Neustadt: Aus der Stadtratssitzung vom 29.10.19

Symbolbild Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – In seiner Sitzung vom 29.10.2019 hat sich der Stadtrat in der öffentlichen Sitzung mit dem Entwicklungskonzept Hambach, dem Bewerbungsprozess der Stadt Neustadt an der Weinstraße am Projekt „Pfälzerwald: SDG Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“ und der Änderung des Flächennutzungsplans beschäftigt.

Neubesetzung von Ausschüssen, Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern

Der Stadtrat wählt Anja-Maria Bassimir als stellvertretendes Mitglied in den Innenstadtbeirat.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde sie als stellvertretendes Mitglied genannt. Sie soll alle 3 Mitglieder im Innenstadtbeirat vertreten.

Bewerbung der Stadt Neustadt an der Weinstraße am Projekt „Pfälzerwald: SDG Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“

Nach der Vorstellung des SDG-Projektes des Biosphärenreservates durch Frau Dr. Friedericke Weber hat der Stadtrat der Bewerbung der Stadt Neustadt an der Weinstraße für das Projekt „Pfälzerwald: SDG Modellregion für ein nachhaltiges Rheinland-Pfalz“ zugestimmt.
Das Projekt umfasst einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren. Im Biosphärenreservat sollen kommunale Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt werden. Bis zu acht Kommunen können sich bewerben und so Teil der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen werden.

Entwicklungskonzept Hambach: Sachstandsberichte Seilbahnprojekt und „Hambach Shuttle“ sowie Beauftragung einer Machbarkeitsstudie

Nachdem die Herren Jan Burgers und René Jarschke von der Hambacher Bürgerinitiative das Projekt Seilbahn zum Hambacher Schloss vorgestellt hatten, informierte Fr. Dr. Kerstin Ullrich, die Projektleiterin, den Stadtrat über den aktuellen Sachstand zum Projekt „Hambach Shuttle“. Beide Projekte dienen der Verkehrsentlastung der Hambacher Bürgerinnen und Bürger.
Danach beschloss der Stadtrat die Bereitstellung von 20.000 Euro zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zum Seilbahnprojekt.

Mit der Machbarkeitsstudie soll der mögliche Bau einer Seilbahn zum Hambacher Schloss vertiefend untersucht werden. Im Anschluss dieser Studie soll erneut über die Umsetzung abgestimmt werden. Der Durchführung des Projektes Hambach Shuttle, welches in Kooperation mit der Technischen Universität Kaiserslautern umgesetzt werden soll, stand der Stadtrat positiv gegenüber.

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

Mit dieser Änderungssatzung soll dem vom Stadtrat am 13. August 2019 gewählten Patientenfürsprecher eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden können. Die Aufwandsentschädigung für den bisherigen Patientenfürsprecher wurde bisher ohne Regelung in der Hauptsatzung gezahlt. Zur Rechtssicherheit empfiehlt die Verwaltung eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung aufzunehmen.

Erlass einer Rechtsverordnung über die Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes gem. § 22 DSchG im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf

Der Stadtrat nimmt den bevorstehenden Erlass einer Rechtsverordnung über die Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes gem. § 22 DSchG im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf, Gemarkung „Bei der Alten Kirche“, gemäß Antrag der Direktion Landesarchäologie innerhalb der GDKE Rheinland-Pfalz vom 15.04.2019 zur Kenntnis.

Das Areal grenzt im Osten an das Eigentum der Fa. Bauscher im Gewerbegebiet Altenschemel. Diese hat die Fläche erworben mit dem Ziel, den Betrieb mittelfristig in diese Richtung zu erweitern.
Die Fläche ist seit 1963 als Standort der Kirchenwüstung St. Georg bekannt, die zusammen mit dem Ort Spiradorph seit 774 urkundlich erwähnt ist. Die Kirche konnte als rechteckige Erhebung im Wiesengelände zwischen Speyerbach und K8 festgestellt werden (Flst. 9916/1). Sie wurde 2005 als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz gestellt. Die Ausweitung des Gewerbegebietes Altenschemel führte 2004 zu einer Grabungskampagne, die umfangreiche Siedlungsspuren einer früh- bis hochmittelalterlichen Bebauung rund um die Kirche zutage brachte. Das Grabungsareal beschränkte sich dabei auf den Großteil des Flst. 9915/14. Am 11. und 12. 4. 2019 wurde auf dem angrenzenden Flst. 9915/15 eine Sondage durchgeführt, die die Ausweitung der Befunde auf dieses Gelände bestätigte. Diese Untersuchungen konnten erneut aufzeigen, dass die Befunde schon wenige Zentimeter unter der modernen Oberfläche aufzufinden sind.
Aufgrund der früh- bis hochmittelalterlichen Vergangenheit der Siedlung Lachen-Speyerdorf ist die Befunddichte des Bodens äußerst hoch, und es ist demnach mit einer Vielzahl archäologischer Funde und Befunde – auch auf den Nachbargrundstücken – zu rechnen. Dies lässt sich deutlich aus der Konzentration der untersuchten Holzreste an der Westseite des ausgegrabenen Gebietes ermitteln. Derartige Funde sind äußerst selten und besonders schützenswert.

Um den Erhalt eines möglichst großen Teils dieser einzigartigen archäologischen Befunde zu gewährleisten und um die im Zuge der geplanten Bebauung des Geländes unumgänglichen Grabungen und Untersuchungen nach denkmalpflegerischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten fach- und sachgerecht durchführen zu können, hat die Direktion Landesarchäologie Außenstelle Speyer gem. § 25 Abs. 1 Satz 5 DSchG die Ausweisung eines Grabungsschutzgebiets beantragt.

Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße

Der Stadtrat stellt die konsolidierte Bilanz zum 31.12.2018 in Aktiva/Passiva mit je 55.567.099,99 € fest.
Der erwirtschafte Verlust von 3.155.638,90 € ist demnach auf eine neue Rechnung vorzutragen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft H/W/S hat die Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 der Betriebszweige Abfall und Abwasser geprüft. Der Verlust in Höhe von 3.155.638,90 € setzt sich zusammen aus den Jahresergebnissen im Betriebszweig
ABFALL von – 2.803.010,21 €
ABWASSER von – 352.628,69 €
Von der Bilanzsumme entfallen auf die Betriebszweige
ABFALL 12.919.462,91 €
ABWASSER 51.180.167,55 €

Obwohl in beiden Bereichen Verluste ausgewiesen wurden, sind bei der derzeitigen Ertragslage weder im Abwasser- noch im Abfallbereich Gebühren-/Beitragsanpassungen erforderlich.

Jahresabschluss 2018 der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Neustadt mbh mit Bilanz und G + V

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018 beträgt 3.522.465,81 €.
Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag von 883.129,52 € ab.

Jahresabschluss 2018 der Kuckucksbähnel Bahnbetriebs GmbH (KBbG)

Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt in Aktiva und Passiva 197.294,13 €. Der Jahresfehlbetrag beträgt 626,90 € und wird auf die nächste Jahresrechnung vorgetragen.

Überplanmäßige Haushaltsmittel für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen

Der Stadtrat hat der Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln, Produkt/Konto 1190/5625 – Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen – i. H. v. 300.000,00 € für das Haushaltsjahr 2019 zugestimmt.

Die Rechtsstreitigkeiten i. S. Stadt Neustadt an der Weinstraße/Fa. Gerst Massivbau/Fa. Gerst Recycling/AWZ/Land Rheinland-Pfalz haben sich ausgeweitet. So sind aktuell u. a. ein Widerspruchsverfahren gegen eine bauaufsichtliche Verfügung zur Standsicherheit der Bauschuttbrecheranlage, Stützwände, Böschungen und Tankanlage sowie ein nachfolgendes vorläufiges Rechtschutzverfahren seit September anhängig. Des Weiteren gibt es ein Eilrechtschutzverfahren gegen die Untersagung der Annahme von Abfällen, ein Eilrechtschutzverfahren wegen bauordnungsrechtlicher Anordnungen betreffend den Betrieb der Bauschuttaufbereitungsanlage sowie ein Widerspruchsverfahren der Stadt gegen die SGD zur Betreibereigenschaft. Ein Verfahren wegen der Räumungsklage vor dem LG Frankenthal ist noch nicht entschieden und ebenfalls anhängig. Die Stadt wird in den genannten Rechtsstreitigkeiten weiter durch die avocado RAe fachanwaltlich vertreten.
Bei den Nachtragsmeldungen im Juni und Mitte August 2019 waren noch ausreichend Mittel auf dem Produkt/Konto 1190 5625 vorhanden. Es war zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehen, dass noch Kosten in dem jetzt zu erwartenden Umfang anfallen.
Weitere Kostennoten der Anwälte für das restliche Haushaltsjahr 2019 stehen noch aus.
Das Ausmaß der rechtlichen Beratungen und Vertretungen der an diesem Verfahren beteiligten Stellen und Personen war unvorhersehbar. Aufgrund der fachanwaltlichen Inanspruchnahme und der daraus resultierenden Honorarverpflichtungen sind diese Kosten auch unabweisbar.

Flächennutzungsplan-Teiländerung „Lange Strahläcker„ im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf und Bebauungsplan „Lange Strahläcker„ im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf

Der Stadtrat beschließt sowohl den Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan-Teiländerung „Lange Strahläcker“ im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf als auch die Aufstellung des Bebauungsplans „Lange Strahläcker“ im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

Auch nach der jüngsten Gewerbegebietsentwicklung „Joseph-Monier-Straße“ im Jahr 2018 ist die Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in Neustadt an der Weinstraße – sowohl von ortsansässigen wie auch externen Betrieben – ungebrochen hoch. Viele Neustadter Betriebe hegen Entwicklungsabsichten und befinden sich im Bestand oftmals in beengten Verhältnissen. Externe Unternehmen möchten sich am Standort Neustadt an der Weinstraße neuansiedeln. Bis auf ein letztes städtisches Grundstück, welches für mögliche Umsiedlungen von Gewerbebetrieben aus dem avisierten Landesgartenschaugelände vorgehalten wird, wurden alle Baugrundstücke in der Joseph-Monier-Straße zügig veräußert.
Da der Stadt Neustadt an der Weinstraße für den Bereich der Kernstadt und des Ortsbezirks Lachen-Speyerdorf die landesplanerische Funktionszuweisung als Gewerbestandort zukommt, besteht somit akuter Handlungsbedarf mit Blick auf die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen.
Als zukünftige Gewerbeflächen kommen unter anderem die Flächen im Bereich der Louis-Escande-Straße in Frage. Die Entwicklung dieser Flächen zur gewerblichen Nutzung liegt aufgrund der günstigen Lage quasi „auf der Hand“. Bei genauerer Betrachtung potentieller Gewerbegebiete wird eine ca. 7 ha große Fläche in der Gewanne „Lange Strahläcker“ auffällig, um zumindest den kurzfristigen Bedarf an gewerblichen Flächen teilweise decken zu können.
Die Fläche „Lange Strahläcker“ erfüllt die Anforderungen zur Entwicklung einer gewerblichen Baufläche insgesamt sehr gut. Für die städtebauliche Entwicklung vorrangig zu nutzende Innenentwicklungspotentiale sind bei Prüfung des städtischen Baulandkatasters unter Beachtung vorgenannter Prämissen zudem nicht vorhanden.
Im Flächennutzungsplan 2005 der Stadt Neustadt an der Weinstraße ist das Areal derzeit als „landwirtschaftliche Fläche – Ackerland“ dargestellt. Da die Flächennutzungsplan-Gesamtfortschreibung noch mehrere Jahre Zeit in Anspruch nehmen wird, soll im Vorgriff ein Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren durchgeführt werden. Zeitgleich kann im „Parallelverfahren“ ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren mit Umweltbericht.

Ein Neustadter Autohaus hegt Entwicklungsabsichten, um die langfristige Perspektive des Betriebs in Neustadt an der Weinstraße sichern zu können. Dies beinhaltet auch die Umsetzung von herstellerseitigen Vorgaben und Anpassungen des Betriebs an neue Entwicklungstendenzen in der Automobilindustrie. Die Flächen des heutigen Autohauses reichen im Bestand bzgl. Größe und Zuschnitt für die zeitgemäße Weiterentwicklung des Betriebs nicht aus. Eine Erweiterung am derzeitigen Standort ist nicht möglich.
Bei der Suche nach neu entwickelbaren Gewerbeflächen wurde man im Bereich östlich der Louis-Escande-Straße fündig: In der Gewanne „Lange Strahläcker“ befindet sich ein ca. 7 ha großes Areal, welches insbesondere hinsichtlich der Eigentümerstruktur eine kurzfriste Entwicklung möglich macht.
Aufgrund der Flächengröße von 7 ha ist es möglich hier nicht nur die Umsiedlung des Autohauses zu realisieren, sondern noch weitere Gewerbeflächen zu schaffen.

In diesem Zusammenhang wurde von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Planung des Gewerbegebietes Lange Strahläcker zur Wahrung der Trinkwasserversorgung und Trinkwasserqualität in Vereinbarkeit mit der geplanten Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Ordenswald durchgeführt wird.

Der Oberbürgermeister teilte hierzu mit, dass sich die Ausweisung des Wasserschutzgebietes weiterhin im Verfahren bei der SGD Süd befindet. Aufgrund der Ergebnisse der zwischenzeitlich erfolgten Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange wurden die Antragsunterlagen angepasst und bei der SGD Süd eingereicht. Nach derzeitigem Sachstand ist die Vereinbarkeit des Bebauungsplans „Lange Strahläcker“ mit dem zur Ausweisung anstehenden Wasserschutzgebiet Ordenswald gegeben.

Neugestaltung Bahnhofsvorplatz inkl. Zentraler Omnibusbahnhof Beschluss über die Entwurfsplanung

Der Stadtrat hat die Entwurfsplanung für die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes mit Zentralem Omnibusbahnhof, die Planung für die Überdachungen / Fahrgastunterstände sowie über die Art der Technik für die Digitalen Fahrgast-Anzeigen als Grundlage für die Beantragung von ÖPNV-Fördermitteln sowie von Mitteln der Städtebauförderung beschlossen.

Im Rahmen der Mehrfachbeauftragung zur Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes hatte das beauftragte Büro eine Vorentwurfsplanung vorgelegt, die vom Stadtrat als Grundlage für die weiteren Planungen beschlossen wurde.
Nach zahlreichen zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen, u.a. mit der DB Station und Service als Grundstückseigentümerin, dem VRN, dem Investor für die Projektentwicklung am Postareal sowie den beiden Fördermittelgebern konnte die Planung zu einer Entwurfsplanung weiterentwickelt werden.
Der Beschluss über die Entwurfsplanung ist Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln sowie ÖPNV-Fördermitteln.

Widmung von Straßen im Ortsbezirk Diedesfeld gem. § 36 Landesstraßengesetz

Der Stadtrat hat beschlossen die Studerbildstraße, Steppeswiesenstraße, Sommerbergstraße, Taubenkopfstraße, Kanzelkopfstraße und Hohe-Loog-Straße im Ortsbezirk als Gemeindestraßen mit den Teileinrichtungen Fahrbahn und Gehwege, aufgrund des § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01. August 1977, zu widmen.

Gemäß § 1 Abs. 2 LStrG gelten als öffentliche Straßen diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Entscheidend für die Öffentlichkeit einer Straße ist demnach ihre Widmung. Die zu widmenden Straßen wurden bereits vor über 30 Jahren erstmalig hergestellt. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass diese zum damaligen Zeitpunkt auch förmlich gewidmet wurden. Nun ist zur rechtssicheren Erhebung von Ausbaubeiträgen eine förmliche Widmung erforderlich geworden.
Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 LStrG verfügt der Träger der Straßenbaulast die Widmung. Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen ist gem. § 14 LStrG die Gemeinde.

Zwischenbericht Oktober 2019 zur Prioritätenliste des Gebäudemanagements

Der Stadtrat nimmt den Zwischenbericht des Gebäudemanagements zu Kenntnis.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 unter der Drucksache Nr.: 326/2018 die Prioritätenliste zur Kenntnis genommen, die in Zusammenarbeit von der Kämmerei und des Gebäudemanagements entstanden ist.
Nach einem Jahr wurde dem Stadtrat nun ein detaillierter Zwischenbericht gegeben. Die Prioritätenliste mit den Projekten des Gebäudemanagements wird fortgeschrieben und dem Stadtrat vor der Haushaltsberatung vorgelegt.

Vergabe von Leistungen zur Erstellung eines Integrierten Handlungskonzept Soziale Stadt Böbig in Neustadt an der Weinstraße

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für Leistungen zur Erstellung eines „Integrierten Handlungskonzepts Soziale Stadt Böbig“ in Neustadt an der Weinstraße an ein Stadtberatungsbüro aus Speyer zum Angebotspreis von 84.456,30 € (inkl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten) zu vergeben.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat die Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzepts (InHK) für den Stadtteil Böbig ausgeschrieben. Durch die im InHK benannten Maßnahmen sollen die städtebaulichen und sozialen Probleme entschärft, das Quartier insgesamt einer Aufwertung zugeführt und insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit und der besonderen Verantwortung für die Menschen die Wohn- und Lebensqualität verbessert werden.
Ziel ist die Erstellung eines kompakten Handlungskonzepts, das gemeinsam mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung erarbeitet wird und als Handlungsanweisung für die weiteren Maßnahmen im Fördergebiet dient. Ein wesentlicher Baustein wird dabei auch die Integration von verkehrlichen Fragestellungen (ruhender Verkehr) sein. Für das Konzept werden Fördermittel i. H. v. 90,00 v.H. gemäß Bewilligungsbescheid vom 23.11.2018 bereitgestellt.

Vergabe der Erd-, Beton- und Mauererarbeiten an der Schöntalschule, Sauterstraße 95 in 67433 Neustadt an der Weinstraße

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für Erd-, Beton- und Mauererarbeiten an der Schöntalschule in Neustadt an der Weinstraße unter Vorbehalt der Prüfung durch die Stabstelle Rechnungsprüfung, einer Firma aus Neustadt zum Angebotspreis von 215.958,34 € inkl. MwSt. zu erteilen.

Nach der Bedarfsplanung der Stadt Neustadt an der Weinstraße fehlen aktuell über 500 Betreuungsplätze für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Zur Deckung des akuten Bedarfs soll nun im ältesten Gebäude der Gesamtanlage Schöntalschule eine 4-gruppige Kindertagesstätte eingerichtet werden. Die Inbetriebnahme soll 2021 erfolgen.
Es sind umfängliche bauliche und gebäudetechnische Anpassungen notwendig.
Neben zahlreichen zu erhaltenden denkmalgeschützten Details an Oberflächen, Türen, Fenstern und Fassade ist umfangreich verschlissene Bausubstanz an Böden, Wänden, Decken und Laibungen, sowie veraltete Technik zurückzubauen. Die geplante Maßnahme ist zur Herstellung der Fluchtwege aus den Gruppenräumen im Untergeschoss notwendig und bildet die Grundlage für die weiteren Ausbauarbeiten.

Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk Diedesfeld

Der Stadtrat beschließt, die Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Buchenlochstraße, Kanzelkopfstraße, Rittersbergstraße, Sommerbergstraße, Steppeswiesenstraße, Studerbildstraße und Oberscheidstraße im Ortsbezirk Diedesfeld im vierten Quartal 2019.

Die über 30 Jahre alte Straßenbeleuchtung in den o.g. Verkehrsanlagen, ausgenommen die in der Sommerbergstraße, weist einen sichtbaren Verschleiß, wie z.B. vergilbte, brüchige Abdeckwannen und eine brüchige Verdrahtung der Leuchten, auf, weshalb eine Erneuerung geboten ist.
Darüber hinaus sind die Leuchtenabstände der vorhandenen Straßenbeleuchtung in der Sommerbergstraße und der Steppeswiesenstraße zu groß, sodass keine normgerechte Ausleuchtung erreicht wird. Um eine solche zu gewährleisten, ist hier eine Erweiterung nötig.

Mobilität in Neustadt – Gemeinsam Weichen stellen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.09.2019

Im April 2019 übernahm die Abteilung Stadtplanung der Stadt Neustadt an der Weinstraße die Ausarbeitungen eines Nahverkehrsplans. Die bereits bestehenden Angaben des Plans aus dem Jahr 2017 wurden bereits aktualisiert. Im Dezember 2019 / Januar 2020 soll dem Stadtrat der Entwurf des neuen Nahverkehrsplans und die Ergebnisse des Beschlusses der TÖB-Beteiligung und des Bürger- und Experten-Workshops vorgelegt werden. Im Frühjahr 2020 soll der Stadtrat letztendlich über die Umsetzung des Nahverkehrsplans abstimmen.

Die Zukunft sichern – Gewerbeentwicklung planen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.09.2019

Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße hat im Jahr 2019 begonnen, den Flächennutzungsplan von 2005 durch eine Gesamtfortschreibung an die aktuellen Entwicklungsperspektiven anzupassen, was auch die Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen beinhaltet. Der Stadtrat hat daher beschlossen, das Gewerbeflächenentwicklungskozept neu aufleben zu lassen und den dazu eingeführten Arbeitskreis wieder zu beleben.

Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge in Neustadt an der Weinstraße: Information und Vergabe des Auftrages zum Erwerb einer Software

Der Auftrag für den Erwerb einer Software zur Erhebung von wiederkehrenden und einmaligen Ausbaubeiträgen wird – vorbehaltlich der Prüfung durch die Stabsstelle Rechnungsprüfung – einer Firma aus Hannover erteilt.

In seiner Sitzung am 27. Juni 2017 (Drucksache-Nr. 197/2017) hat der Stadtrat beschlossen, in den dort genannten Abrechnungseinheiten wiederkehrende Ausbaubeiträge einzuführen.
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 11. September 2019 (Drucksache-Nr. 298/2019) war die Gelegenheit, den Stadtrat über den aktuellen Sachstand sowie das weitere Vorgehen zu informieren.

Einstellen von Anfragen und deren Beantwortung in Session, Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 17.10.2019

Der Stadtrat beschließt, künftig Anfragen auf die Tagesordnung des Stadtrates sowie der Ausschüsse zu setzen und die Anfragen wie auch deren Beantwortung in Gremien Online einzustellen. Das Gleiche gilt für im Vorfeld eingereichte Bürgeranfragen unter Top 1 „Einwohnerfragestunde“.

Dies diene der Transparenz und die Mitglieder der Gremien können sich umfassend vorbereiten. Außerdem kann damit vermieden werden, dass Anfragen zum gleichen Themenkomplex mehrfach gestellt werden.

Erweiterung Sport- und Kulturausschuss; Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 18.10.2019

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, die/den Vorsitzenden des Stadtverbandes für Kultur Neustadt als stimmberechtigtes Mitglied in den Kulturausschuss, den/die Vorsitzende des Sportverbandes Neustadt als stimmberechtigtes Mitglied in den Sportausschuss sowie die/den Vorsitzenden des Fördervereins Volkshochschule in den Volkshochschulausschuss zu berufen, wurde angenommen.
Die Verwaltung wird für die Sitzung des Stadtrates im November 2019 eine entsprechende Sitzungsvorlage vorbereiten.