Kaiserslautern: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Auto (PxHere)

E-Scooter in Kaiserslautern

Kaiserslautern – E-Mobility goes Kaiserslautern! Seit Dienstag besteht in
der Stadt die Möglichkeit, einen E-Scooter-Service zu nutzen. Berechtigte
Personen haben nun die Möglichkeit, Elektrotretroller im Stadtgebiet
auszuleihen. Im Umgang mit den E-Scootern, deren sachgemäßen Nutzung in der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) festgelegt ist, gibt es einiges zu
beachten.

Mindestalter

Zwar benötigen E-Roller-Fahrer keinen Führerschein, dennoch ist nicht jeder
berechtigt, die Fahrzeuge zu nutzen. Wer mit einem Scooter fahren möchte, muss
mindestens 14 Jahre alt sein.

Helmpflicht

Da die Zweiräder nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h zugelassen
sind, besteht derzeit keine Helmpflicht. Die Polizei empfiehlt dennoch das
Tragen eines Helmes. Wie auch Fahrradfahrer sind E-Scooter-Fahrer im
Straßenverkehr einem besonderen Risiko ausgesetzt.

Versicherung

Ausschließlich Fahrzeuge, die über eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung
verfügen, dürfen im öffentlichen Verkehr geführt werden. Eine
Versicherungsplakette muss am Roller angebracht werden. Bei Nichtbeachtung droht
ein Bußgeld. Vor allem Personen, die im privaten Besitz eines Scooters sind,
sollten daran denken eine solche Versicherung abzuschließen. Fahrzeuge von
seriösen Verleih-Services sind in der Regel bereits versichert.

Alkohol und Drogen

Wie für Autofahrer, gilt auch für E-Roller-Fahrer die 0,5 Promille-Grenze. Zum
Schutz aller Verkehrsteilnehmer empfiehlt die Polizei ausdrücklich, keine
berauschenden Substanzen zu konsumieren. Wer sich nicht an die Vorschriften
hält, muss mit Bußgeldern sowie Fahrverboten rechnen.

Wo darf man fahren?

  • Baulich angelegte Radwege
  • Gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 Straßenverkehrsordnung
    / StVO)
  • Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295
  • Straßenverkehrsordnung)Fahrradstraßen (Zeichen 244.1
    Straßenverkehrsordnung)

Ausdrücklich verboten ist es, auf Gehwegen zu fahren.

Wie viele Personen dürfen E-Scooter nutzen?

Die Benutzung eines Elektrotretrollers ist nur für eine Person zulässig.

Auch wenn die Nutzung solcher Elektrokleinstfahrzeuge viele Vorteile mit sich
bringt und bei einigen Personen auch der „Fun-Factor“ im Vordergrund steht,
appelliert die Polizei an die Vernunft jedes Einzelnen. Bitte denken Sie daran,
dass sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Fahren Sie daher immer vorsichtig
und aufmerksam! Die Polizei in Kaiserslautern wird Rollerfahrer und deren
Fahrzeuge gezielt kontrollieren.

Wichtige Informationen zur Nutzung der E-Scooter hat die Stadt Kaiserslautern
unter folgendem Link zusammengefasst:

https://s.rlp.de/BabLz

Nur kurz eingekauft und schon war das Fahrrad weg

Kaiserslautern – Knapp fünf Minuten war ein 78-Jähriger in einem
Lebensmittelmarkt am Stiftsplatz einkaufen. Das reichte Dieben aus, um sich das
Fahrrad des Mannes unter die Nägel zu reißen. Der 78-Jährige lehnte das Fahrrad
ungesichert im Eingangsbereich ab. Das machten sich die unbekannten Personen
offenbar zunutze. Bislang liegen keine Täterhinweise vor. Weitere Ermittlungen
dauern an.

Tipp von der Polizei: Sichern Sie ihr Fahrrad immer ab! Diebe sind blitzschnell
und nutzen Gutgläubigkeit gnadenlos aus.

Auto gerammt und abgehauen

Kaiserslautern – Ein 41-Jährige parkte am Montag gegen 21 Uhr sein Auto in
der Straße „Am Waldschlösschen“. Als er am nächsten Tag zu seinem Fahrzeug
zurückkam, musste er feststellen, dass die Beifahrertür beschädigt wurde. Ein
bislang unbekannter Fahrer touchierte wohl die Seite des Wagens und machte sich
dann aus dem Staub. Die Polizei schätzt den entstandenen Schaden auf circa 400
Euro. Zeugen, die den Unfall beobachten konnten, melden sich bitte bei der
Polizei. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion 1 unter der Telefonnummer 0631/
369 2150 entgegen.

Einbrecher haben es auf Gartenhäuschen abgesehen

Kaiserslautern – Bislang unbekannte Einbrecher verschafften sich in der
Nacht von Montag auf Dienstag Zugang in ein Gartenhäuschen im Baalborner Weg.
Die mutmaßlichen Täter hatten es auf Werkzeug abgesehen und ließen Gegenstände
im Wert von circa 200 Euro mitgehen. Die Polizei sicherte vor Ort Spuren.
Zeugen, die Angaben zur Tat machen können, werden gebeten sich bei der Polizei
zu melden. Hinweise bitte an die Telefonnummer 0631/369 2150.

Polizei kontrolliert Verkehr

Kaiserslautern – Landkreis Kaiserslautern – Am Dienstag hat die Polizei
zwischen 11 und 16 Uhr Verkehrskontrollen im Stadtgebiet und im Landkreis
durchgeführt.

Von 11.00 bis 12.30 Uhr hatten die Beamten den Verkehr auf der Landesstraße 367
in Höhe des Industriegebietes „Auf dem Immel“ im Blick. Ein 22-jähriger
Autofahrer fuhr aus Richtung Kaiserslautern auf die Kontrollstelle zu, hielt
seinen Toyota aber vorher an, wendete und fuhr in entgegengesetzter Richtung
davon. Ein Streifenwagen folgte dem Auto. In der Abfahrt nach Weilerbach wurde
der Pkw angehalten und der Fahrer kontrolliert. Während der Kontrolle ergaben
sich Hinweise auf Drogenkonsum. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf
Cannabis. Der 22-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht wo ihm eine Blutprobe
entnommen wurde. Auf den jungen Mann kommen eine Anzeige wegen Fahrens unter
Drogeneinfluss und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu.

Mehrere Autofahrer erhielten einen Mängelbericht, weil sie kein Warndreieck oder
Verbandskästen mitführten.

Am Nachmittag kontrollierten die Einsatzkräfte in der Merkurstraße in
Kaiserslautern. Hier fielen gleich zwei Autofahrer auf, die am Steuer saßen
obwohl sie Drogen konsumiert hatten. Bei dem 39-jährigen Fahrer eines Opels
reagierte ein Urintest positiv auf Opiate. Ein 25-Jähriger Pkw-Fahrer räumte
während der Kontrolle den Konsum von Betäubungsmitteln ein.

Beide Autofahrer wurden zur Dienststelle gebracht. Dort wurde ihnen eine
Blutprobe entnommen. Führerscheine und Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Die Polizei ermittelt.

Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat sich ein 53 Jahre alter Mann
aus Kaiserslautern eingehandelt. Er war mit seinem Auto unterwegs, obwohl er
keinen Führerschein besitzt.

Ein Fahrer hatte während der Fahrt mit dem Handy telefoniert. Er wurde mit 100
Euro verwarnt, außerdem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Weil sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten, wurden sechs
Verkehrsteilnehmer verwarnt. Mittlerweile sind dafür 30 Euro Verwarnungsgeld
fällig.

Ein Pkw-Fahrer hatte seinen Sprössling nicht richtig gesichert. Er wurde belehrt
und musste ein Verwarnungsgeld von 60 Euro bezahlen.

Auch in der Stadt wurden mehrere Mängelberichte ausgestellt, weil die Autofahrer
vorgeschriebene Gegenstände oder ihren Führerschein nicht mitführten. |mhm