Marburg-Biedenkopf: Die Polizei-News

Parken auf einem Behindertenparkplatz - So ist es richtig
Parken auf einem Behindertenparkplatz - So ist es richtig

Marburg-Biedenkopf – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Marburg – 17 Jahre alten Suzuki Wagon gestohlen

Die Polizei fahndet nach einem 17 Jahre alten schwarzen Suzuki Wagon R mit Marburger Kennzeichen. Der Kleinwagen stand zur Zeit des Autodiebstahls am Mittwoch, 04. Dezember, zwischen 07 und 16 Uhr auf einem Parkplatz im Ginseldorfer Weg. Die Suche in der Umgebung blieb ohne Erfolg.

Wo ist der Kleinwagen mit den Zahlen 358 im Kennzeichen? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Marburg, Tel. 06421/406-0 oder unter Verweis auf diese Presseinformation an jede andere Polizeidienststelle.

Marburg – Türscheibe am Audi TT eingeschlagen

Als die Fahrerin am Freitag, 06. Dezember, gegen 07.30 Uhr zu ihrem vor dem Anwesen Großseelheimer Straße 2 geparkten grauen Audi TT kommt, sieht sie sofort die zerstörte Scheibe der Fahrertür. Aus dem Auto fehlt lediglich ein medizinisches Fachbuch, das auf der Rückbank lag.

Der Schaden am Audi beträgt mehrere Hundert Euro. Ohne Schaden abgestellt wurde der Pkw am Donnerstagabend gegen 22 Uhr.
Sachdienliche Hinweise zu dem Diebstahl bitte an die Polizei Marburg, Tel. 06421/406-0.

Marburg – Mountainbike gestohlen

Trotz der Verbindung mit einem Kettenschloss an einem Fahrradständer fehlt von dem Mountainbike jede Spur. Der Diebstahl des schwarzen Fuji Nevada 4.0 im Wert von mehreren Hundert Euro aus dem Hof des Anwesens Biegenstraße 55 war zwischen Freitag, 29. November und Donnerstag, 05. Dezember.
Wer hat das Rad gesehen? Wo ist ein schwarzes Fuji Nevada aufgetaucht?
Hinweise bitte an die Polizei Marburg, Tel. 06421/406-0.

Mölln -Rangierender Laster beschädigt Zaun und fährt weg

Nach den bisherigen Kenntnissen beschädigte ein rangierender Lastwagen am Donnerstag, 05. Dezember, zwischen 21.30 und 22 Uhr den Gartenzaun des Anwesens Möllner Weg 22a auf einer Länge von etwa 8 Metern. Der Unfallverursacher fuhr weg, ohne sich um die Regulierung des entstandenen Schadens zu bemühen.

Welcher Lastwagen hat dort rangiert? Wer hat das Wendemanöver beobachtet und kann Angaben zu dem Lastwagen machen? Hinweise bitte an die Unfallfluchtermittler bei der Polizei Marburg, Tel. 06421/406-0.

Marburg – Polizei beleidigt – Zeugen gesucht

(ots) – Nach den bewussten, gewollten, wiederholten und lautstark geäußerten Beleidigungen von Polizeibeamten sucht die Polizei nach weiteren Zeugen.
Unter diesen Zeugen sind noch Passanten, welche die Beleidigungen auch gehört
haben und die Beamten darauf ansprachen.
Da es jedoch zunächst darum ging, die davon eilenden Personen zu identifizieren, konnten die Beamten nicht alle Personalien dieser Zeugen festhalten.

Die Fahndung nach den Beleidigern war erfolgreich. Die vier jungen Männer im Alter von 17 bis 26 Jahren müssen sich demnächst wegen ihres Verhaltens verantworten.
Der Vorfall war am Sonntag, 01. Dezember, um kurz nach 01 Uhr in der Oberstadt beim Schuhmarkt. Die Polizei bittet die weiteren, namentlich noch nicht bekannten Zeugen sich zu melden. Polizei Marburg, Tel. 06421/406-0.

Niedereisenhausen – 2,7 Promille um 14.30 Uhr

(ots) – Mit laut Alkotest mehr als 2,7 Promille war ein 59 Jahre alter Mann am Mittwoch, 04. Dezember, um 14.30 Uhr im Kreisverkehr am Kaufpark Steffenberg in einen Verkehrsunfall verwickelt. Bei dem Unfall gab es zwei leicht Verletzte und einen Gesamtschaden in Höhe von nach ersten Schätzungen mindestens 27.000 Euro. Der alkoholisierte Fahrer fuhr mit seinem Kleintransporter nach Zeugenaussagen offenbar ungebremst in den Kreisverkehr ein und prallte mit dem im Kreis fahrenden, vorfahrtberechtigten VW Multivan zusammen.
Von der Kollision nach rechts von der Straße abgewiesen, stieß der Transporter noch gegen einen auf der Ausstellungsfläche eines Betriebs abgestellten Traktor.
Am Transporter entstand ein erheblicher Frontschaden, am Multivan ein massiver Schaden auf der Beifahrerseite und am Traktor ein Schaden am Tank und dem Einstieg zur Fahrerkabine. Nur der Traktor blieb fahrbereit.
Die beiden anderen Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Neben dem 59 Jahre alten Fahrer erlitt auch der 48 Jahre alte Fahrer des Multivans leichte Verletzungen. Beide konnten nach den Untersuchungen das Krankenhaus wieder verlassen. Aufgrund des festgestellten Alkoholgenusses veranlasste die Polizei eine Blutprobe und stellte den Führerschein sicher.

Neustadt – Unfallflucht in der Marburger Straße

(ots) – Der Schaden ist hinten rechts und erstreckt sich vom Radkasten am hinteren rechten Kotflügel bis hin zur ebenfalls noch beschädigten Stoßstange. Die Höhe des Schadens liegt bei mindestens 1.500 Euro.
Der betroffene schwarze Citroen DS 3 parkte zur Unfallzeit am Mittwoch, 04. Dezember, zwischen 06 und 09 Uhr, ordnungsgemäß auf dem Parkplatz des Anwesens Marburger Straße 41 (B 454).

Hinweise auf ein Unfall verursachendes Auto liegen bislang nicht vor. Wer hat den Unfall gesehen oder gehört und kann etwas zum verursachenden Auto und/oder dessen Fahrer sagen? Polizei Stadtallendorf, Tel. 06428/9305-0.

Marburg – Unfallflucht im Parkhaus

(ots) – Der vorne rechts leicht beschädigte weiße VW Tiguan parkte zur Unfallzeit am Donnerstag, 05. Dezember, zwischen 07.35 und 08.30 Uhr im Parkhaus am Erlenring.
Der Schaden beläuft sich auf etwa 600 Euro. Die Spuren deuten auf eine Kollision bei einem Ein- oder Ausparkmanöver durch ein wohl blaues Fahrzeug hin.

Weitere Hinweise auf das verursachende Fahrzeug ergaben sich bislang nicht. Wer hat den Unfall beobachtet?
Hinweise bitte an die Unfallfluchtermittler der Polizei Marburg, Tel. 06421/406-0.

Runzhausen – Spiegelkollision im Begegnungsverkehr

(ots) – Für die 48 Jahre alte Fahrerin eines weißen Mercedes mit LDK-Kennzeichen ging alles viel zu schnell. Deshalb konnte sie auch keine Hinweise auf das entgegenkommende Auto geben, mit dem es zum Zusammenstoß kam. Am Mercedes entstanden ein Spiegelschaden. Der Unfall auf der Bundesstraße 453 zwischen Gladenbach und Runzhausen war am Donnerstag, 05. Dezember, um 16.20 Uhr.

Die Mercedesfahrerin war unterwegs nach Runzhausen. Nach ihren Angaben herrschte in nach Runzhausen relativ viel und in die Gegenrichtung eher wenig Verkehr. Das entgegenkommende Auto kam von der eigenen Fahrspur ab in den Gegenverkehr. Beim Vorbeifahren kam es trotz des Ausweichversuchs zur Berührung der Spiegel.

Wer hat die Verkehrssituation noch bemerkt? Wer war zur Unfallzeit hinter dem Daimler unterwegs nach Runzhausen, hat den Unfall gesehen und kann sachdienliche Hinweise geben? Polizei Biedenkopf, Tel. 06461/9295-0.

Breidenbach – Lastwagen überfuhr Leitpfosten und Hinweistafel

(ots) – Aufgrund der am Unfallort gefundenen Teile einer Frontbeleuchtung und eines Radlaufs geht die Polizei davon aus, dass ein Lastwagenfahrer den Unfall verursachte.
Der Fahrer kam vor Freitag, 06. Dezember, 04.25 Uhr, die genaue Unfallzeit steht nicht fest, auf der Fahrt von Breidenbach nach Niederdieten aus unbekannten Gründen von der Bundesstraße 253 ab, überfuhr einen Leitpofsten und riss ein Hinweisschild samt Fundament aus der Verankerung.
Der Schaden an den Verkehrseinrichtungen beträgt mindestens 1.600 Euro.

Weitere Hinweise zu dem verursachenden Lastwagen gibt es bisher nicht. Wo steht ein seitdem 06. Dezember an der vermutlich vorderen rechten Seite an der Beleuchtung frisch unfallbeschädigter Lastwagen?
Hinweise bitte an die Polizei Biedenkopf, Tel. 06461/9295-0.

Kirchhain: 20 km/h Zone – Frauen beinahe von Auto erfasst – Polizei sucht Zeugen

(ots) – “Meine Mutter musste einen regelrechten Hopser machen, um nicht von dem Auto erwischt zu werden. Das wäre definitiv passiert, wenn sie sich nicht beeilt hätte. Mir war kurz danach vor lauter Schreck extrem übel, weil mir bewusst wurde, wie knapp das war.”

So schilderte eine 21 Jahre junge Frau das Geschehen, das sie mit ihrer Mutter am Donnerstag, 05.12.2019 gegen 15.30 Uhr, in Kirchhain beim Überqueren der Brießelstraße von der Mittelstraße zum Markt hinter dem Rathaus erlebte.
Die Mutter ging dabei in kurzem Abstand hinter der Tochter. Noch bevor sie auf der anderen Straßenseite waren, hörten beide ein für die dort bestehende 20 km/h Zone offenbar zu schnell näher kommendes Auto, wobei der Motor scheinbar durch Gasgeben lauter wurde. Ohne weitere Verzögerung fuhr der Pkw, der offenbar von der Borngasse in die Brießelstraße abgebogen war, an den beiden Frauen vorbei und dann weiter.

Die Tochter hatte aufgrund ihres Vorsprungs keine Probleme, die Mutter musste sich nach eigenen Angaben tatsächlich beeilen und letztlich sogar mit einem Sprung die Fahrbahn verlassen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

Am Steuer des silbernen Limousine saß ein älterer Herr mit dunkler Kopfbedeckung.
Wer hat das Geschehen in der Brießelstraße noch beobachtet?
Wer kann Angaben zur Fahrweise des Mannes mit dem silbernen Auto machen?
Polizei Stadtallendorf, Tel. 06428/9305-0.

Amönau: Transporter aufgebrochen – Baumaschinen gestohlen

(ots) – Von Donnerstag auf Freitag, 06. Dezember, brachen Diebe zwischen 16.30 und 06.30 Uhr einen weißen Renault Traffic auf und stahlen eine Bosch Bohrmaschine samt Koffer und Zubehör. Der Transporter parkte zur Tatzeit in der Hofzufahrt zu einem Anwesen im Harkauer Weg. Für die Baumaschine im Wert von vielleicht noch 250 Euro richteten der oder die Täter an dem Fahrzeug einen Sachschaden von mindestens 1.000 Euro an. Sachdienliche Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen bitte an die Kripo Marburg, Tel. 06421/406-0.

Biedenkopf: Tretroller lag neben beschädigtem Auto (siehe Foto)

(ots) – Die Polizei Biedenkopf sucht den Besitzer des lilafarbenen Tretrollers, der unmittelbar neben dem beschädigten silbernen VW Beetle lag. Am Pkw entstand mutmaßlich durch diesen Roller ein Schaden an der Fahrertür in Höhe von etwa 400 Euro. Der Besitzer hatte sein Auto am Montag, 25. November, um 07.30 Uhr unbeschädigt auf dem Schotterparkplatz in der Vater-Jahn-Straße vor dem Bahnhof ab- und um 09.10 Uhr den Schaden festgestellt. Der Roller lag direkt neben der beschädigten Fahrertür.

Bis heute hat sich der Rollerbesitzer noch nicht bei der Polizei gemeldet.
Wem also gehört der auffällige Roller ?
Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Biedenkopf, Tel. 06461/9295-0.

Verkehrskontrollen auch im Landkreis Marburg-Biedenkopf (siehe Foto)

Marburg-Biedenkopf (ots) – In Marburg waren anlässlich des besonderen Kontrolltages am Mittwoch, 04. Dezember, 17 Beamte zusätzlich im Einsatz. Ihr Hauptaugenmerk richteten sie überwiegend auf die besonders schutzwürdigen Orte wie Behindertenparkplätze, Schulen, Kindergärten, Kliniken, Altenheime und besondere Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wie z.B. die Lebenshilfe oder die Blindenstudienanstalt.

Die Polizei führte viele, viele Gespräche sowohl mit den Verkehrssündern als auch mit den schwächeren Verkehrsteilnehmern. Letztere und selbst die meisten derjenigen, die wegen eines Verstoßes die Folgen tragen mussten, zeigten Verständnis und Akzeptanz für die Maßnahmen. Gerade die dann auch geahndeten Parkverstöße auf Sonderparkplätzen waren den Fahrerinnen und Fahrern sichtlich unangenehm.
Um Ausreden und/oder Entschuldigungen war man aber trotzdem nicht verlegen. Letztendlich ahndete die Polizei 74 Verstöße.

Zum Hintergrund:

(ots) – Die sogenannten “schwächeren Verkehrsteilnehmer” sind keine Hauptgruppe im Straßenverkehr und gehen oft in der Wahrnehmung und Betrachtung der Allgemeinheit unter.

Am Mittwoch 04.122019, rückte ein bestimmter Teil diese Verkehrsteilnehmer in den Fokus der mittelhessischen Verkehrsüberwachung: Die Beamten waren in den vier Landkreisen (Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Wetteraukreis) für “Menschen mit Behinderung” aktiv und nahmen sich deren täglichen Gefahren, Probleme und Ärgernisse an. Die mittelhessischen Polizistinnen und Polizisten widmeten sich dem besonderen Feld der zugeparkten Behindertenparkplätze, sprachen die rücksichtslosen Falschparker an und warben für mehr Rücksicht gegenüber den Menschen mit Behinderung im Straßenverkehr.

Purer Egoismus, blanke Rücksichtslosigkeit, totale Gleichgültigkeit und Ellenbogen-Mentalität unter Verkehrsteilnehmern stellen nicht nur die Ordnungshüter tagtäglich auf unseren Straßen fest. Dieses verwerfliche und manchmal sogar gefährliche Verhalten hat immer etwas mit der persönlichen Verkehrsmoral und der Regelakzeptanz eines jeden Einzelnen zu tun und begegnet uns im Straßenverkehr in den verschiedensten Erscheinungsformen: Nicht blinken, dunkelgelbe Ampeln, Mehrfachspurwechsel, Imponiergehabe, Belehrungsverhalten, Ausbremsen oder eben auch auf den zugeparkten Behindertenparkplätzen. Diese Fehlverhalten sind weit weg vom Grundgedanken der Straßenverkehrsordnung, die das reibungslose Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmer regeln soll. Jeder hat diesen Grundgedanken irgendwann einmal in der Fahrschule gelernt. Insofern ist die StVO das “Grundgesetz” des Straßenverkehrs.

  • Und gleich im ersten Paragraph wird deutlich:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Fasst man den Sinn der verkehrsrechtlichen Grundregel in einem Satz zusammen, müsste er lauten: Die Freiheit des einen im Straßenverkehr endet dort, wo die des anderen beginnt.

Die mittelhessischen Polzisten, die von Kolleginnen und Kollegen der Bereitschaftspolizei unterstützt wurden, berichten von Licht und Schatten bei ihren Kontrollen. In allen Landkreisen trafen sie an Behindertenparkplätze auf Falschparker und ahndeten deren Fehlverhalten. Das Gros der Erwischten zeigte sich einsichtig. In der Kurstadt Bad Nauheim waren alle Behindertenparkplätze “sauber”. Entweder waren diese besonders ausgewiesenen Stellplätze nicht belegt oder die dort Parkenden hatten gültige Ausweise sichtbar im Fahrzeug ausgelegt. Im Lahn-Dill-Kreis verschafften sich die Insassen eines Fahrzeugs auf einem Behindertenparkplatz einen zweifelhaften Bequemlichkeitsvorteil: Der Fahrer hatte sich den bereits abgelaufenen Behindertenparkausweis seines Schwagers besorgt und auf dem Armaturenbrett ausgelegt. Ebenfalls im Lahn-Dill-Kreis erwischten Polizisten einen Kurzparker, der als Nachweis den Behindertenparkausweis seines Sohnes benutzt hatte. Zahlreiche Menschen mit Behinderung, deren Berechtigungen von den Ordnungshütern überprüft wurden, zeigten sich erfreut über die Kontrollen und klagten ihr Leid über die rücksichtslosen Falschparker.

Parken auf einem Behindertenparkplatz - So sollte es nicht sein
Parken auf einem Behindertenparkplatz – So sollte es nicht sein

Die Polizei fordert alle Verkehrsteilnehmer im Sinne des §1 der Straßenverkehrsordnung auf, ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr zu leben und bittet insbesondere:

  • Nehmen Sie Rücksicht aufeinander! Denn fast jeder ist mal Autofahrer, mal Radfahrer, mal Fußgänger oder vielleicht auch irgendwann jemand, der in seiner Mobilität eingeschränkt und auf unsere Hilfe und Rücksicht dringend angewiesen ist
  • Verhalten Sie sich im Straßenverkehr immer so, dass anderen Verkehrsteilnehmern keine Gefahren drohen oder sie in ihren Rechten und Möglichkeiten eingeschränkt werden
  • Parken sie ordnungsgemäß! Nicht nur geh- oder sehbeeinträchtigte Menschen, sondern auch Fußgänger, Radfahrer oder die Mutter mit dem Kinderwagen danken es Ihnen, wenn Sie, egal an welcher Stelle, immer richtig parken.
Info:

Im öffentlichen Straßenverkehr ist das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne gültigen Behindertenparkausweis eine Ordnungswidrigkeit und kostet ab 35 Euro, wird ein Berechtigter behindert, kann abgeschleppt werden. Die Überwachung der Verkehrsverstöße im sogenannten ruhenden Verkehr obliegt vorwiegend den Ordnungsbehörden, unter bestimmten Umständen auch der Polizei.

Der Behindertenparkplatz am Bau- oder Supermarkt ist verkehrsrechtlich nicht so einzuordnen, wie die Parkplätze im öffentlichen Straßenverkehr. Er ist mehr oder weniger eine “baurechtliche Verpflichtung” des Gebäudeeigentümers, solche Parkplätze in einer bestimmten Anzahl (größenabhängig) anzulegen. Da es sich in der Regel um Privatgelände handelt, gibt es hier auch keine Ahndungsmöglichkeit für die Ordnungsbehörden. Letztlich ist es die Sache des Hausrechtsinhabers, wie er damit umgeht, wenn ein Falschparker auf so einem Parkplatz steht.