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GERNSHEIM – Am vorgestrigen Abend stellte die Wasserschutzpolizei Gernsheim während einer Sportbootkontrolle im Erfelder Altrhein Alkoholgeruch bei allen Bootsinsassen fest.

Bei dem verantwortlichen Bootsführer wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt und dieser ergab einen Wert von 1,33 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutentnahme mußte angeordnet werden. Dem Bootsführer droht eine Strafanzeige wegen Führen eines Bootes unter Alkoholeinfluß.

In diesem Zusammenhang weist die Hessische Wasserschutzpolizei insbesondere an den heißen Tagen auf folgendes hin:

Das Führen eines Bootes unter dem Einfluß von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln führt zu großen Gefahren für die Besatzung und andere Verkehrsteilnehmer.

Ab einem Wert von 0,5 Promille droht eine Ordnungswidrigkeit, ab einem Wert von 1,1 Promille wird eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen und ein Strafverfahren ist die Folge; bei hinzukommenden Ausfallerscheinungen (z.B. durch Unfall oder unsicheres, gefährliches Fahren) genügt schon ein Wert von mehr als 0,3 Promille.

Bei Hinweisen auf eine Alkoholsucht kann sogar der Sportbootführerschein oder das Bootspatent durch die Behörde eingezogen werden.