Haßloch: SGD Süd veröffentlicht orientierende Untersuchung – Altablagerungen im Bereich des Wasserschutzgebietes Benzenloch

Haßloch / Neustadt an der Weinstraße – Südwestlich der Ortslage Haßloch betreiben die Gemeindewerke Haßloch das Wassergewinnungsgebiet „Benzenloch“. Aus sechs Trinkwasserbrunnen, die bis in Tiefen zwischen 70 und 120 Meter ausgebaut sind, werden seit der 70er Jahre etwa 1,6 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr gefördert, aufbereitet und für den Verbrauch zur Verfügung gestellt. Relevante Belastungen haben sich bisher nicht gezeigt.

Die Anfang der 70er Jahre durch die damalige Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz festgesetzte Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet Benzenloch ist abgelaufen. Das Wasserschutzgebiet soll neu ausgewiesen werden. Im Rahmen des Verfahrens für die Neuausweisung wurde durch ein Fachbüro eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Für die Beurteilung der möglichen Gefährdungen wurde für jede bekannte Einrichtung beziehungsweise Nutzung das jeweilige standort- und nutzungsbedingte Gefährdungspotential betrachtet und daraus ein Gesamtgefährdungspotential ermittelt. Demnach ergeben sich keine kurzfristigen Gefährdungen, die Schutzfähigkeit des Trinkwasservorkommens Benzenloch ist somit gegeben.

Im Umfeld der Wassergewinnung befinden sich allerdings ehemalige Vertiefungen des Geländes, die in der Vergangenheit mit Abfällen verfüllt wurden (Altablagerungen). Dies waren in der Zeit ab 1945 überwiegend Bauschutt und Erdaushub, aber auch Siedlungsabfälle. Um abschätzen zu können, ob von den Altablagerungen langfristig eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung ausgeht, hat die SGD Süd als zuständige Behörde, auf Basis eines Sachverständigengutachtens eine orientierende Untersuchung veranlasst.

Im Bereich der Ablagerungen wurde das oberflächennahe Grundwasser an fünf Messstellen auf Auswirkungen durch die Ablagerungen untersucht. Dabei konnten keine altlastenrelevanten Schadstoffe festgestellt werden. Calcium, Nitrat und Kalium waren leicht erhöht. Die Ursache hierfür kann in der landwirtschaftlichen Nutzung aber auch in der Auswaschung des abgelagerten Bauschutts liegen.

Es hat sich bestätigt, dass keine akute Gefahr für die Trinkwassergewinnung erkennbar ist. Langfristig sollte die Grundwasserbeschaffenheit an zwei zusätzlichen Messstellen dauerhaft beobachtet werden, zudem sind Grundwasserstandsmessungen erforderlich. Weitere Maßnahmen sind nach dem aktuellen Kenntnisstand derzeit nicht notwendig beziehungsweise auch nicht abzusehen.

Die SGD Süd hat sich mit den Gemeindewerken Haßloch dahingehend verständigt, dass diese die notwendigen Messstellen errichten, beproben sowie in das Untersuchungsprogramm des Trinkwasserschutzgebietes integrieren werden.