Neustadt: Verletzter bei Verkehrsunfall in Lachen-Speyerdorf

Einsatzstelle (Foto: Polizei RLP)
Einsatzstelle (Foto: Polizei RLP)

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am Dienstag, 20.08.2019 gegen 18:40 Uhr wurde die Polizei Neustadt zu einem Verkehrsunfall in der Conrad-Freytag-Straße in Lachen-Speyerdorf gerufen.

Ein 49-jähriger Neustadter Autofahrer fuhr scheinbar ungebremst über ein Verkehrszeichen auf unbefestigtes Gelände und kam an einem Gebäude zum Stehen. Ursache dürfte nach jetzigem Kenntnisstand ein medizinischer Notfall gewesen sein. Der Fahrer trug äußerlich lediglich Schürfwunden davon, wurde vorsorglich jedoch ins Krankenhaus gebracht.

Neben Rettungsdienst und der Feuerwehr Lachen-Speyerdorf war auch ein Rettungshubschrauber im Einsatz. Die Schadenshöhe am erheblich beschädigten Fahrzeug und am Gebäude ist derzeit nicht bekannt. Auch über den gesundheitlichen Zustand des Fahrers liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.

Die Feuerwehr betreute den Verletzten und stellte den Brandschutz sicher (Foto: Feuerwehr Neustadt)
Die Feuerwehr betreute den Verletzten und stellte den Brandschutz sicher (Foto: Feuerwehr Neustadt)

Information der Feuerwehr Neustadt:

Gegen 18:37 Uhr am Dienstagabend wurde der Ausrückebreich Neustadt-Ost (Löschzug Lachen-Speyerdorf, Löschgruppe Geinsheim, Löschgruppe Duttweiler) mit dem Einsatzstichwort „Verkehrsunfall, Person eingeklemmt“ in die Flugplatzstraße alarmiert. Aus noch ungeklärter Ursache fuhr ein Mercedes-Fahrer gegen die Hauswand des ehemaligen Musikvereinsgebäudes. Beim Eintreffen der Feuerwehr war der Fahrer nicht eingeklemmt, befand sich aber noch in dem Unfallfahrzeug. Die Feuerwehr betreute, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, die Person und stellte den Brandschutz sicher. Nach der Erstversorgung durch den Notarzt an der Einsatzstelle, kam der Fahrer zur weiteren medizinischen Abklärung in ein Krankenhaus. Neben den Beschädigungen an dem Mercedes wurde durch den Unfall auch ein Verkehrszeichen beschädigt. Die aufgrund des Einsatzstichworts mitalarmierten Kräfte aus Duttweiler und Geinsheim mussten nicht eingreifen und konnten die Alarmfahrt abbrechen. Da sich das Unfallfahrzeug abseits der Fahrbahn befand waren von Seiten der Feuerwehr keine weiteren Einsatzmaßnahmen erforderlich. Die Bergung übernahm ein Abschleppdienst.

Neben der Feuerwehr waren die Polizei mit zwei Streifenwagenbesatzungen, der Rettungsdienst mit einem Rettungswagen, bodengebundener Notarzt, Rettungshubschrauber Christoph 5, der Leitende Notarzt sowie der Organisatorische Leiter an der Einsatzstelle.