Brühl: 35. Brühler Straßenkerwe vom 05.10.2019 – 07.10.2019

BRÜHL – it über 30 Ständen wird die 35. Brühler Straßenkerwe von Samstag, den 05. Oktober bis Montag, den 07. Oktober, rund um den Brühler Messplatz und die Friedrich-Ebert-Straße im Ortskern gefeiert.

Die Grundstruktur des Festablaufs und die Standplätze weiß man bei Organisator Willy Krusig, vertreten durch Christel Weik zusammen mit Sascha Mayer (Bauhofleiter) und Jochen Ungerer (Sachgebietsleitung Kultur) von der Gemeinde Brühl in guten Händen. Von Jung bis Alt werden alle Generationen bedacht. Mit Auftritten von Brühler und Rohrhofer Vereinen, Musikbands aus der Region und MARKUS BECKER, der Kinderliederstar und Sänger des „roten Pferds“ sowie des diesjährigen Mallorca Hits „Der Bierkapitän“, sorgt man für eine Menge Spaß. Ein großer Vergnügungspark mit Fahrgeschäften für Groß und Klein und ein Familiennachmittag mit reduzierten Fahrpreisen am Dienstagmittag laden zum Besuch des vorderen Messplatzes ein.

Bürgermeister Dr. Ralf Göck freut sich zusammen mit den Kerweborscht das größte örtliche Volksfest zu eröffnen.

Die “Brühl-Rohrhofer-Kerweborscht” führen im Vorfeld wieder einen Umzug durch, an dem jeder teilnehmen kann. Am Samstag, den 05. Oktober 2019, trifft man sich mit Kindern der örtlichen Kindergärten und der Horte, dem Spielmannszug der Freiweilligen Feuerwehr, den Buffalos und den Schützen der SG Brühl 1907 e.V. um 13.00 Uhr am Brühler Feuerwehrhaus. Dort startet der Zug gegen 13.15 Uhr und der diesjährige Owwerkerweborscht wird abgeholt und zur Kerwe gebracht. Um 15.00 Uhr wird die Brühler Straßenkerwe durch Bürgermeister Dr. Ralf Göck eröffnet.

Öffnungszeiten:

  • Samstag 14.00 – 24.00 Uhr
  • Sonntag 11.00 – 22.00 Uhr
  • Montag 11.00 – 22.00 Uhr

Am Kerwe-Sonntag, den 06. Oktober 2019, bieten die Mitglieder des Gewerbeverein Brühl & Rohrhof einen „verkaufsoffenen Sonntag“ von 13.00 – 18.00 Uhr in Brühl an.

Die Gemeinde macht auf die Polizeiordnung zur Begrenzung von Alkoholkonsum aufmerksam. (21. Mai 2012)

Im Geltungsbereich der Brühler Straßenkerwe (Mannheimer Str., Schwetzinger Str. Heiligenhag, Bahnhofstr., Friedrichstr.,Wilhelmstr.,Friedrich Ebert Str., Friedenstr., Lindenplatz, In der Ziegelei, beide Messplätze mit ihren Stichwegen) ist es auf den öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb konzessionierter Freizeitflächen verboten

  1. alkoholische Getränke jeglicher Art mitzuführen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese im Geltungsbereich der Verordnung konsumieren zu wollen, und
  2. mitgeführte alkoholische Getränke jeglicher Art zu konsumieren Dieses Verbot gilt am Kerwe-Samstag: 14.00 – 02.00 Uhr, Kerwe-Sonntag und -Montag von 14.00 bis 01.00 Uhr

Die Gemeinde bittet auf das Mitbringen von Alkohol zu verzichten. Es kann zu Kontrollen durch die Polizeibehörde kommen.