Pforzheim, Enzkreis: Anklageerhebung wegen des Gewaltverbrechens zum Nachteil des Simon Paulus

Pforzheim/Enzkreis (ots) – Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – hat u. a. wegen des Gewaltverbrechens zum Nachteil des Simon Paulus aus Birkenfeld Anklage zum Landgericht Karlsruhe – Schwurgericht – gegen die vier in den vorherigen Pressemitteilungen erwähnten Tatverdächtigen erhoben. Den Angeschuldigten wird dabei Folgendes zur Last gelegt:

Dem zwischenzeitlich 30 Jahre alten, italienischen Haupttatverdächtigen wird vorgeworfen, Simon Paulus Ende August 2018 in dessen Wohnanwesen in Birkenfeld mittels massiver Gewalteinwirkung gegen den Kopf getötet und anschließend – wie von ihm von Anfang an geplant – rund zwei Dutzend Schusswaffen, welche sich im legalen Besitz des Getöteten befanden, entwendet zu haben. Die Schusswaffen konnten bislang nicht wieder aufgefunden werden.

Dem Haupttatverdächtigen wird ferner zur Last gelegt, gemeinsam mit dem mitangeklagten, zwischenzeitlich 27 Jahre alten, deutschen Tatverdächtigen sowie dem ebenfalls mitangeklagten 26-jährigen, griechischen Tatverdächtigen Mitte Oktober 2018 geplant zu haben, eine Frau aus dem persönlichen Umfeld des griechischen Tatverdächtigen in deren Wohnhaus im Enzkreis umzubringen und dabei deren Suizid vorzutäuschen, um so an ein erhofftes Erbe zu gelangen sowie Wertgegenstände aus dem Anwesen der Frau entwenden zu können. Den drei Angeschuldigten wird vorgeworfen, versucht zu haben, diesen Plan in der Nacht auf den 15.10.2018 in die Tat umzusetzen. Sie sollen ihr Vorhaben jedoch bei Erkennen dessen Scheiterns abgebrochen haben. Zu einer Einwirkung auf die Geschädigte kam es nicht.

Weiterhin wird dem Haupttatverdächtigen zur Last gelegt, im Zeitraum von Ende Juni 2017 bis Anfang Juni 2018 in insgesamt fünf Fällen in Pforzheim sexuelle Handlungen an einer ihm bekannten, zur Tatzeit jeweils schlafenden Frau vorgenommen und den Vorgang jeweils gefilmt zu haben.

Dem mitangeklagten 42-jährigen, deutschen Tatverdächtigen wird vorgeworfen, dem Haupttatverdächtigen geholfen zu haben, den Leichnam des Simon Paulus sowie die entwendeten Schusswaffen in ein Fahrzeug zu laden, und zusammen mit dem Haupttatverdächtigen vom Tatort weggefahren zu sein.

Dem mitangeklagten 27 Jahre alten Tatverdächtigen wird ferner zur Last gelegt, dem Haupttatverdächtigen beim Vergraben des Leichnams des Simon Paulus geholfen zu haben.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden.

Der 30-jährige Haupttatverdächtige macht weiterhin von seinem Schweigerecht Gebrauch. Er befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen die Mitangeschuldigten, welche sich teilweise geständig eingelassen haben, sind weiterhin gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.