Worms – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Worms-Innenstadt – Sechs Leichtverletzte bei Auffahrunfall

Worms (ots) – Am gestrigen Donnerstag, 12.09.2019, befährt gegen 17:00 Uhr ein 22-jähriger Angestellter eines Fahrdienstes mit seinem PKW die Kyffhäuserstraße in Fahrtrichtung Rheinbrücke. Vor ihm muss ein 19-jähriger PKW-Fahrer aufgrund der Ampelanlage an der Feuerwehr abrupt abbremsen.

Nach eigener Aussage wird der 22-Jährige durch die beiden im Fahrzeug befindlichen Kinder derart abgelenkt, dass er auf das Fahrzeug des 19-Jährigen auffährt.

Das Fahrzeug des 22-Jährigen ist nicht mehr fahrbereit. Alle sechs Unfallbeteiligten, darunter auch die beiden Beifahrer des 19-Jährigen werden bei dem Unfall leicht verletzt.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizei Worms unter der Rufnummer 06241/852-0 in Verbindung zu setzen.

Worms – “sicher.mobil.leben – Brummis im Blick”, Polizei Worms beteiligt sich an bundesweiter Aktion

Worms (ots) – Am gestrigen Donnerstag, 12.09.2019, hat sich auch die Polizei Worms, mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei, am bundesweiten Verkehrssicherheitstag beteiligt. Kontrolliert wurden im Bereich der B9 im Wormser Norden insbesondere Kleintransporter der so genannten “Sprinter”-Klasse. Überprüft wurden insgesamt 63 Fahrzeuge, darunter auch drei LKW über 3,5 Tonnen.

Bei 23 festgestellten sonstigen Verstößen wie Gurtpflicht oder Handynutzung, musste insgesamt fünf Fahrzeugführern die Weiterfahrt untersagt werden. Die Gründe hierfür waren unterschiedlich: Bei zwei Fahrern war der Brummi überladen, bei zwei weiteren Fahrzeugen war die Ladungssicherung nicht ausreichend. Beim fünften Fahrer konnten so genannten “Auffallerscheinungen”, welche auf einen Konsum von Betäubungsmittel hindeuten, festgestellt werden. Ein entsprechender Test reagierte positiv auf THC.

Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe kommt gemäß Bußgeldkatalog auf den Fahrer nun ein Bußgeld in Höhe 500 Euro sowie ein Fahrverbot zu. Zudem muss er im Nachgang zum eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.

Die Kontrollen erhielten sowohl von einem Großteil der Betroffenen, als auch bei einer Vielzahl von Passaten ein positives Feedback.