Mainz, Kreis Mainz-Bingen: Die Polizei-News

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Mainz, Kreis Mainz-Bingen – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Einbruch in Gaststätte

Mainz (ots) – Im Laufe des zurückliegenden Wochenendes brechen erneut unbekannte Täter in eine Gaststätte in der Augustinergasse ein. Die Täter verschaffen sich zunächst durch ein Fenster Zutritt zum Gastraum und hebeln hiernach mit grober Gewalt zwei Geldspielautomaten auf, aus denen die Münzen gestohlen werden. Die Täter verlassen nach derzeitigem Ermittlungsstand die Gaststätte wieder durch ein Fenster und flüchten fußläufig durch die Augustinergasse. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.

Unfall mit Leichtkraftrad

Mainz (ots) – Der 17-jährige Fahrer eines Leichtkraftrades wurde bei einem Verkehrsunfall am Montagmorgen leicht verletzt. Der junge Fahrer war auf der Bundesstraße B9 in Richtung Mainz unterwegs, als er im Berufsverkehr in Höhe der Anschlussstelle Mainz-Laubenheim bremsen musste und hierbei die Kontrolle über sein Leichtkraftrad verlor. Er kam zu Fall und musste im Anschluss vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Am Leichtkraftrad entstand ein Sachschaden. Die Bundesstraße war für die Zeit der Verkehrsunfallaufnahme nur bedingt befahrbar, was zu Verkehrsbehinderungen führte.

Diebstähle aus mehreren Fahrzeugen sowie PKW-Diebstahl

Bingen (ots)

Im Verlauf des Abends des 18.11.19 bis zum Morgen des 19.11.19 wurden der Polizei Bingen insgesamt sieben Diebstähle aus Fahrzeugen gemeldet. Tatorte waren die Josef-Knettel-Straße, die Dr.Gebauer-Straße (2 PKW), die Pfarrer-Roerig-Straße in Weiler bei Bingen sowie die Jahn- und Bürgermeister-Schöck-Straße (2 PKW) in Münster-Sarmsheim. Nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen dürften nahezu alle angegangenen PKW unverschlossen gewesen sein, keine der Fahrzeuge wurde gewaltsam aufgebrochen. In allen Fällen zielten die Täter offensichtlich auf Bargeld bzw. Wertgegenstände ab.

Ebenfalls am späten Abend des 18.11.19 kam es am Burggraben in Bingen zur Komplettentwendung eines PKW Opel Corsa B, Farbe blau, mit Binger Kennzeichen (Zeitwert etwa 300EUR). Das Fahrzeug war ebenfalls unverschlossen. In diesem Falle lies der Inhaber bei Verlassen des Fahrzeugs allerdings zudem auch den Schlüssel im Zündschloss stecken.

Es ist nach derzeitigem Ermittlungsstand möglich, dass ein Zusammenhang zwischen allen genannten Taten besteht. Eine der Taten wurde durch eine Sicherheitskamera aufgezeichnet, die diesbezüglichen Ermittlungen hinsichtlich der Täteridentifizierung wurden aufgenommen.

Die Polizei Bingen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, in Fahrzeugen keine Wertgegenstände und kein Bargeld zurückzulassen, sowie sich bei Verlassen des Fahrzeugs nochmals zu versichern, dass die Fahrzeuge auch definitiv verschlossen wurden.

Hinweise zu den geschilderten Taten nimmt die Polizei Bingen unter 06721/905-0 entgegen.

Führerschein- und versicherungslose Rollerfahrt unter Einfluss eines BTM-Cocktails

Bingen (ots)

Einer Streife der PI Bingen kam in der Nacht des 19.11.19 gegen 01:10 Uhr auf dem Wirtschaftsweg zwischen Bingen-Dromersheim und Bingen-Sponsheim ein Motorroller entgegen, welcher einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der 37-jährige Fahrer nicht im Besitz einer für das geführte Kleinkraftrad notwendigen Fahrerlaubnis ist und darüber hinaus auch unter dem Einfluss eines Betäubungsmittelcocktails in Form von Amphetamin, Kokain sowie Cannabis stand. Bei der weiteren Überprüfung des Kleinkraftrads wurde zudem festgestellt, dass dieses nicht versichert, dafür jedoch ein Versicherungskennzeichen eines anderen Kleinkraftrades angebracht ist. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, er wird sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung als auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.