Kaiserslautern: Erneut Fliegerbombe entdeckt – Entschärfung auf ehemaligem Opel-Werksgelände heute Abend

Entschärfung heute Abend ab 22.30 Uhr

Kaiserslautern – Bei den Kampfmittelsondierungen auf der Fläche westlich des Opel-Werksgeländes wurde eine weitere Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Diese wird, wie bereits im Falle des Bombenfundes am 20. November 2019, noch heute durch den Kampfmittelräumdienst entschärft.

Bei der Fliegerbombe handelt es sich um eine 250kg-Bombe mit Doppelzünder. Aus Gründen der Sicherheit erfolgt eine Evakuierung im Radius von 500 Metern um den Fundort. Betroffen davon sind die SMK Stahl Magazin GmbH sowie Teile des Opel-Werks und der Rhine Ordnance Barracks. Die Bahnlinie sowie die westlich und südlich angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiete sind nicht betroffen.

Im Vorfeld der Entschärfung ist auch wieder eine Vollsperrung der Bundesautobahn A6 in beide Fahrtrichtungen ab den Anschlussstellen Ramstein bzw. Kaiserslautern West erforderlich. Umleitungen über die U 21 und U 30 werden eingerichtet. Über den genauen Zeitpunkt der Sperrung wird über den Verkehrsfunk,  Katwarn und die sozialen Medien rechtzeitig informiert. Auch die Von-Miller-Straße wird im betroffenen Gebiet gesperrt.

Aktualisierung: Die Fliegerbombe ist entschärft

Um 22:57 Uhr informierte die Polizei, dass die Fliegerbombe entschärft ist. Die Vollsperrung der BAB 6 wurde aufgehoben.

Info der Stadtverwaltung Kaiserslautern:

Die auf dem Areal westlich des Opelgeländes gefundene Fliegerbombe wurde gestern Abend erfolgreich entschärft. Nach Sperrung des Luftraums und der Bundesautobahn A6 ab ungefähr 22 Uhr war die Entschärfung dann gegen 22.55 Uhr beendet. Bei der Fliegerbombe handelte es sich um eine 250kg-Bombe mit Doppelzünder. Aus Gründen der Sicherheit erfolgte eine Evakuierung im Radius von 500 Metern um den Fundort. Betroffen waren die SMK Stahl Magazin GmbH sowie Teile des Opel-Werks und der Rhine Ordnance Barracks. Die Bahnlinie sowie die westlich und südlich angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiete waren nicht betroffen.