Richtig versichert in die Weihnachtsferien – Tipps für Wintersportler (VZ RLP)

Wer sich in den Weihnachtsferien auf alpine Pisten begibt, sollte vorher seinen Versicherungsschutz überprüfen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Lücken im Versicherungsschutz können hier schnell zum Kostenrisiko werden.

Spezielle Wintersportversicherungen sind aber nicht unbedingt notwendig, wenn der vorhandene Versicherungsschutz alltagstauglich ist. Dazu gehört die private Haftpflichtversicherung. Diese schützt etwa bei Schadensersatzansprüchen, wenn das Snowboard sich selbständig macht und jemanden verletzt. Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn man durch einen Sturz invalide wird. Sie übernimmt, je nach versicherter Summe, zumindest auch einen Teil der Bergungskosten nach einem Sturz. Fährt man zum Wintersport ins Ausland, gehört eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck. Diese gleicht die gesetzlichen Leistungslücken aus und sollte ebenfalls möglichst hohe Rettungs- und Bergungskosten beinhalten. Denn gerade beim Wintersport gehen z.B. die Kosten für eine Rettung per Hubschrauber schnell in die Tausende.  

Auch im Hotel am Urlaubsort ist die eigene Skiausrüstung beispielsweise vor Verlust nach Einbruch oder Raub im Rahmen der Hausratversicherung geschützt. Eine Reisegepäckversicherung zum Schutz vor Diebstahl ist eher entbehrlich, denn die Auflagen an die eigenen Sorgfaltspflichten sind sehr hoch. 

Wer sich vor Ort lieber die neuesten Skier oder Boards ausleiht, sollte zunächst bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob dort per Sonderklausel gemietete oder geliehene Gegenstände mitversichert werden können. Ist dies nicht der Fall, sollte man direkt beim Verleiher eine Wintersport-Geräteversicherung abschließen. 

Fragen rund um den notwendigem Versicherungsschutz beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale telefonisch unter 09001 / 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend) jeweils sind Montag 9 bis 13 Uhr und Mi 13 bis 17 Uhr. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.