierung der Stützwände in der Schillerstraße, der Alban-Haas-Straße und an der Zwockelsbrücke einem Büro aus Neunkirchen zu einem Angebotspreis von 63.317,04 Euro zu vergeben.

Die Stützwände liegen entlang der L512. Die Stützwand Schillerstraße befindet sich an einer steilen Böschung, die Richtung Bahngleise abfällt. Zur Sanierung muss daher das Gelände der Deutschen Bahn bzw. des Eisenbahnvereins betreten werden.
Bei der letzten Prüfung der Stützwände im Oktober 2017 bzw. Oktober 2018 wurden diese mit den Zustandsnoten 2,5 bzw. 2,8 bewertet, d.h. der Zustand der Stützwände war gerade noch ausreichend. Eine kurzfristige Instandsetzung ist daher erforderlich. Insbesondere das Schutzgeländer entspricht nicht mehr der aktuellen Norm und muss dringend erneuert werden.
Bei den Stützwänden handelt es sich um Stützwände des Landes. Die Baukosten der Sanierung trägt daher das Land.

Vergabe von Ingenieurleistungen für den Ausbau der Haardter Straße (K5)

Der Stadtrat beschließt den Auftrag über die Ingenieurleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen (LP 1 bis 3, 5 bis 7 und Besondere Leistungen) sowie die Planungsbegleitende Vermessung (LP 1 bis 4) für den Ausbau der Haardter Straße (K5) einem Büro aus Neustadt an der Weinstraße zum Angebotspreis von 137.121,74 € inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer zu erteilen.

Die Haardter Straße (K5) soll im Bereich zwischen der Mußbacher Landstraße und dem Mandelring entlang der Bebauung auf einer Strecke von rd. 800 m ausgebaut werden.
Grund hierfür ist der Zustand der Straße. Die Straßenoberfläche ist brüchig und stark beschädigt. Der Unterbau ist nicht frostsicher angelegt. Altes Kopfsteinpflaster ist mit einer dünnen Schicht Asphalt überzogen. Die Ableitung von Niederschlagswasser erfolgt teilweise über beidseitige Rinnenplatten und teilweise reicht die bituminöse Befestigung bis zum Bordstein, die Entwässerung erfolgt über Straßeneinläufe. Die Gehwege sind unterschiedlich befestigt (Asphalt, Pflaster). Bei der Haardter Straße (K5) handelt es sich um eine Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße, die in Baulastträgerschaft der Stadt Neustadt an der Weinstraße liegt. Die Baukosten für diese klassifizierte Straße werden nach Antragstellung seitens der Stadt Neustadt an der Weinstraße durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert. Die Kosten für die nun durch die Stadt zu beauftragenden Ingenieurleistungen sind hingegen nicht förderfähig.
Die Entwurfsplanung soll bis Mai 2020 erbracht sein. Die Ausschreibungsunterlagen sind bis Oktober 2020 zu erstellen. Es ist beabsichtigt, im Frühjahr 2021 mit dem Ausbau der Haardter Straße (K5) zu beginnen.

Vergabe des Auftrages zur Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 4000

Der Stadtrat beschließt den Auftrag zur Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 4000 nach DIN 14530-21. Das Fahrgestell soll demnach von einer Firma aus Landau, der Aufbau hingegen von einer Firma aus Rankweil in Österreich beschaffen werden. Den Auftrag für die Beladung wurde einer Firma aus Blieskastel erteilt. Der Gesamtpreis des Tanklöschfahrzeugs beläuft sich auf 393.355,00 Euro.

Das derzeit genutzte Fahrzeug der Feuerwehr aus dem Jahr 1986 ist überaltert, die Ersatzbeschaffung erfolgt im Zuge der Umsetzung des Fahrzeugkonzepts.
Die Leistung war europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben.
Die Angebote wurden von der Bauverwaltung, der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz sowie der Stabsstelle Rechnungsprüfung nachgeprüft.
Die Mittel stehen auf dem Produktkonto 1262.071200 zur Verfügung.

Ergänzende Informationen zur Vergabe eines barrierefreien touristischen Leitsystems in Neustadt an der Weinstraße

Der Stadtrat nimmt die weiteren Ausführungen zur Vorlage 372/2019 zustimmend zur Kenntnis.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 (Vorlage Nr.: 372/2019) beschlossen den Auftrag zur Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes für ein barrierefreies touristisches Leitsystem in Neustadt an der Weinstraße zum Angebotspreis in Höhe von 118.972,57 Euro (incl. MwSt. und Nebenkosten) an die Firma City Concepts zu vergeben.
In der Begründung für den Antrag wurde genannt, dass in dem o. g. Angebotspreis rund 50.000 Euro für bereits erbrachte Leistungen enthalten sind. Dadurch hätte irrtümlich der Eindruck entstehen können, dass nur noch Planungsleistungen im Umfang von rund 69.000 Euro vergeben werden müssen.
Richtig ist, dass zusätzlich zu dem jetzt von der Stadt zu vergebenden Auftrag in Höhe von 118.972,57 Euro brutto bereits Planungsleistungen in Höhe von rund 50.000 Euro netto (57.623,77 Euro brutto) von der TKS geleistet wurden.
Die Gesamtsumme des jetzt zu vergebenden Auftrages und der bereits vergebenen Planungsleistungen beläuft sich damit auf 176.596,34 Euro brutto. Dieser Betrag liegt im Rahmen der ursprünglichen Kostenschätzung und wurde auch in dieser Höhe beim Ministerium beantragt und mit Bescheid vom 10.04.2019 bewilligt.

Mobile digitale Infrastruktur – Voraussetzungen schaffen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion

Der Stadtrat nimmt den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Kenntniss. Seitens der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße soll nun von den Stadtwerken Neustadt geprüft werden, wie in der Stadt eine weitestgehend umfassend verfügbare, kostenlose WLAN-Abdeckung für Bürgerinnen und Bürger und die Gäste der Stadt bereitgestellt werden kann. Durch die Prüfung sollen neben der Machbarkeit und Qualität der WLAN-Abdeckung auch die entstehenden Kosten aufgezeigt werden.

Die meisten Städte, die sich auch touristische Ziele setzen, bieten ihren Gästen – und viele Städte, welche Bedeutung der Digitalisierung erkannt haben, auch ihren Bürgerinnen und Bürgern – ein kostenloses StadtWLAN an. Neustadt hat dies durch das Projekt „Freifunk“ ebenfalls versucht. Leider ist „Freifunk“ zum einen nicht flächendeckend in der Stadt verfügbar und zum anderen ist die Verbindung hier zu langsam und nicht stabil. Gleichzeitig setzen touristische Konzepte Neustadts, wie z.B. der „Stelen-Weg“, auf die Einbindung digitaler Inhalte. Die Bereitstellung eines stabilen, flächendeckenden und kostenlosen StadtWLAN ist daher unerlässlich für die touristische Attraktivität unserer Stadt. Die Verwaltung sollte daher überprüfen, wie ein solches StadtWLAN umgesetzt werden kann. Ggf. könnten z.B. die Stadtwerke ein geeignetes Angebot zur Verfügung stellen.

Bezahlbarer Wohnraum – Arbeit fortsetzen

Bürgermeister Ingo Röthlingshöfer erläuterte dem Stadtrat die bisherigen Umsetzungen und Lösungsansätze der Arbeitsgruppe. So wurde bereits eine Stelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit sowie eine Stelle im Bereich Jugendsozialarbeit geschaffen.
Des Weiteren befinden sich die Themenfelder „Unterbringung von Obdachlosen in der Kurt-Schumacher-Straße“, „Bedarfsgerechter Wohnraum sichern und schaffen“ sowie das „Wohnungsraumvergabekonzept“ derzeit in der Planungs- oder bereits in der Umsetzungsphase.

Auf Antrag der SPD-Fraktion im Februar 2018 und nach Anfrage im September 2018 wurde eine überfraktionelle Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe konnte bereits erste positive Ergebnisse erzielen. Allerdings wurde erst ein kleiner Teil des Themenkomplexes bearbeitet. Seit vielen Monaten wurde die Arbeitsgruppe nicht mehr einberufen. Die SPD-Fraktion regt mit Nachdruck die Wiederaufnahme der Arbeit der Arbeitsgruppe an und bittet um Information darüber, wann die Arbeitsgruppe wieder einberufen wird.

Arbeitsgruppe Gewerbeentwicklung einberufen

Der Stadtrat wurde von Herrn Adams, Baudezernent der Stadt Neustadt an der Weinstraße, darüber informiert, dass die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe „Gewerbeentwicklung“ am Dienstag. 10 März um 19:00 Uhr stattfinden wird. Dort soll unter anderen das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Beschlusses besprochen werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion hatte am 11.9.2019 beantragt, für die Erarbeitung eines Gewerbeentwicklungskonzeptes die Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Stadtverwaltung, der Fraktionen und der Wirtschaftsverbände wieder einzurichten. In der Stadtratssitzung vom Oktober 2019 wurde der Antrag „Die Zukunft sichern – Gewerbeentwicklung planen“ vom Stadtrat beschlossen. Wir bitten darum, den Stadtrat zu informieren, wie das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Beschlusses geplant ist und wann die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe geplant ist.


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