Neustadt: Neue Pfalzwein-Satzung – Weinbaubetriebe können nun Mitglieder werden

Neustadt an der Weinstraße – Pfalzwein e.V., die Werbeorganisation der Pfälzer Weinwirtschaft, hat sich neu aufgestellt. Aufgrund einer neuen Satzung, die die Vertreterversammlung am Dienstag, 06.08.19, einstimmig beschlossen hat, können von nun an auch Weinbaubetriebe oder Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben Mitglied bei Pfalzwein werden – und damit direkt Einfluss auf die Arbeit der Weinwerbung nehmen.

»Ich freue mich, dass die Weingüter, Winzergenossenschaften und Weinkellereien nun stärker in die Arbeit der Pfalzwein eingebunden werden«, sagte der Pfalzwein-Vorsitzende Boris Kranz nach der Abstimmung. Die direkte Mitgliedschaft in der Gebietsweinwerbung sei in anderen Anbaugebieten seit vielen Jahren üblich, merkte er an. »So können die Betriebe direkt Einfluss auf das Weinmarketing nehmen und die Marke Pfalz weiter entwickeln.«

Die Pfälzer Weinbaubetriebe können eine Vollmitgliedschaft erwerben. Zudem können Personen oder Vereinigungen, die ein Interesse an der Förderung des Weinbaus haben, Pfalzwein als Fördermitglied unterstützen. Für beide Arten der Mitgliedschaft wird ein jährlicher Beitrag erhoben, dessen Höhe der neue Pfalzwein-Vorstand festsetzen wird. Ein Formular für die Mitgliedschaft findet sich auf www.pfalz.de im Footer unter dem Stichwort »Service für Winzer«.

Die Neuordnung war notwendig geworden, nachdem der Landesrechnungshof im Juli 2018 die Existenz von drei Absatzfördereinrichtungen in der Pfalz beanstandet hatte. Neben Pfalzwein hatten auch die Bereichsweinwerbungen der Südlichen Weinstraße und der Deutschen Weinstraße/Mittelhardt Gelder aus der Absatzförderabgabe erhalten. In diesen beiden Bereichsweinwerbungen – aber nicht bei Pfalzwein – konnten die Weingüter und Winzergenossenschaften der Pfalz bislang Mitglied werden.