Karlsruhe: Stadion – KSC droht mit Vollstreckung, Stadt legt Berufung ein

Karlsruhe – Kaum war die Mitgliederversammlung vorüber, forderte der KSC gleich am Montag, 14. Oktober 2019, den Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark ultimativ auf, alle aus dem Urteil ersichtlichen Unterlagen, insbesondere den TU-Vertrag mit sämtlichen Schriftverkehr, dem KSC bis Dienstag, 15. Oktober, 14 Uhr, zu übermitteln. Ansonsten wurde die Vollstreckung angekündigt. Die Stadt sah sich deshalb gezwungen, kurzfristig zu reagieren und noch am gestrigen Dienstag beim Oberlandesgericht (OLG) gegen Teile von zwei der vier Urteilen des Landgerichts Karlsruhe in Sachen KSC Berufung einzulegen.

„Kaum hatte sich der Staub rund um die KSC-Mitgliederversammlung verzogen, stellt sich beim KSC das gewohnte Grundmisstrauen im Umgang mit der Stadt als Bauherr des neuen Stadions ein“, bewertet Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die neueste Entwicklung. Da der KSC nach dem Spitzentreffen im Juni des Jahres die Gesprächsebene verlassen habe und vor Gericht gezogen sei, bliebe der Stadt keine Alternative, ebenfalls Klärungen juristisch herbeizuführen. Das Stadtoberhaupt sieht außerdem nach wie vor unabsehbare Risiken für Zeit- und Kostenplan. OB Mentrup: „Wir befinden uns als Stadt in der paradoxen Situation, die Fertigstellung des Projekts vor dem späteren Nutzer schützen zu müssen“.

Berufung wurde konkret gegen die Herausgabe des gesamten Schrift- und E-Mail-Verkehrs in der Vergangenheit und für die Zukunft – neben dem TU-Vertrag – zwischen Bauherr und Totalunternehmer eingelegt. In diesem Punkt war das Landgericht Karlsruhe in der schriftlichen Urteilsbegründung noch über die in mündlicher Verhandlung genannten Grenzen – etwa Schwärzung ganzer Passagen – hinausgegangen. Hier steht die Stadt in der Pflicht, das Vertrauensverhältnis zum Totalunternehmer zu schützen, der nach eigenem Bekunden in der Veröffentlichung einen massiven Vertrauensbruch sieht. Auch den Punkt Übernahme von Planungskosten bei Sonderwünschen durch den KSC will die Stadt durch das OLG noch einmal überprüft wissen. Es könne nicht akzeptiert werden, dass Planungskosten für Wünsche bei der Stadt verblieben, wenn sich der KSC letztlich doch gegen eine Umsetzung der eigenen Änderungswünsche entschiede.

Mit seinen Forderungen nach Baustopp und Stützenfreiheit war der KSC vor dem Landgericht unterlegen.

Die Stadt hat den KSC darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) eingelegt hat und gebeten, die Vollstreckung des Urteils auszusetzen, bis die endgültige Klärung durch das OLG erfolgt ist.