SGD Süd weist auf Bedeutung des Jugendarbeitsschutzes hin und setzt auf Dialog mit den Betrieben

Gut zu wissen für Ferienjob und Ausbildungsbeginn

Neustadt an der Weinstraße/Mainz – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) steht zum Start des Ausbildungsjahres Ausbildungsbetrieben und Jugendlichen in allen Fragen des Jugendarbeitsschutzes beratend zur Seite. Aber auch bei den begehrten Ferienjobs darf der Schutz der Jugendlichen nicht außer Acht bleiben. Wer noch keine 18 ist, steht unter besonderem Schutz des Gesetzes. Fachleute der SGD Süd und ihre Gewerbeärzte wollen gemeinsam mit den Betrieben an einem Strang ziehen, um die Jugendlichen vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.

Jugendarbeitsschutz bedeutet für die Betriebe besondere Regelungen zu beachten. Etwa bei den Arbeitszeiten, bei Ruhe- und Schichtzeiten, beim Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen stehen Jugendliche unter besonderem Schutz des Gesetzgebers. Bei massiven Verstößen drohen Bußgelder, allerdings setzt die SGD Süd in erster Linie auf Beratung. Der Dialog mit den Betrieben führt meist zur Einsicht und damit für die Jugendlichen zu Arbeitsbedingungen, die nicht nur eine gute Ausbildung oder einen tollen Ferienjob sichern, sondern auch rechtlich in Ordnung sind.

"Die Arbeitgeber haben auf jeden Fall darauf zu achten, dass die jungen Leute bei ihrer Arbeit nicht gefährdet werden",

erläuterte SGD-Präsident Hans-Jürgen Seimetz die Bedeutung von Jugendarbeitsschutzgesetz und Kinderarbeitsschutzverordnung.

Bei Beratungsbedarf stehen den Betrieben die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der SGD Süd in Mainz und in Neustadt und die Staatlichen Gewerbeärzte der SGD Süd zur Verfügung. Auch Jugendliche oder ihre Personensorgeberechtigten können sich an die SGD Süd wenden. Im Sinne eines guten Betriebsklimas sollten sie jedoch zunächst versuchen, die Situation innerbetrieblich zu bereinigen.

In der Pfalz und in Rheinhessen sind oft Ernte- und Feldarbeiten beliebte Ferienjobs. Die Jugendlichen jobben auch bei hochsommerlichen Temperaturen im Freien an Eisverkaufsständen oder in den Kostümen von Firmen-Maskottchen. Das ist nur möglich, wenn der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist, ansonsten gilt nämlich ein Verbot für Arbeitsplätze, an denen die Jugendlichen außergewöhnlicher Hitze ausgesetzt sind.

Geht es nicht um einen Ferienjob sondern um den begehrten Ausbildungsplatz geht es erst mal zum Hausarzt. Denn die Jugendlichen müssen dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über ihren Gesundheits- und Entwicklungszustand vorlegen. Für diese Erstuntersuchung können auch Fachärzte ergänzende Untersuchungen vornehmen. Die Mediziner klären, ob durch die Ausübung von bestimmten Tätigkeiten während der Ausbildung die Gesundheit oder die Entwicklung des jungen Menschen gefährdet wird. Mögliche Gefährdungsvermerke reichen von "körperlich schweren Arbeiten" bis hin zur "besonderen Belastung durch Dämpfe".

Der Ausbildungsbetrieb legt zum Eintrag in die Lehrlingsrolle mit dem Ausbildungsvertrag auch diese ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung der Handwerkskammer vor. Die Handwerkskammer klärt dann mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, ob und mit welchen Auflagen die Ausbildung stattfinden kann, wenn bei der ärztlichen Untersuchung Gefährdungsvermerke angebracht und Tätigkeitseinschränkungen genannt wurden. Oft reagieren die Betriebe aber auch selbst, etwa mit entsprechender Schutzausrüstung oder mit organisatorischen Regelungen, um berufstypische Belastungen abzufangen.

"Wir wollen keine Ausbildungen verhindern und steigen daher in kritischen Fällen immer in einen Dialog mit dem Ausbildungsbetrieb ein",

so die Gewerbeaufsicht der SGD Süd, die in solchen Fällen auch schon mal in den Betrieb kommt, um sich selbst ein Bild zu machen. Am Ende findet man, auch dank des arbeitsmedizinischen Sachverstandes des Staatlichen Gewerbearztes, so gut wie immer gemeinsam einen Weg, wie die angestrebte Ausbildung mit dem Jungendarbeitsschutz in Einklang gebracht werden kann, betonen die SGD-Fachleute.

Ansprechpartner/innen bei der SGD Süd für Betriebe und Jugendliche

  • Arbeitsmedizin: Staatliche Gewerbeärzte  
    Dr. Weber (06131/6033-1309) oder Dr. Smieszkol (06321/99-2422)
  • Jugendarbeitsschutz:
    für die Pfalz: Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt (06321/99-1188)
    für Rheinhessen: Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz (06131/96030-0)