Repräsentative Wahlstatistik zur Europawahl 2019

Symbolbild Europafahne (Foto: Pixabay)
Symbolbild Europafahne (Foto: Pixabay)

Wiesbaden – Bei der 9. Direktwahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 in Deutschland wird – wie auch bei den bisherigen Europawahlen – eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden dabei in knapp 2.750 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses ist dabei – wie auch bei anderen wahlstatistischen Erhebungen – oberstes Gebot. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Europawahl 2019 werden voraussichtlich ab September 2019 vorliegen.

Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Europa- und Bundestagswahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen, altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wählerinnen und Wähler sowie Nichtwählerinnen und Nichtwähler im Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern analysiert werden.

Für die repräsentative Wahlstatistik wurden aus den etwa 72.000 Urnenwahlbezirken rund 2.250 und aus den etwa 15.000 Briefwahlbezirken knapp 500 Wahlbezirke als Stichprobe zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen verwendet.

Aus dem Wählerverzeichnis werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung Wahlberechtigte sowie Wählerinnen und Wähler nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.

Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Für die Wahlstatistik ausgewählte Urnenwahlbezirke müssen bei der Europawahl 2019 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen. Ausgewählte Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Europawahl 2014 mindestens 400 Wählerinnen und Wähler aufgewiesen haben. Schließlich dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.

Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Europawahl stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters zur Verfügung.