Rheinland-Pfalz: DPolG Rheinland-Pfalz fordert Messerverbot und die Einstufung von Angriffen als Tötungsdelikte

Symbolbild Messer (Foto: Pixabay/Alexander Lesnitsky)
Symbolbild Messer (Foto: Pixabay/Alexander Lesnitsky)

Mainz – Das Ziel der Bundesländer Bremen und Niedersachsen, das tragen von Messern an bestimmten öffentlichen Orten zu verbieten, wird von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Rheinland-Pfalz ausdrücklich begrüßt.

Landesvorsitzender Benno Langenberger ist erfreut, dass auch Innenminister Roger Lewentz Handlungsbedarf sieht und endlich die von der DPolG geforderte, längst überfällige Erfassung von Straftaten in Verbindung mit Messern in der PKS erfassen will.

Einen Grund, warum mit einem Verbot gewartet werden sollte, kann Langenberger nicht erkennen. Es sei vielmehr Eile geboten.

Denn „die Bereitschaft im Streit zum Messer zu greifen hat zweifelsohne zugenommen und wer auf einen Menschen einsticht, kann das Ergebnis seines Angriffes nicht mehr kontrollieren. Es ist purer Zufall, ob der Angegriffene leicht, schwer oder tödlich verletzt wird. Damit nimmt der Angreifer den Tod eines Menschen in Kauf,“ betont Benno Langenberger, und wiederholt seine Forderung, die potentiell tödlichen Messerangriffe nicht als gefährliche Körperverletzung, sondern grundsätzlich als Tödungsdelikt einzustufen.

Die bisherige Behandlung als gefährliche Körperverletzung spiegele nicht ansatzweise die Gefährlichkeit von Stichwaffen wider, so Langenberger weiter.