Kreis Bad Dürkheim: Für Agrarantrag 2019 – Schäden durch Tornado bei Kreisverwaltung melden

Symbolbild Tornado (Foto: Pixabay/Sunrae)
Symbolbild Tornado (Foto: Pixabay/Sunrae)

Kreis Bad Dürkheim – Aufgrund des Extremwetterereignisses (Tornado), das am Freitag, 12.07.2019 im Kreis Bad Dürkheim aufgetreten ist, weist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz auf die Regelung zu Fällen höherer Gewalt gemäß Artikel 4 der VO (EU) Nr. 640/2018 hin.

Das Ministerium informiert die betroffenen Winzerinnen und Winzer sowie Landwirtinnen und Landwirte: Die Antragssteller müssen Änderungen an der im Agrarantrag 2019 gemeldeten Kulturart der beantragten Flächen, die aufgrund des Extremwetterereignisses (Tornado) geschädigt wurden, gegenüber der zuständigen Kreisverwaltung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 15 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte oder der Anspruchsberechtigte hierzu in der Lage ist, das Schadensereignis melden.

Der Meldung sind Nachweise über das Schadensereignis beizufügen, aus denen geschlossen werden kann, dass es sich um einen Fall höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände handelt. Mittels einer solchen Meldung können die Landwirte verhindern, dass es zu Kürzungen des Beihilfebetrags in den verschiedenen flächenbezogenen Fördermaßnahmen kommt.

Die Kreisverwaltung bittet ebenfalls darum, dies zu beachten.