Kreis Mainz-Bingen: Südumfliegung – Revision beim Bundesverwaltungsgericht wird geprüft

Symbolbild Flugzeug

Ingelheim – Der Kreis Mainz-Bingen und die betroffenen Kommunen wollen weiter versuchen, den vom Frankfurter Flughafen ausgehenden Fluglärm in der Region einzudämmen. Die Arbeitsgruppe Flughafenerweiterung des Kreises Mainz-Bingen sprach sich bei einer Sitzung in der Kreisverwaltung dafür aus, zum Thema Südumfliegung die Chancen für eine Revison beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) auszuloten. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte im Februar eine Klage von Kommunen aus Rheinland-Pfalz und Hessen sowie Privatklägern gegen die Südumfliegung, die in Rheinhessen mehr Lärm verursacht, abgewiesen. Aus Mainz-Bingen waren fünf Kommunen unter den Klägern.

„Wir bleiben auf jeden Fall am Ball“, sagte Landrätin Dorothea Schäfer. Zwar liege das schriftliche Urteil aus Kassel noch nicht vor. Erst dann kann definitiv darüber entschieden werden, ob eine Revision aussichtsreich ist. Aber bis der Schriftsatz eintrifft, sollen bereits die vorhandenen Möglichkeiten geprüft werden. Hoffnung macht vor allem, dass der VGH damals den Weg zur Revision ausdrücklich zugelassen hat. Ortsbürgermeisterin Ute Granold hat bereits für die Ortsgemeinde Klein-Winternheim bereits, das Revisionsverfahren beim BVG zu führen. Die weitere finanzielle Unterstützung sagten die Teilnehmer der Arbeitsgruppe jedenfalls zu.

Zudem hat die AG Flughafenerweiterung beschlossen, dass die Daten der sechs Messstationen in Wackernheim, Bodenheim, Ober-Olm, Nierstein, Zornheim und Schwabenheim jetzt ausgewertet werden sollen. Dabei werden verschiedene Aspekte ausgewertet: der Ost-West-Betrieb, die Tagesstunden, die Nachtrandstunden und die Nachtstunden. „Von den Ergebnissen erhoffen wir uns Argumentationshilfen für die Diskussionen in der Fluglärmkommission“, sagte die Landrätin. In der Fluglärmkommission, bestehend aus rheinland-pfälzische und hessische Kommunen, vertritt der Landkreis Mainz-Bingen die betroffenen Gemeinden aus dem Kreisgebiet.