Neustadt und Kreis Bad Dürkheim: Die Polizei-News

Symbolbild (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – 21.01.20 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.


Neustadt: Nötigung im Straßenverkehr – Zeugen gesucht

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am Sonntag, 19.01.2020, kam es gegen 20:40 Uhr auf der B39 in Höhe der Ausfahrt Geinsheim zu einer Nötigung im Straßenverkehr. Ein bislang unbekannter Täter mit einem dunklen, kastenförmigen Kleinwagen überholte zuerst eine 33-jährige Fahrzeugführerin. Nach dem Überholvorgang scherte er dann vor dieser ein und bremste sein Fahrzeug bis zum Stillstand ab, wodurch auch sie gezwungen wurde zum Stehen zu kommen. Nach wenigen Sekunden beschleunigte er sein Fahrzeug wieder, bremste dieses jedoch einige Meter weiter erneut bis zum Stillstand ab. Hierdurch wurden auch die hinter der 33-jährigen Anzeigeerstatterin fahrenden Fahrzeuge zur Bremsung gezwungen. Beweggründe für das Verhalten des Unbekannten seien nicht ersichtlich gewesen.

Zeugen oder ggf. weitere Geschädigte des Vorfalls werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Neustadt an der Weinstraße (Tel.: 06321/854-0; E-Mail: pineustadt@polizei.rlp.de) zu melden.


Neustadt: Mehrere Fahrzeuge beschädigt – Zeugen gesucht

Neustadt/Weinstraße (ots) – In der Nacht von Sonntag, 19.01.2020, auf Montag, 20.01.2020, wurden in der Industriestraße mehrere Fahrzeuge beschädigt. Unbekannte zerkratzten an bislang sechs bekannten Fahrzeugen den Lack und verursachten damit einen geschätzten Gesamtsachschaden von ca. 14.000 Euro. Die Polizei Neustadt bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 06321 854-0 oder per E-Mail unter pineustadt@polizei.rlp.de.


Neustadt: Zeugen nach Wurf mit Feuerwerkskörper

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 20.01.2020 gegen 17:45 Uhr kam es in der Martin-Luther-Straße in Höhe des dortigen REWE-Marktes zu einem Vorfall, bei dem mehrere Heranwachsende Feuerwerkskörper gezündet haben und zumindest einen davon unter ein stehendes Fahrzeug geworfen haben. Der darin befindliche Fahrer erschrak aufgrund des lauten Knalls. Die Polizei sucht Zeugen, die ebenfalls von dem Vorfall betroffen waren oder zumindest Zeugen dieses kleinen Feuerwerks waren. Hinweise bitte telefonisch unter 06321 854-0 oder per Email unter pineustadt@polizei.rlp.de.


Neustadt, Lambrecht: Verkehrskontrollen im Dienstgebiet

Neustadt/Weinstraße, Lambrecht (ots) – Bei mehreren Verkehrskontrollen am Montag, 20.01.2020, wurden zahlreiche Verkehrsverstöße geahndet.

In der Zeit von 07:50 Uhr bis 08:50 Uhr wurden im Bereich der Schulen in der Landwehrstraße die Geschwindigkeit überprüft. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h waren insgesamt 12 Autofahrer zu schnell unterwegs. Zehn Fahrer wurden verwarnt und zwei Fahrzeugführer erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die schnellste gemessene Geschwindigkeit lag bei 57 km/h.

Im Zeitraum von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr wurde das Geschwindigkeitsverhalten auf der B39 in Lambrecht Höhe Karl-Rauch-Siedlung überprüft. Bei erlaubten 50 km/h wurden insgesamt 18 Geschwindigkeitsübertretungen registriert. Vier Autofahrer erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, die schnellste gemessene Geschwindigkeit lag bei 75 km/h.

Von 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr wurde eine Kontrollstelle in der Amalienstraße in Neustadt eingerichtet. Dort ergaben sich vier Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht und drei Verstöße gegen das Handybenutzungsverbot während der Fahrt.

Am Morgen des Dienstags, 21.01.2020, wurden im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Neustadt/W. zwei Kontrollstellen mit dem Schwerpunkt der Geschwindigkeitsüberwachung errichtet.

Von 08:00 – 08:45 Uhr wurde in der Landwehrstraße der Weg zur örtlichen Schule und des Kindergartens überwacht. Hierbei kam es in der 30er Zone zu 14 Geschwindigkeitsverstößen. Höchster gemessener Verstoß lag bei 49 km/h. Auf der B39, Fahrtrichtung Neustadt/W. nach Speyer auf Höhe des Sportplatzes des SV Geinsheim, wurde eine Kontrollstelle von 09:35 – 11:15 Uhr eingerichtet. Hierbei wurden insgesamt 37 Geschwindigkeitsverstöße geahndet. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 101 km/h, bei erlaubten 70 km/h.


Bad Dürkheim: Vorfahrt missachtet – drei Personen verletzt

Bad Dürkheim (ots) – Am 21.01.2020, gegen 11:10 Uhr, befuhr ein 80-jähriger VW-Fahrer die Auffahrt zur B 271 von der Mannheimer Straße kommend. An der Einmündung zur B 271 bog er nach links in Richtung Wachenheim ab, ohne auf einen von links kommenden und vorfahrtsberechtigen Pkw, Daimler-Benz zu achten, der i.R. Industriegebiet unterwegs war und es kam zum Unfall. Hierbei wurden der 80-jährige Unfallverursacher und seine Beifahrerin sowie der 70-jährige Fahrer des Daimler-Benz verletzt. Sie wurden alle in ein Krankenhaus eingeliefert. Zur Versorgung der Verletzten war auch ein Rettungshubschrauber an der Unfallstelle gelandet. Aus diesem Grund war auch die B 271 für ca. 30 Minuten voll gesperrt worden. Fünf Mann der Freiwilligen Feuerwehr waren ebenfalls im Einsatz. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 40.000,- Euro.


Carlsberg: Trunkenheitsfahrt

Carlsberg (ots) – Im Rahmen der Streifenfahrt fiel den Polizeibeamten der Polizeiinspektion Grünstadt in Carlsberg in der Linienstraße am 21.01.2020 gegen 00.45 Uhr ein VW Golf auf. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte bei dem 67-jährigen Fahrer Alkoholgeruch festgestellt werden. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,41 Promille. Deshalb wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Da der deutsche Fahrzeugführer einen polnischen Führerschein vorlegte, wurden weitere Ermittlungen durchgeführt. Es konnte festgestellt werden, dass der 67-Jährige bereits aufgrund zwei weiterer Trunkenheitsfahrten aus den Jahren 2016 und 2018 eine Sperre zur Erlangung der Fahrerlaubnis in Deutschland bis Ende 2020 hat. Daher wurde der polnische Führerschein beschlagnahmt und es wird ein weiteres Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgelegt. Auch der für den Fuhrpark Verantwortliche der Halterfirma muss mit einem Strafverfahren wegen des Zulassens des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis rechnen. Die Ermittlungen hierzu dauern an.


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