Kreis Bad Kreuznach – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Berauschte Fahrer und zu wenig Führerscheine

Bad Kreuznach, Dienstgebiet

Am Donnerstagnachmittag führten Beamte der Polizei Bad Kreuznach mehrere Verkehrskontrollen im Dienstgebiet durch. Erschreckend hoch war hierbei die Anzahl an Fahrern, die ohne Fahrerlaubnis oder/und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ihr Fahrzeug geführt hatten.

Der erste Vorfall dieser Art ereignete sich gegen 15:15 Uhr in der Bad Kreuznacher Mühlenstraße, als die Beamten mit einem 18-jährigen Pkw-Fahrer aus der VG Birkenfeld eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführten. Ein Test ergab, dass der junge Mann unter dem Einfluss von THC stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, die Fahrt war für ihn beendet.

Gegen 17:30 Uhr kontrollierte eine andere Streife am Europaplatz einen 39-jährigen Pkw-Fahrer, welcher direkt äußerte, dass er schon lange nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis wäre. Bei ihm reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf THC und Amphetamin. Auch dem 39-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Dritter im Bunde war ein 27-jähriger Pkw-Fahrer, welcher gegen 18:15 Uhr im Weyroth gestoppt worden war. Bei ihm bestand schnell der Verdacht, dass er unter Betäubungsmitteleinfluss gefahren sein könnte. Auch hier wurde mittels Schnelltest THC im Urin nachgewiesen und im Anschluss eine Blutprobe entnommen.

Schließlich staunten die Beamten nicht schlecht, als sie gegen 19:00 Uhr eine Verkehrskontrolle mit einem 24-jährigen Kreuznacher in der Ringstraße durchführten. Der Mann war den Beamten wenige Sekunden zuvor mit seinem Pkw im Gegenverkehr begegnet. Nachdem die Beamten den Streifenwagen zwecks Kontrolle gewendet hatten, konnten sie beobachten, wie der 24-Jährige anhielt und die Plätze mit seinem Beifahrer tauschte. Als Grund hierfür stellte sich heraus, dass der 24-Jährige lediglich im Besitz einer Fahrerlaubnis eines sogenannten “Drittstaates” war. Auch hier musste ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden, da sich der 24-Jährige schon deutlich länger als die erlaubten sechs Monate in der BRD aufhielt.