Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Polizei (Foto: Holger Knecht)

Rhein-Pfalz-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Fußgänger tritt gegen Auto

Maxdorf (ots) – Am 13.07.2019 gegen 12:00 Uhr, befährt eine 38-jährige Frau in ihrem PKW Audi den Heideweg aus Richtung Maxdorf in Richtung Lambsheim. In Höhe der Schranke, Bereich Am Pfingstberg, sei ihr ein Mann mit einem großen, weißen Hund entgegengekommen.
Der Mann habe zunächst einen Stock auf die Fahrbahn geworfen, worauf die Fahrzeugführerin anhält. Anschließend sei der Mann mit seinem Hund vor das Fahrzeug getreten und habe die Fahrzeugführerin aggressiv angesehen.
Als die Fahrzeugführerin ihre Fahrt fortsetzen wollte, habe der Mann gegen ihr Fahrzeug getreten.
Ein Schaden sei hierbei nicht entstanden. Die Fahrzeugführerin fährt daraufhin nach Hause.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-1100 in Verbindung zu setzen.
Hinweise können auch per E-Mail unter pwmaxdorf@polizei.rlp.dean die Polizei übermittelt werden.

Verkehrsunfall mit verletztem Fahrradfahrer

Böhl-Iggelheim (ots) – Am Freitag, 12.07.2019, gegen 16:20, befuhr ein 32-jähriger PKW-Fahrer ordnungswidrig die Straße am Schwarzweiher in Richtung “Am Holzweg”. In Höhe dieser einmündenden Straße erkannte der PKW-Fahrer, aufgrund Starkregens, einen 50-jährigen kreuzenden Radfahrer zu spät und stieß mit diesem zusammen.

Durch die Kollision wurde der Radfahrer verletzt. Ein hinzugezogener Rettungsdienst versorgte die Verletzungen vor Ort.

Spritztour mit Folgen

Bobenheim-Roxheim (ots) – Mit der Polizei rechneten der 18-jährige aus Worms offenbar nicht, als er am 13.07.2019 die Wormserlandstraße in Bobenheim-Roxheim mit einer Motorcrossmaschine uns seinem Freund als Sozia befuhr. Wie sich herausstellte, fuhr das als Mofa zugelassene Zweirad nicht wie angegeben 25 km/h sondern tatsächlich über 80 km/h.
Die dadurch erforderlich werdende Fahrerlaubnis konnte der Fahrer nicht vorweisen.

Wie sich später herausstellte hatte sich der junge Mann das Gefährt auch noch unberechtigt, nämlich ohne Wissen des eigentlichen Eigentümers, für eine Spritztour ausgeliehen.

Neben einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, für das sich der junge Mann verantworten muss, werden auch Kosten des Abschleppvorgangs und ggfls. eines Gutachtens auf ihn zukommen.
Die Führerscheinstelle wird in solchen Fällen immer in Kenntnis gesetzt und prüft spätestens bei Beantragung einer Fahrerlaubnis, die Eignung als Verkehrsteilnehmer in eigener Zuständigkeit.