O Tannenbaum: Gestern noch festlich geschmückt, heute „pflanzlicher Abfall“ mit Umweltschutzaspekt

Nach dem Fest

Nach dem Weihnachtsfest stellt sich die Frage, wie der Baum entsorgt wird

Weihnachten 2014 ist bereits Geschichte. Ihr Fest war besinnlich oder stressig, traditionell oder unkonventionell? Eine Frage stellt sich jetzt für alle Feier-Typen: Wohin mit dem Baum? Gestern noch strahlender Mittelpunkt der Feierlichkeiten, heute Abfall. Die SGD Süd gibt Tipps zur nachweihnachtlichen Problemlösung.

Was wird aus Kugeln, Lametta und Co?

Weihnachtsbäume von Kugeln, LEDs, Kerzen, Lametta und anderem Schmuck befreien, dann ist die Entsorgung meist problemlos. Fast alle Kommunen richten für die schmucklosen Bäume Sammelplätze zur Selbstanlieferung ein oder holen die ausrangierten Bäume ab.  

Was passiert mit den eingesammelten Bäumen?

Die Verarbeitung zu Kompost oder zu Brennstoffen wird meist spezialisierten Unternehmen überlassen, die auch Forstabfälle sowie Garten- und Parkabfälle in großen Mengen verwerten.

Der schöne Baum: nur noch „pflanzlicher Abfall“?

Weihnachtsbäume gehören, rechtlich gesehen, zu den pflanzlichen Abfällen. Pflanzliche Abfälle aus Haushaltungen sind grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Das sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Entsorgungsbetrieben.

Wenn ich mich aber nicht von meinem Bäumchen trennen will?

Ausgenommen von der Überlassungspflicht sind pflanzliche Abfälle, wenn man sie selbst ordnungsgemäß verwerten kann. Selbstverwertung bei pflanzlichen Abfällen meint in der Regel Kompostierung. Die Eigenkompostierung von Nadelbäumen im häuslichen Garten erfordert allerdings erheblichen Aufwand und Erfahrung. Gute Erfolge werden meist nur durch Kleinhäckseln und Vermischung mit anderen Grünabfällen erzielt.

Vom Weihnachtsbaum zum Energie-Erzeuger?

In Zeiten der Energiewende ist an die Nutzung des ausrangierten Weihnachtsbaums zur Erzeugung von Strom und Wärme zu denken.  Die Agentur für erneuerbare Energien weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass ein durchschnittlicher Weihnachtsbaum genug Strom erzeugt für den Betrieb der zuvor auf seinen Ästen genutzten Lichterkette. 500 Weihnachtsbäume können in Form von Hackschnitzeln einen Durchschnittshaushalt ganzjährig elektrisch versorgen oder in der Wärmenutzung knapp 1000 Liter Heizöl sparen.

Also ab in den Kamin damit?

Zersägte Weihnachtsbaumstämme können grundsätzlich zum Beheizen von privaten Heizkaminen und Kaminöfen genutzt werden. Die  "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" gibt aber Grenzen vor. Das Verheizen von naturbelassenem Holz ist nur zulässig, wenn der Feuchtegehalt des Brennstoffs unter 25 Prozent liegt.

Um einen Wassergehalt unter 25 Prozent zu erreichen, muss Tannen- und Fichtenholz mindestens ein Jahr gelagert werden. Wer feuchtes Holz verfeuert, vergeudet außerdem die Energie, die für die Verdampfung des im Holz enthaltenen Wassers benötigt wird. Dadurch wird die Verbrennungstemperatur herabgesetzt, was verstärkte Ruß-, Teer- und Rauchbildung zur Folge hat. Und dem Kamin kann bekommt der feuchte Brennstoff auch nicht, er kann versotten.

Die SGD Süd rät:

Verfeuern Sie keinen Weihnachtsbaum im heimischen Kamin, wenn dieser nach den Festtagen ausgedient hat! Die Überlassung an die Entsorgungsbetriebe der Kommunen ist die einfachste und in der Regel auch umweltverträglichste Lösung.

Was ist mit den Knut-Festen?

Die Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle wurde durch das am 22. November 2013 novellierte Landeskreislaufwirtschaftsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz geändert und gilt ebenso wie das neue Landeskreislaufwirtschaftsgesetz ab dem 1. Januar 2014 in neuer Fassung. Die Verbrennung von Weihnachtsbäumen zum Zweck der Abfallbeseitigung ist nach dieser Verordnung nicht zulässig, weil die Verwertung möglich ist und weil die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Entsorgung anbieten.

Keine Abfall-Entsorgung, sondern Brauchtum: Auf zum Knut-Fest!

Das Verbrennen von Weihnachtsbäumen auf den Knut-Festen, die in den letzten Jahren auch bei uns beliebt geworden sind, dient aber nicht der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen. Daher ist die Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle nicht anwendbar. Aus Sicht der SGD Süd handelt es sich nämlich um ein Brauchtum, vergleichbar der traditionellen Winterverbrennung und den Osterfeuern. Meistens bewachen die Ortsfeuerwehren die von örtlichen Vereinen organisierten Feste. Die Organisatoren achten auch darauf, dass die eingesammelten Weihnachtsbäume frei von Schmuck sind, der bei der Verbrennung zu Schadstoffemissionen führen könnte.