Unerlaubt: Vorangekreuzte Zusatzleistungen

Tipps der Verbraucherzentrale

Vorangekreuzte Zusatzleistungen in Fernseh-, Mobilfunk- oder Internetverträgen sind seit einer Gesetzesänderung im Sommer nicht mehr zulässig.

Dennoch melden sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz regelmäßig Verbraucher mit neu abgeschlossenen Verträgen, in denen bei Vertragsabschluss bereits kostenpflichtige Zusatzoptionen wie Nebenleistungen oder Negativoptionen für eine zunächst bis zu dreimonatige kostenlose Probenutzung vorangekreuzt waren. Kündigt der Betroffene diese Option nicht fristgemäß, kommt angeblich, so das Wunschdenken der jeweiligen Unternehmen, stillschweigend ein Vertrag zustande. Die Laufzeit kann bis zu 24 Monate betragen. 

„Typische Zusatzleistungen bei Internet- und Telefonverträgen können beispielsweise Sicherheitspakete sein, die nach Ablauf des gratis Testzeitraums Folgekosten verursachen“, betont Michael Gundall von der Verbraucherzentrale. Achtung gilt auch beim Kabelfernsehen: „Bestellen Verbraucher einen Kabelanschluss, bekommen sie teilweise ein Pay-TV Paket mitgeliefert, ob sie wollen oder nicht“, so Gundall weiter.

„In der Regel bemerken Betroffene vorangekreuzte „Nebenleistungen“ nicht auf Anhieb, sondern erst nach Ablauf der kostenlosen Testphase, wenn die monatliche Rechnung höher ausfällt als erwartet“, ergänzt Martina Totz.

Laut Gesetzgeber sollen vorangekreuzte Kästchen mit kostenpflichtigen Zusatzleistungen der Vergangenheit angehören. Bei diesem sogenannten Opt-Out-Verfahren muss der Kunde das Häkchen aktiv entfernen, wenn er die Leistung nicht haben möchte.

„Die Kunden sollen frei entscheiden können, ob sie eine weitere Leistung zu ihrem Hauptvertrag erhalten möchten und diese dann selbst über das sogenannte Opt-In-Verfahren ankreuzen“, so Martina Totz.

Sie rät deswegen, beim Vertragsabschluss auf bereits vorangekreuzte Nebenleistungen zu achten, im Zweifel beim Verkäufer nachzufragen oder auf das Entfernen des Häkchens zu bestehen. Ob geltend gemachte Forderungen solcher ungewollten und nicht ausgehandelten Nebenleistungen zu bezahlen sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale in ihren örtlichen Beratungsstellen. Eine Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer 06131/ 2848-0 möglich.