LSB-Informationsabend zum Thema „Kinderschutz im Sportverein“ in Mainz

Infoveranstaltung Kinderschutz im Sportverein

Wertvolle Tipps, wie man Jungen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt im Sport schützen kann, gab Kriminalhauptkommissarin Ines Rose den rund 70 Zuhörern beim Informationsabend unter dem Motto „Kinderschutz im Sportverein“, zu dem der Landesportbund Rheinland-Pfalz und seine Sportjugend im Rahmen der Aktionswoche „locker bleiben – ohne Gewalt gewinnen“ ins LSB-Haus nach Mainz geladen hatten.

Nach Aussage der Leiterin des Mainzer Polizeikommissariats II für Sexualdelikte und Gewaltdelikte gegen Frauen und Kinder ist es sehr typisch für einen Triebtäter, dass er immer den gleichen Modus operandi benutzt. „Triebtäter sind klassische Wiederholungstäter“, sagte Rose. „Wenn der Triebtäter eine Waffe dabei hat, dann deswegen, weil er merkt, dass er mit der Waffe schneller zu seinem Ziel gelangt und sein Ziel auch erreicht.“ Eine weitere Besonderheit bei Triebtätern sei, dass sie sich nicht selten nach der Tat entschuldigten, ihm ärztliche Hilfe anbieten oder das Opfer nach Hause fahren. „Hört sich verrückt an“, so Rose. „Aber es ist tatsächlich so, dass diese Täter mit ihrem Trieb losziehen und wenn sie diesen Zwang erreicht haben, haben sie wieder das Wissen, dass sie etwas ganz Schreckliches tun.“ Dem Gewalttäter indes gehe es in erster Linie darum, sein Opfer zu erniedrigen, es zu demütigen. Bei Gewalttätern könne eine Therapie zum Erfolg führen, bei Triebtätern sei sie da skeptisch.

Waschzwang, Essstörungen oder Autoaggression („Dieses Ritzen“) – dies seien häufig Symptome bei Kindern, die sexuell missbraucht worden seien. „Wichtig ist, dass man die Opferkleidung von der Tat sichert, auch wenn man nicht gleich eine Anzeige aufgibt“, betonte Rose. „Man sollte immer dokumentieren, wann wo etwas passiert ist oder welche Äußerungen gefallen sind – und man sollte sichtbare Dinge wie Verletzungen dokumentieren.“ Hier seien ärztliche Atteste Gold wert. „In Mainz gibt es den riesigen Vorteil, dass wir die Rechtsmedizin vor Ort haben“, machte die erfahrene Kriminalistin, die selbst drei Kinder hat, deutlich. „Die Rechtsmedizin hat eine Ambulanz für Kinder und Erwachsene und man kann sich diese Verletzungen begutachten lassen. Der Vorteil ist, dass diese Untersuchungen so professionell sind, dass sie mit der Aussage des Opfers verbunden werden können – die Plausibilität wird hergestellt zwischen Aussage des Opfers und dem Geschehen, das sich abgespielt hat.“

Wenn ein Trainer einen Sechsjährigen mal auf den Schoß nehme oder mit ihm kuschele, dann habe dagegen niemand etwas einzuwenden. „Kuscheln ist keine sexuelle Handlung.“ Allerdings komme es ganz entscheidend auf den Kontext an. Finde ein solcher Körperkontakt etwa unbemerkt in der Umkleidekabine oder in einer Situation statt, in der man sich allein mit dem Kind befinde, sei dies bedenklich. „Wenn man die Öffentlichkeit mit ins Boot nimmt, kann eigentlich nichts passieren“, so der Rat von Ines Rose. „Sicherlich ist das in manchen Fällen eine Gratwanderung.“ Wenn man in solch eine Situation gerate, dass man als Trainer oder Übungsleiter ein Kind auf diese Weise trösten wolle, müsse man für sich klare Grenzen ziehen. Rose wörtlich: „Wir als Erwachsene sind diejenigen, die in der Pflicht sind, Grenzen zu ziehen – nicht die Kinder.“