Frankenthal: Führerscheinbeschlagnahme – mit 2,11 Promille in polizeiliche Großkontrolle auf der Autobahn 61

Verkehrskontrolle (Foto: Polizei RLP)
Verkehrskontrolle (Foto: Polizei RLP)

BAB61 / Frankenthal (ots) – Im Rahmen der länder- und behördenübergreifenden Zusammenarbeit fand am Mittwoch, 15.05.20019, auf der A61, Höhe Frankenthal unter Leitung des Schwerverkehrkontrolltrupps der Polizeidirektion Neustadt eine Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs statt.

Knapp 50 Polizeibeamte aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen sowie Beamte des Zoll legten den Fokus auf Großraum- und Schwertransporte. Von klein bis zu groß, von leicht bis zu schwer fanden insgesamt 29 Lastkraftwagen und Schwertransporte ihren Weg in die Kontrollstelle. In 19 Fällen hatte die Polizei etwas zu bemängeln. Fahrzeuge hatten unerlaubt Überbreite, Überhöhe oder waren überladen. In einigen Fällen war die Ladung nicht ausreichend gesichert. Ein Transport wurde mit einem ungeeigneten Fahrzeug vorgenommen. Dem Unternehmer droht nun die Einziehung des Fahrtertrags in Höhe von ca. 2.700EUR. Für sechs Fahrer musste die Fahrt noch an Ort und Stelle enden.

Bei einem 54-jährigen Berufskraftfahrer stellten die Beamten fest, dass die Fahrerlaubnis, die er zum Führen seines Fahrzeugs benötigte, bereits seit vier Jahren abgelaufen war. Er muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechtfertigen. Ein 61-jähriger Monteur, der mit dem Lkw unterwegs war, wies einen unsicheren Stand bei der Kontrolle auf – er schien recht wackelig auf den Beinen. Aus seinem Atem war Alkoholgeruch wahrnehmbar. Bei einem Blick in den Fahrgastraum konnten zahlreiche, sowohl leere als auch volle Bier-, Wein- und Schnapsflaschen festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,11 Promille am frühen Nachmittag. Noch an der Kontrollstelle erfolgte die Blutentnahme durch einen Arzt. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und mit Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis an die Staatsanwaltschaft gesendet. Mit dieser Tat hat der Monteur nicht nur Verkehrsteilnehmer gefährdet – ohne Führerschein wird er nun auch seinen Beruf nicht mehr ausüben können.