Energietipp der Verbraucherzentrale RLP: Mini-BHKW im Altbau?

Heutige Blockheizkraftwerke haben nur noch Kühlschrankgröße. Sie werden meist mit Gas oder - in diesem Fall - mit Öl betrieben.

Strom und Wärme selbst zu erzeugen – das ist die Idee hinter den kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) für private Betreiber. Bei der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme wird außerdem der eingesetzte Brennstoff effizienter ausgenutzt und der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt.

Seit April 2012 können neue BHKW für Bestandsbauten bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW einen einmaligen Investitionszuschuss zwischen 1.500 und 3.500 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: So darf es in dem Gebiet, in dem die Anlage installiert werden soll, kein Fernwärmeangebot geben. Die Anlage muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen geführt werden und hohe Effizienzanforderungen erfüllen. Zudem muss der Betreiber einen Wartungsvertrag abschließen. 

Doch selbst wenn eine Anlage förderfähig ist, bedeutet das nicht unbedingt, dass sie auch wirtschaftlich ist. Im Einfamilienhaus reichen die Betriebsstunden selten aus, um die Anlage auszulasten – die Anschaffung bleibt dann unwirtschaftlich. Außerdem wird die produzierte Wärme hauptsächlich während der Heizperiode genutzt – im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz. 

Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Heim in Frage kommt, sollte sich daher unabhängig beraten lassen. Der Energieberater der Verbraucherzentrale hilft herauszufinden, ob ein Blockheizkraftwerk für das jeweilige Haus geeignet ist. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt (keine Vor-Ort Beratung!). 

Eine Terminvereinbarung für die Energieberatung in der Verbraucherberatung Ludwigshafen ist möglich unter der Telefonnummer 0621/512145 Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr.