Italien: Nachts ist Rasen teurer – Verkehrssünden im Ausland

Italienischer Polizist bei Geschwindigkeitskontrolle.

Handy am Steuer, Tem­po­ver­stöße, Falsch­par­ken: Ver­kehrs­sün­den im Aus­land kön­nen schnell die Urlaubs­kasse belas­ten oder den Fah­rer sogar ins Gefäng­nis brin­gen. In man­chen Fäl­len reist man sogar ohne Auto wie­der nach Hause.

Alko­hol­de­likte wer­den euro­pa­weit streng bestraft. Däne­mark geht seit dem 1. Juli 2014 ganz beson­ders rigo­ros vor – unab­hän­gig ob Däne oder nicht. Wer bei unse­ren Nach­barn im Nor­den mit zwei Pro­mille oder mehr am Steuer erwischt wird, des­sen Auto wird ein­be­hal­ten und vom Staat ver­kauft. Auch im Süden ver­steht die Poli­zia kei­nen Spaß. Ab einem Alko­hol­wert von 1,5 Pro­mille wird das Auto in Ita­lien beschlag­nahmt, der Fah­rer ent­eig­net. Wer in Schwe­den bei der Heim­fahrt nach ein paar Glä­sern Rot­wein erwischt wird, muss damit rech­nen, dass bei 1,0 Pro­mille ein Monat Gefäng­nis droht. In Spa­nien sind es ab 1,2 Pro­mille sogar drei Monate.

In Tsche­chien, Ungarn, Est­land, Kroa­tien und Rumä­nien liegt die Pro­mil­le­grenze bei 0,0.

In Ita­lien ist Rasen zwi­schen 22 und 7 Uhr teu­rer als tags­über

In Skan­di­na­vien sind Tem­po­ver­stöße beson­ders teuer und wer­den kon­se­quent geahn­det. Wird man in Nor­we­gen mit mehr als 50 km/h erwischt, kos­tet das min­des­tens 940 Euro. In Schwe­den muss man immer­hin 450 Euro bei glei­cher Geschwin­dig­keits­über­tre­tung bezah­len. Wer in Groß­bri­tan­nien das Gas­pe­dal uner­laubt durch­drückt, muss ab 50 km/h zu schnell mit bis zu rund 2900 € Strafe rech­nen. In Frank­reich droht ein Buß­geld von bis zu 1500 Euro. In Ita­lien sind Stra­fen für nächt­li­che Tem­po­ver­stöße zwi­schen 22 und 7 Uhr um ein Drit­tel höher als sonst.

Fin­ni­sche Behör­den berech­nen Buß­gel­der nach Einkommen

Handy am Steuer wird in Deutsch­land nach der neuen Punk­te­re­form mit 60 Euro und einem Punkt geahn­det. Wer in den Nie­der­la­den bei der Fahrt nicht die Fin­ger vom Handy las­sen kann, ist schnell 230 Euro los. In Spa­nien sind es min­des­tens 200 Euro. In Ita­lien und Nor­we­gen jeweils 160 Euro. Frank­reich schlägt mit 135 Euro zu Buche.
Wohn­wa­gen­fah­rer, die in Kroa­tien, Maze­do­nien, Mon­te­ne­gro, Ser­bien oder Slo­we­nien unter­wegs sind, müs­sen ein zwei­tes Warn­drei­eck mit­füh­ren. Teuer kann es auch in Por­tu­gal wer­den. Wer nach einem Unfall keine Warn­weste anlegt, muss mit einem Buß­geld von bis zu 600 Euro rech­nen.
Beson­dere Halte- und Park­ver­bote gel­ten in Spa­nien und Ita­lien. Far­big mar­kier­ter Stra­ßen­be­lag signa­li­siert wo man das Auto abstel­len darf. In bei­den Län­dern gibt es Stadt­be­zirke, die an bestimm­ten Tagen oder zu bestimm­ten Uhr­zei­ten nicht befah­ren wer­den dür­fen.

In Finn­land ori­en­tie­ren sich die Buß­gel­der häu­fig am Ein­kom­men – wer viel ver­dient, bezahlt auch viel.

Gurt­muf­fel bezah­len in Spa­nien und Däne­mark 200 Euro Strafe. In Spa­nien kann es sogar noch teu­rer wer­den. Schwe­den kas­siert 170 Euro ab, er sich in den Nie­der­lan­den erwi­schen lässt bezahlt 140 Euro.

Beim medi­ter­ra­nen Knöll­chen spa­ren

Es wird nicht nur die Schwa­ben freuen, bei der Knolle sogar spa­ren zu kön­nen. Wer sein kas­sier­tes Ticket im Ita­li­en­ur­laub inner­halb von fünf Tagen bezahlt, dem erlas­sen die Behör­den 30 Pro­zent des Buß­gel­des. Bei der Bezah­lung inner­halb von 20 Tagen fällt in Spa­nien sogar nur die Hälfte des Betrags an.

Der ACV beant­wor­tet die wich­tigs­ten Fra­gen zu Ver­kehrs­sün­den im Ausland

Muss ich Straf­zet­tel aus dem Aus­land bezah­len?

Ja, seit 2010 wer­den Buß­gel­der in der EU grenz­über­schrei­tend voll­streckt, wenn der Betrag gemein­sam mit mög­li­chen Ver­fah­rens­kos­ten 70 Euro über­steigt. Zahlt der Ver­kehrs­sün­der nicht, über­nimmt das Bun­des­amt für Jus­tiz das Ein­trei­ben des Buß­gel­des. Eine Aus­nahme bil­det Öster­reich: Auf­grund eines Abkom­mens wer­den Ver­kehrs­sün­der hier bereits bei 25 Euro Strafe zur Kasse gebe­ten.

Das Bun­des­amt für Jus­tiz prüft zunächst, ob die von der aus­län­di­schen Behörde vor­ge­leg­ten Unter­la­gen eine Voll­stre­ckung zulas­sen. Ist der Buß­geld­be­scheid zum Bei­spiel nicht in der Hei­mat­spra­che des Betrof­fe­nen ver­fasst, so hat der Antrag­stel­ler kei­nen Anspruch.

Wel­che Ver­ge­hen wer­den geahndet?

Am häu­figs­ten wer­den fol­gende Ver­ge­hen grenz­über­grei­fend geahndet:

  • Geschwin­dig­keits­über­tre­tung
  • Alko­hol oder Dro­gen am Steuer
  • Handy am Steuer
  • Fah­ren ohne Sicher­heits­gurt oder Motor­rad­helm
  • Über­fah­ren einer roten Ampel
  • Befah­ren einer für den Indi­vi­du­al­ver­kehr gesperr­ten Spur
  • Fah­ren in Umwelt­zo­nen (häu­fig in ita­lie­ni­schen Groß­städ­ten)

Dro­hen Punkte und Füh­rer­schein­ent­zug?

Nein. Ihr Punk­te­konto wird nur bei Ver­kehrs­ver­stö­ßen in Deutsch­land belas­tet. Aus­län­di­sche Behör­den kön­nen nur Buß­gel­der ver­hän­gen. Auch der Füh­rer­schein kann Ihnen von aus­län­di­schen Behör­den nicht abge­nom­men wer­den.

Dür­fen Buß­gel­der aus Nicht-EU-Ländern ein­ge­trie­ben wer­den?

Nein. Buß­gel­der kön­nen nur von EU-Ländern in Deutsch­land voll­streckt wer­den. Nicht-EU-Länder, zum Bei­spiel die Schweiz, kön­nen keine Knol­len in Deutsch­land ein­for­dern.

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