Hofheim am Taunus: Beteiligte nach Auseinandersetzung auf offener Strasse werden Haftrichter vorgeführt

Symbolbild Polizei, Handschellen

HOFHEIM, TAUNUS (jn)Wie gestern berichtet ereignete sich in der Nacht zum Dienstag eine heftige Auseinandersetzung in der Hofheimer Innenstadt, bei der mehrere Personen teils schwer verletzt wurden. Die Kriminalpolizei hatte in der Folge zunächst wegen eines versuchten Tötungsdeliktes und gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Auf Grundlage der umfangreichen Ermittlungen und Vernehmungen, die im Verlauf des gestrigen Dienstages sowie den heutigen Morgenstunden durchgeführt wurden, konnte der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden. Derzeit gehen die Ermittler davon aus, dass ein 42-jähriger Mitarbeiter eines Hofheimer Restaurants nach einer vorangegangenen Auseinandersetzung am Montagabend von zwei 23 und 39 Jahre alten Männern im Nachgang abgepasst wurde. Diese hatten sich zwischenzeitlich mit Schlagwerkzeugen und einem Messer bewaffnet, zwei weitere 21 und 19 Jahre alte Bekannte hinzugezogen und dann gemeinsam auf das Erscheinen des 42-jährigen Kontrahenten gewartet. Als dieser dann im Beisein eines 24-jährigen Mannes gegen 00:15 Uhr im Bereich der Zeilsheimer Straße erschien, suchte das Quartett erneut die Konfrontation. Gemeinsam griffen sie den unbewaffneten 42-Jährigen an, der sich gegen die Angreifer zur Wehr setzte, einen entwaffnete und mit dem nun erlangten Messer zur Gegenwehr ansetzte. Hierbei verletzte er die zwei 23 und 39 Jahre alten Angreifer lebensgefährlich – beide mussten stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Zudem wurden sowohl der 42-Jährige als auch sein Begleiter verletzt und anschließend in einem Krankenhaus behandelt.

Mittlerweile wurde der 42-Jährige nach Rücksprache mit der Frankfurter Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt. Das aus drei afghanischen und einem georgischen Staatsangehörigen bestehende Quartett soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Tatverdachtes eines gemeinschaftliche begangenen versuchten Tötungsdeliktes im Lauf des Mittwochnachmittages einem Haftrichter vorgeführt werden.