Ab Juli gehört die Warnweste auch in Deutschland ins Auto – ADAC Übersicht: Warnwestenpflicht in Europa

Ab 1. Juli wird es ernst. Die Warnweste wird Pflicht

Ab dem 1. Juli 2014 müssen Autofahrer auch in Deutschland eine Warnweste in ihrem Fahrzeug dabei haben. Wer bei einer Kontrolle keine Weste vorzeigen kann, dem drohen 15 Euro Bußgeld. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen.

Auch in vielen europäischen Ländern muss eine reflektierende Weste im Auto mitgeführt oder beim Verlassen des Fahrzeugs, etwa nach einer Panne, getragen werden. Das gilt in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn. Die Strafen für Zuwiderhandlung können in den einzelnen Ländern ziemlich hoch sein. In Frankreich müssen Autofahrer mit mindestens 90 Euro, in Portugal sogar mit einem Bußgeldbetrag zwischen 60 und 600 Euro rechnen.

Die Warnwestenpflicht in Deutschland schreibt vor, dass in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein muss – unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen.

Der ADAC Nordbaden rät, für jeden Insassen eine Signalweste dabei zu haben, damit sich im Pannenfall alle mitfahrenden Personen hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen können. Die Weste signalisiert herannahenden Fahrzeugen im Dunkeln schon aus 140 Metern Entfernung, dass sich Menschen am Fahrbahn­rand befinden.

Ohne reflektierende Weste ist man hingegen nur 25 Meter weit sichtbar. Damit der leuchtende Lebensretter im Notfall schnell griffbereit ist, gehört er – genau wie Warndreieck und Verbandkasten – nicht ganz unten in den Kofferraum, sondern in den Innenraum des Autos, etwa ins Handschuhfach oder in die Tasche hinter den Fahrersitz.

Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 beziehungs­weise der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Sie ist in allen ADAC Geschäftsstellen in Nordbaden erhältlich.