Kaiserslautern: Stadtrat beschließt Resolution gegen Fluglärm

Stufenweiser Abbau der militärischen Übungsflüge bis 2022 gefordert

Das tief fliegende Militärflugzeug (Foto: Holger Knecht)
Tief fliegendes Militärflugzeug (Foto: Holger Knecht)

Kaiserslautern – Der Stadtrat hat gestern mehrheitlich eine Resolution verabschiedet, die den stufenweisen Abbau der militärischen Ausbildungs- und Übungsflüge über der Region Kaiserslautern bis zum Jahr 2022 fordert. Mit sofortiger Wirkung sollen dabei die Tief- und Überschallflüge eingestellt werden.

Die Verwaltung hatte die Resolution vorbereitet, da sich die Beschwerden aufseiten der Bürgerschaft hinsichtlich des zunehmenden Fluglärms häuften. „Die Bürger sehen sich dem Lärm und dessen Auswirkungen schutzlos ausgeliefert, das muss ein Ende haben“, fordert auch Umweltdezernent Peter Kiefer. Fluglärm sei bekanntermaßen der Gesundheit nicht zuträglich und außerdem ein negativer Standortfaktor für unsere Region. Nach Jahrzehnten der unerträglichen Belastung durch den Fluglärm, insbesondere aufgrund der Übungsflüge in der TRA Lauter, dem zeitweise reservierten Luftkampfübungsraum, müsse endlich ein klares Signal gesetzt werden. Spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2022 soll über der Region Kaiserslautern kein Übungsflugbetrieb mehr die Gesundheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger belasten. Für die Umsetzung werden der Bund, das Land sowie die zuständigen Genehmigungsbehörden in die Pflicht genommen. Bis zur endgültigen Abschaffung soll den Bürgern außerdem eine Möglichkeit geboten werden, sich öffentlich über anstehende Luftkampfübungen zu informieren.

Infobox:

Grundsätzlich ist der militärische Flugbetrieb 24 Stunden am Tag zulässig, zeitliche Einschränkungen gibt es laut dem zuständigen Luftfahrtbundesamt keine. Lediglich für den Ausbildungs- und Übungsflugbetrieb von Kampfflugzeugen der Bundeswehr sowie der alliierten Streitkräfte sind Betriebszeiten vorgeschrieben. Der Flugbetrieb innerhalb des zeitweise reservierten Luftraums TRA Lauter, welcher sich über der Region Kaiserslautern und dem Saarland erstreckt, ist, außer an gesetzlichen Feiertagen, von Montag bis Donnerstag von 8 bis 23:30 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr zulässig. Um dem nächtlichen Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen, wurde für die Sommermonate Mai bis einschließlich September die zeitliche Nutzungsdauer in der Zeit von Montag bis Donnerstag bis 21 Uhr begrenzt.