Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Polizeiwagen, Auto © Holger Knecht

Speyer – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Körperverletzung am Postplatz aufgeklärt

Speyer (ots) – Zu der Körperverletzung vom 16.03.2018 konnten drei Tatverdächtige ermittelt werden. Bei ihnen handelt es sich um einen 15-Jährigen in Ludwigshafen und zwei in Speyer wohnhafte Männer im Alter von 15 und 18 Jahre. Gegen die drei wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet

Am 16.03.2019 gegen 17:40 Uhr gerieten zunächst eine 23-jährige und eine 16-jährige am Postplatz in Streit, in dessen Verlauf es zu einem Gerangel zwischen den beiden Frauen kam, sodass beide Beteiligten auf den Boden fielen. Zwei bislang unbekannte Männer, die sich zunächst in einer größeren Gruppe neben den beiden befanden, kamen zu dem Gerangel hinzu und traten mehrfach auf die am Boden liegende 23-jährige ein.

Vor Eintreffen der Polizei konnten die beiden Männer jedoch in unbekannte Richtung flüchten. Die 23-jährige wurde hierbei leicht verletzt. Sie wurde anschließend zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus verbracht.

Vorfahrt missachtet

Speyer (ots) – An der Anschlussstelle Speyer-Nord wollte ein 37-jähriger BMW Fahrer die B 9 verlassen und nach links in Fahrtrichtung Schifferstadt abbiegen. Dabei missachtete er die Vorfahrt eines Mercedesfahrers, der auf der Schifferstadter Straße aus Richtung Speyer kommend nach links auf die B 9 in Richtung Germersheim abbiegen wollte. Bei dem folgenden Zusammenstoß entstand Sachschaden in Höhe von 14000 Euro. Die beiden Unfallbeteiligten wurden nicht verletzt.

Betrug durch Verkauf der Zeitschrift “Streetworker”

Speyer (ots) – Auf dem Parkplatz des Aldi Marktes in der Iggelheimer Straße hat am Samstagmittag ein 21-Jähriger die Zeitung “Streetworker” an Passanten verkauft.

Seit 2014 besteht ein Verkaufsverbot der Zeitschrift, da nicht nachgewiesen werden kann, dass die Einnahmen tatsächlich gemeinnützigen Zwecken zu Gute kommen. Der bisherige Verkaufserlös in Höhe von 20 Euro und die 8 Zeitschriften wurden zum Zwecke der Einziehung sichergestellt.