Neustadt: Die Polizei-News

Seitenscheibe eingeschlagen (Foto: Polizei RLP)
Seitenscheibe eingeschlagen (Foto: Polizei RLP)

Neustadt an der Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Seitenscheibe eingeschlagen (siehe Foto)

Neustadt/Weinstraße (ots) – Im Laufe des gestrigen Tages wurde in der Nachtweide die Seitenscheibe eines schwarzen Fiat eingeschlagen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde nichts aus dem Fahrzeug gestohlen. Der Sachschaden liegt bei ca. 300 Euro. Die Polizei bittet Zeugen, verdächtige Personen gesehen haben, sich bei der Polizeiinspektion Neustadt unter 06321 854-0 oder per E-Mail unter pineustadt@polizei.rlp.de zu melden.

Verkehrskontrollen im Dienstbezirk

Neustadt/Weinstraße (ots) – Bei Verkehrskontrollen in Lambrecht und Neustadt wurden zahlreiche Verkehrsverstöße geahndet. Insgesamt wurden 11 Autofahrer wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes verwarnt, zwei Fahrer hatten ihr Handy in Betrieb und einmal wurde die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert.

Bei Verkehrsunfallflucht beobachtet

Neustadt/Weinstraße (ots) – Eine Zeugin meldete gestern Vormittag der Polizei, die zufällig in der Nähe kontrollierte, eine Unfallflucht in der Luisenstraße. Hier fuhr der Fahrer eines blauen Mercedes beim Ausparken gegen einen geparkten Pkw und kümmerte sich nicht um den Schaden. Im Rahmen der Fahndung konnte der 67-jährige auswärtige Fahrer angetroffen werden. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit nicht bekannt.

Angetrunken und ohne Führerschein unterwegs

Neustadt/Weinstraße (ots) – Ein 27-jähriger Mann wurde gestern Abend in der Talstraße bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Nach Aushändigung des ausländischen Führerscheins wurde festgestellt, dass der Fahrer mit einer Fahrerlaubnisssperre belegt war. Die Beamten bemerkten weiterhin, dass der 27-Jährige Alkohol konsumiert hatte. Ein Atemalkoholtest ergab eine Konzentration von 1,0 Promille. Den Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie eine Geldbuße.