Karlsruhe: Deutscher Kinderschutzbund und dm engagieren sich für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Treffen beim VerfassungsFEST (Foto: Sebastian Heck/dm-drogerie markt)
Treffen beim VerfassungsFEST (Foto: Sebastian Heck/dm-drogerie markt)

Karlsruhe. Kinderrechte gehören in das deutsche Grundgesetz – dafür setzen sich der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. und dm-drogerie markt gemeinsam ein. Denn Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz, Förderung sowie Mitsprache und Beteiligung. Die beiden Partner machen erstmals gemeinsam im Rahmen des VerfassungsFESTs 70 Jahre Grundgesetz von Mittwoch, 22. Mai, bis Samstag, 25. Mai 2019, auf das Thema Kinderrechte aufmerksam.

„Dem Mitspracherecht der Jugendlichen muss eine hervorgehobene Bedeutung zukommen. Wir bei dm nehmen junge Menschen als entscheidungsfähig wahr und wollen diese Fähigkeit fördern. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist so naheliegend – es ist Zeit zu handeln“, erläutert Erich Harsch, Vorsitzender der dm-Geschäftsführung, das Engagement im Rahmen des Verfassungsfests in Karlsruhe im „dm-Kinderland.Jugendland.Zukunftsland.“ Und er ergänzt: „Bei dm haben wir den Anspruch über unsere händlerische Kompetenz hinaus, Impulse und Beiträge für eine lebenswerte Gesellschaft zu liefern.“

Zugleich führt Deutschlands beliebtester Drogeriewarenhändler die Tradition seines Gründers, Prof. Götz W. Werner, fort. Der Unternehmer engagiert sich seit vielen Jahren für die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens. Mit seiner Forderung nach einem „Einkommen für alle“ hat er eine breite gesellschaftliche und politische Debatte über die Zukunft unseres Sozialstaates entfacht. Im „dm-Kinderland. Jugendland. Zukunftsland.“ beim Verfassungsfest unterstützt dm den Deutschen Kinderschutzbund und seinen Präsidenten Heinz Hilgers bei deren Idee einer Kindergrundsicherung: „Die Kindergrundsicherung setzt das Recht auf soziale Sicherung konsequent um.“