Mainz: DFB-Sportgericht verurteilt Mainz 05 zu Geldstrafe von 166.000 Euro

Mainz – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens einiger Anhänger vor und während des Pokalspiels der 05er beim 1. FC Kaiserslautern im August dieses Jahres mit einer Geldstrafe in Höhe von 166.000 Euro belegt. 55.000 Euro der Strafsumme kann der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, die an den DFB zu zahlende Strafe kann damit auf 111.000 Euro reduziert werden.

„Wir haben aufgrund des Ausmaßes der Pyrotechnikvorfälle eine Strafe dieses hohen Maßes erwartet. Die polizeilichen Ermittlungen laufen, hier geht es um viel Detailarbeit. Wir warten nun die Ermittlungsergebnisse ab und werden die Täter, sofern diese identifiziert werden können, in Regress nehmen“, sagt Stefan Hofmann, Vereins- und Vorstandsvorsitzender des 1. FSV Mainz 05.