KKH: Orkangefahr: Im Schadensfall mit Handy Foto machen

Sturmtief am Nikolausabend: Laut Meteorologen bringt der Nikolaus in der Nacht von Donnerstag auf Freitag das Sturmtief „Xaver“ mit und verwandelt Deutschland in eine Wetter-Gefahrenzone. Vor allem in den Abendstunden kann es durch heftige Windböen und beginnenden Schneefall ziemlich ungemütlich werden.

Insbesondere Fahrradfahrern und Fußgängern droht eine gefährliche Rutschpartie, die schmerzhafte Verstauchungen, Prellungen oder auch Knochenbrüche zur Folge haben kann. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse rät deshalb, besonders vorsichtig unterwegs zu sein. Wer an diesem Abend nicht unbedingt raus muss, sollte das Haus besser nicht verlassen.

„Besonders Radfahrer sollten umsichtig fahren, Waldgebiete mit viel Baumbestand meiden und das Tempo reduzieren“, erklärt Peter Benninger vom KKH-Serviceteam in Neustadt/Wst.. Wer dennoch stürzt oder durch einen herumfliegenden Ast oder Dachziegel verletzt wird, kann unter Umständen Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern. Dafür ist es wichtig, Hinweise zum Unfallhergang zu sammeln. „Es helfen zum Beispiel Fotos weiter, die mit einem Handy schnell gemacht sind“, sagt Benninger. „Damit kann die Beschaffenheit des Gehweges oder der umgestürzte Baum dokumentiert werden.“ Auch sei es ratsam, sich nach Zeugen umzusehen und deren Namen und Telefonnummer zu notieren.

Für die Sicherheit sind Kommunen, Haus- und Grundstückseigentümer verantwortlich. „Ist ein Versäumnis nachweisbar, holt sich die gesetzliche Krankenkasse das Geld für die gezahlten Leistungen ganz oder teilweise zurück. Um die Regressansprüche geltend zu machen, brauchen wir jedoch Beweismaterial. Dafür sind Fotos vom Unfallort hilfreich“, erklärt Benninger. So müssen die Wege regelmäßig von Laub und Glatteis befreit werden. Auch für herabgestürzte Dachziegel, Äste oder Bäume muss der Grundeigentümer haften, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Dazu gehört, den Dachstuhl regelmäßig auf marode und lose Ziegel zu überprüfen. Zumindest einem „normalen“ Sturm muss ein ordentlich gewartetes Dach standhalten können.

Auch der Baumbestand auf dem Grundstück sollte zweimal im Jahr auf Krankheiten und gerades Wachstum kontrolliert werden. Ist die Standsicherheit gefährdet, muss der Besitzer den Baum fällen. Anders ist es in Waldgebieten. Hier geschieht die Benutzung auf eigene Gefahr, der Waldeigentümer haftet in der Regel nicht. Das gilt insbesondere für waldtypische Gefahren wie Sturm, Gewitter oder Erdrutsch.