ADAC Pfalz: Medikamente am Steuer – unterschätzte Gefahr

Viele Medikamente beeinträchtigen die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Das kann sich im Straßenverkehr fatal auswirken.

Mit der kühlen Witterung beginnt auch die Grippezeit. Wer sich krank fühlt und Medikamente einnimmt, muss jedoch damit rechnen, dass seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Deshalb rät der ADAC Pfalz dringend, sich vor Einnahme von Medikamenten über deren Nebenwirkungen zu informieren.

Nach Experten-Schätzungen sind etwa bei jedem vierten Unfall Medikamente im Spiel. Rund ein Fünftel aller Präparate hat Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Dazu gehören auch besonders viele frei verkäufliche Arzneimittel wie Schnupfenspray, Hustensaft oder Schmerzmittel. Die darin enthaltenen Wirkstoffe können den Patienten extrem müde machen, sein Reaktionsvermögen herabsetzen oder die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen stören. Manche Medikamente haben zudem einen Alkohol-Gehalt im zweistelligen Prozentbereich. Besonders gefährlich ist die Kombination von Arzneimitteln und Alkohol: Hier kann es zu Wechselwirkungen kommen, die für den Fahrer überhaupt nicht abzuschätzen sind.

Der ADAC Pfalz empfiehlt deshalb unbedingt, entsprechende Hinweise auf dem Beipackzettel zu beachten. Im Zweifelsfall sollten Patienten den behandelnden Arzt oder den Apotheker auf ihre Fahrtüchtigkeit ansprechen und nach Präparaten fragen, die für Autofahrer geeignet sind. Grundsätzlich rät der ADAC, Erkältungskrankheiten, die das Allgemeinbefinden und damit auch die Fahrleistung stark beeinträchtigen, zuhause auszukurieren. Typische Symptome eines grippalen Infekts wie tränende Augen, Niesen oder Husten können sogar zum zeitweiligen Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug führen. Wer sich unwohl fühlt, Fieber, starken Husten und Schnupfen oder Kopfschmerzen hat, sollte deshalb aufs Autofahren am besten ganz verzichten oder sich fahren lassen.

Zwar gibt es kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr nach der Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt, allerdings ist jeder Verkehrsteilnehmer für seine Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich. Kommt es unter Einwirkung von Medikamenten zu einem Unfall und werden diese später im Blut nachgewiesen, kann das zum Verlust des Versicherungsschutzes oder des Führerscheins führen. Wird dabei jemand schwer oder tödlich verletzt, kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen.