Frankfurt: Offizielle Stellungnahme von Eintracht Frankfurt

Frankfurt am Main – Stellungnahme von Eintracht Frankfurt.

„Die Pressekonferenz des Innenministers bestätigt Eintracht Frankfurt in der Überzeugung, dass die polizeilichen Maßnahmen rund um das gestrige Spiel ausschließlich auf Basis der wirklichkeitsfernen Auslegung eines Fernseh-Interviews veranlasst wurden.

Es gab nicht einen einzigen weiteren, ernst zu nehmenden Anhaltspunkt für bevorstehende Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten im Zusammenhang mit dem Spiel. Dass man Eintracht Frankfurt als verantwortlichen und in jeglicher rechtlicher Hinsicht in der Haftung stehenden Veranstalter bei der Beurteilung der Vorauslage nicht miteinbezogen hat, und – als die Maßnahmen schließlich unmittelbar bevorstanden – die Einschätzung, dass nicht im Ansatz ein Risiko bestünde, schlicht ignoriert hat, kommt einem Eklat gleich.

Man war seitens der Sicherheitsorgane offenkundig nicht an der Beurteilung der Sachlage durch Eintracht Frankfurt interessiert, sondern wollte ein Zeichen setzen. Dies gilt umso mehr, als zum Zeitpunkt, in dem der Durchsuchungsbeschluss für Teile der Nordwestkurve beantragt wurde, Vereinspräsident Peter Fischer höchst persönlich seine Aussagen vom Vorabend unmissverständlich in den Medien klargestellt und den dringend notwendigen Verzicht auf Pyrotechnik unterstrichen hatte.

Hier liegt nach Auffassung von Eintracht Frankfurt das rechtsstaatlich Bedenkliche an dem Vorgehen der Sicherheitsträger. Die gestrigen Maßnahmen dienten nicht der Gefahrenabwehr, sondern sollten offenkundig sicherheitspolitischen Symbolcharakter entfalten und waren in diesem Sinne weder geeignet, noch erforderlich, noch verhältnismäßig. Die abwegigen Vorwürfe des Innenministers in Richtung der Verantwortungsträger von Eintracht Frankfurt, die nun zur Rechtfertigung der gestrigen polizeilichen Handelns herangezogen werden, belegen in bedrückender Weise, dass es gestern objektiv und zuvorderst nicht um Fragen der Sicherheit ging.

Eintracht Frankfurt hat zur Wahrung eigener Rechtsansprüche eine anwaltliche Untersuchung der gestrigen Vorgänge veranlasst.“