Neustadt, Elmstein: Kuckucksbähnel-Saisonstart am 01. Mai 2019 – Hinweise zum Verhalten an Bahnübergängen, Betreten des Bahngeländes

Das Kuckucksbähnel, das zwischen Neustadt an der Weinstraße und Elmstein verkehrt. Das Foto entstand am Halt in Erfenstein (Foto: Holger Knecht)
Das Kuckucksbähnel, das zwischen Neustadt an der Weinstraße und Elmstein verkehrt. Das Foto entstand am Halt in Erfenstein (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – Die Fahrsaison 2019 des Kuckucksbähnels startet am 01. Mai. Deshalb macht die Betriebsleitung des Kuckucksbähnels darauf aufmerksam, dass ab diesem Datum auf der Bahnstrecke zwischen Frankeneck und Elmstein wieder vermehrt an allen Tagen, nicht nur sonntags, mit Zugverkehr zu rechnen ist. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass auch Sonderzüge und der Bauzug, deren Fahrpläne nicht veröffentlicht sind, verkehren. Im Übrigen ist während des ganzen Jahres mit dem Verkehren von Zügen zu rechnen.

Die Bahnübergänge der Strecke sind nicht technisch gesichert. Für das Verhalten der Straßenbenutzer gilt die Straßenverkehrsordnung, die dem Schienenverkehr Vorrang einräumt. Sich nähernde Züge warnen den Straßenverkehr durch das Geben akustischer Signale mit einem Typhon oder Pfeife. Das Gleis darf ab dann nicht mehr überquert werden. Insbesondere Kraftfahrer werden auf ein gemäßigtes Fahrverhalten in der Nähe von Bahnübergängen hingewiesen.

Weiter macht die Betriebsleitung darauf aufmerksam, dass das Betreten der Bahnanlagen, ausgenommen die Bahnsteige, generell verboten ist. Ebenso das Errichten sogenannter „wilder Übergänge“, z.B. um sich so einen bequemen Zugang zu Grundstücken zu verschaffen. Es handelt sich dabei um einen Eingriff in den Bahnbetrieb, der als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden kann.

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