Philippsburg: Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk

Fehlfunktion einer Messstelle zur Aktivitätsmessung im Rhein bei Einleitung von Abwasser aus dem Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1) - Einstufung: Meldekategorie N (Normalmeldung): Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ – keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung

Die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg (Foto: Holger Knecht)
Die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg (Foto: Holger Knecht)

Philippsburg / Stuttgart – Nach der Inbetriebnahme einer neuen Leitung zur Abgabe von Abwässern in den Rhein aus Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg sind Probleme an einer ebenfalls neuen Messstelle zur Überwachung der Radioaktivität im Rhein aufgetreten. Zur Probenahme wird stromabwärts kontinuierlich Wasser aus dem Fluss gepumpt. Durch Luftblasenentstehung bei der unmittelbar benachbarten Einleitung des Kühlwassers von Block 2 konnten diese Pumpen nur eingeschränkt arbeiten und damit keine zuverlässige Überwachung der Aktivitätskonzentration im Flusswasser stattfinden.

Im Rahmen der technischen Klärung gelangte der Betreiber später zu der Erkenntnis, dass bei Flusswasserkühlung des Blocks 2 der Ort der neuen Messstelle nicht geeignet ist, die Durchmischung der Abwässer mit dem Flusswasser zu überwachen. Dies liegt zum einen an der Verdrängung der Durchmischungsfahne der abgegebenen Abwässer aus Block 1 durch das Hauptkühlwasser aus Block 2 und zum anderen an der Luftblasenentstehung bei der benachbarten Einleitung des Kühlwassers von Block 2.

Einstufung des Ereignisses durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat Abgaben von aufbereitetem Abwasser aus Block 1 vorläufig eingestellt. Eine temporäre Außerbetriebnahme der neuen Leitung zur Abgabe von Abwässern und Änderung auf den Zustand vor dem Umbau ist geplant. Der Betreiber hat außerdem angekündigt, die Hintergründe, die zu dem Ereignis geführt haben, vertieft zu analysieren.

Die radiologische Überwachung der Abgabe aufbereiteter Abwässer erfolgt zum einen durch eine vorherige Beprobung des Sammelbehälters und zum anderen durch eine zusätzliche Messstelle in der Abgabeleitung, die von der Problematik nicht betroffen ist. Die vorgelagerte Messstelle löst außerdem beim Überschreiten von Grenzwerten automatisch den Stopp eines Abgabevorgangs aus. Diese Messungen und Kontrollen haben bei der Abgabe am 23. September ordnungsgemäß funktioniert. Eine unzulässig hohe Abgabe von Radioaktivität mit den Abwässern während der Unverfügbarkeit der Aktivitätsmessung im Rhein kann ausgeschlossen werden. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses für das Personal, die Bevölkerung und die Umwelt ist daher sehr gering.