Gastbeitrag: GEZ – Der neue Rundfunkbeitrag

Der Ärger über die Haushaltsabgabe steigt. Nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Privatpersonen sind mit dem neuen Gesetz nicht einverstanden. Zum Thema erreichte uns eine Mail eines Lesers, der sich entsprechend seine Gedanken machte.
 

Ob ARD, ZDF und Deutschlandradio täglich das hochwertige, unabhängige und vielfältige Leistungsangebot bietet sei mal dahingestellt. Es ist auf jeden Fall fragwürdig. Es grenzt eher an zeitgemäße Volksverdummung.

  • 70 % aller Medien sind rein kommerziell abhängig und letztendlich überflüssig.
  • 25%  aller Medien sind teilweise kommerziell abhängig, erfüllen aber ihren regionalen Zweck.
  • 5%    aller Medien sind kommerziell unabhängig, werden aber nur von 10% der Konsumenten in Anspruch genommen.

Viele Leistungen sind alte Wiederholungen und werden dem Verbraucher immer wieder untergejubelt oder von einer Redaktion zur Anderen zeitgerecht weitergeleitet.
Das "Rund um die Uhr Angebot" ist ein Abspulen im 8 Stunden-Takt und täuscht die aktuelle Präsenz vor.
Im Ergebnis ist es eine intelligente Täuschung der Verbraucher und nimmt gleichzeitig massiven Einfluss auf die Meinungsbildung in Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport.
Man kann es auch neuzeitliche Volksverdummung nennen.

Die freie Meinungsbildung, das freie Denken und Handeln, wird somit für kommerzielle Belange beeinflusst und dient in erster Linie zur Steuerung des Konsum- und Gebrauchsverhaltens.
Nicht zuletzt ist auch unsere gesellschaftliche Entwicklung davon betroffen.

Das die GEZ auf der Basis gesetzlicher Bestimmungen handelt ist nicht zu bestreiten.
Nur ist die Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene in vielen Belangen als "Wurschtel-Gesetzgebungsgewalt" einzustufen.
Zu diesem Urteil muss man einfach kommen, wenn die GEZ in ihrem Schriftsatz behauptet, dass die Rundfunkfinanzierung ab 2013 zeitgemäß gestaltet ist.

  • 50-52 % aller Deutschen sind derzeit ganz oder teilweise von staatlichen Subventionen abhängig.
  • 48 %      aller Deutschen sind somit die Finanzierungsgruppe des Staates. Auch die gesetzliche Rundfunkfinanzierung hat es auf diese Bürgergruppe abgesehen.

Ob diese Tatsache mit unserem Grundgesetz einvernehmlich ist, sollte erst mal geprüft werden. Schließlich haben wir theoretisch die Sozialdemokratie auf dem Fundament der freien Marktwirtschaft.

Wenn 80 Millionen Bürger in unserem Land Rundfunkleistungen geboten bekommen und in Anspruch nehmen, sollen auch alle an der Finanzierung teilhaben. Ein 18jähriger Mensch oder ein Empfänger staatlicher Leistungen kann doch einerseits Rundfunkbeiträge leisten, wenn er andererseits ein Smartphone, PC oder Flachbildschirm-Fernsehgerät im Anschaffungswert von 600-1200€ sein Eigen nennt.

Zumal das Anschaffungskapital der Geräte in vielen Fällen vor Steuer ins Ausland fließt.

Fazit

Das neue Rundfunkfinanzierungsgesetz ist nicht brauchbar. Es zielt willkürlich auf bestimmte Gruppen und stellt einen indirekten Zugriff auf das Privatvermögen Einzelner dar.
Hoch lebe die Bananen-Republik-Deutschland.

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