Vierbeiner-Import nur mit Erlaubnis

Beim Import von Tieren ist einiges zu beachten.

Seit 1. August 2014 muss jeder, der Hunde oder Katzen aus dem Ausland nach Deutschland bringt, um sie hier weiter zu vermitteln, eine Erlaubnis beim zuständigen Veterinäramt beantragen, auch wenn das zum Beispiel aus Tierschutzgründen geschieht. Darauf weist die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises hin, nachdem ihr in den letzten Wochen wieder zwei Fälle illegalen Hundehandels mit Welpen aus dem Ausland zur Kenntnis gelangt sind.

Für den Handel mit Wirbeltieren, also auch mit Hunden und Katzen, sei eine solche Erlaubnis schon seit langem vorgeschrieben, erläutert die Abteilung Gesundheit und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, die auch für Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer als Veterinäramt fungiert. Ob ein geschäftliches Interesse besteht, spiele jetzt aber keine Rolle mehr. Wer die Anschaffung eines Hundes oder einer Katze erwägt, die aus dem Ausland stammt, solle daher dringend darauf achten, dass der Verkäufer eine Erlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz vorweisen kann, rät sie. Das Veterinäramt erteile nämlich nur jemandem eine Erlaubnis, der sachkundig ist und die notwendigen räumlichen Voraussetzungen bieten kann. 

Aus tierseuchenrechtlichen Gründen müssen aus EU-Staaten eingeführte Hunde und Katzen laut Kreisverwaltung mit einem Microchip gekennzeichnet, gegen Tollwut geimpft und von einem blauen Heimtierausweis begleitet sein. Welpen dürften nicht vor der 15. Lebenswoche aus anderen EU-Staaten nach Deutschland verbracht werden. Schon für die Impfung gegen Tollwut müssten sie mindestens 12 Wochen alt sein, und danach sei noch eine Wartezeit von 21 Tagen vorgeschrieben. Für die Einfuhr aus den meisten Drittländern gebe es noch strengere Vorschriften.

Wer Detailfragen zu dieser Thematik hat, kann sich unter der Telefon-Durchwahl 0621/5909-753 mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen.