Gesundheit und Krankenkassen: Das ändert sich 2014

Mit dem Jahreswechsel gibt es im Gesundheitswesen wieder zahlreiche Änderungen. Eine grundlegende Neuerung betrifft die Gültigkeit der Krankenversichertenkarte.

Zum Jahresende ist die bisherige Krankenversichertenkarte ungültig geworden. Die Krankenkassen haben zum 31.12.2013 die Produktion dieser Karten eingestellt. Ab sofort gilt offiziell nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit einem Lichtbild als Versicherungsnachweis beim Arzt oder Zahnarzt. „Versicherte, die noch keine sogenannte eGK besitzen, sollten sich schnellstmöglich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und ein Foto einreichen“, rät Peter Benninger vom KKH-Serviceteam in Neustadt/Wst.. Mit dem persönlichen Foto soll der Missbrauch der Karten eingedämmt werden. Bis September gibt es allerdings noch eine Übergangsregelung: In Ausnahmefällen akzeptieren die Ärzte weiterhin die bisherige Versichertenkarte.

Größeres zentrales Präventionsangebot der Krankenkassen

Eine deutliche Verbesserung gibt es seit Jahresbeginn auch im Bereich Prävention: Ab sofort werden Präventionskurse aus den Bereichen Entspannung, Ernährung, Bewegung und Suchtprävention zentral und kassenübergreifend geprüft. Möglich macht dies die neue Zentrale Prüfstelle Prävention. Mit dieser Einrichtung entfällt für viele Krankenkassen die eigene Zertifizierung von Gesundheitskursen. „Auch die KKH beteiligt sich an der Kooperation und hat damit ihr Präventionsangebot vergrößert“, erklärt Benninger. Außerdem können KKH-Versicherte in Zukunft in jedem Jahr für die von ihnen besuchte Präventionsmaßnahme einen Zuschuss erhalten. Auch wird es möglich sein, sich innerhalb eines Jahres zwei Kurse eines Themenfeldes (Entspannung, Ernährung, Bewegung, Suchtprävention) bezuschussen zu lassen. Bislang mussten die Kurse zu unterschiedlichen Bereichen gehören, um anteilig erstattet zu werden.

Neue Pflegenoten für stationären Pflegeheime im Internet

Für Pflegeheime gelten seit Jahresbeginn neue Bewertungskriterien. Nach anhaltender Kritik wurde das Bewertungssystem im vergangenen Jahr auf den Prüfstand gestellt, und es wurden Nachbesserungen vereinbart. Die Pflegenoten werden nun nach der neuen Systematik im Internet veröffentlicht. Ab sofort spielen bei stationären Einrichtungen wichtige medizinisch-pflegerische Fragen eine bedeutendere Rolle. So müssen zum Beispiel Fragen zum Risiko eines Wundliegens (Dekubitus) am Anfang eines jeden Qualitätsberichtes aufgelistet werden. Den Pflegekassen geht diese Regelung jedoch noch nicht weit genug: Sie hätten es begrüßt, wenn die Gesamtnote abgewertet worden wäre, hätte ein Pflegeheim besonders wichtige Kriterien nicht erfüllt. Verbessert wurden jedoch die mathematischen Rechengrößen. Die Stichproben der einzubeziehenden Pflegebedürftigen müssen zukünftig vergrößert werden, damit sie eine statistisch sichere Aussagekraft haben. „Es ist davon auszugehen, dass zukünftig weniger Einrichtungen die Note „sehr gut“ erhalten und eine realistischere Einschätzung der Pflegeheime gewährleistet ist“, so Benninger.

Beitragsbemessungsgrenze für 2014 angehoben

Mit dem Jahreswechsel gelten auch wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die Löhne und Gehälter sind in Deutschland im vergangenen Jahr gestiegen, deshalb wurden die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung angepasst. Für Arbeitnehmer gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 48.600 Euro bzw. 4.050 Euro pro Monat. Bis zu diesem Bruttolohnbetrag werden die Beiträge zur Krankenversicherung erhoben. „Für den Teil des Einkommens, der diese Grenze übersteigt, müssen keine Beiträge gezahlt werden“, erklärt Benninger.