Worms: Ansiedlung eines Möbel-Fachmarktes und eines Garten-Fachmarktes – Raumordnerischer Entscheid der SGD Süd

Neustadt an der Weinstraße / Worms – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat im Raumordnerischen Entscheid festgestellt, dass die Ansiedlung eines Möbel-Fachmarktes und eines Garten-Fachmarktes in Worms mit den Zielen von Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist, wenn bestimmte Maßgaben eingehalten werden. So ist die Verkaufsfläche des Möbel-Fachmarktes auf maximal 6.000 Quadratmeter zu begrenzen. Innerhalb dieser Fläche sind innenstadtrelevante Randsortimente auf einer Fläche von maximal 600 Quadratmetern zulässig.

Für den Garten-Fachmarkt ist eine Verkaufsfläche von maximal 2.000 Quadratmeter möglich. Innerhalb dieser Gesamtfläche sind innenstadtrelevante Randsortimente auf einer Fläche von maximal 200 Quadratmetern zulässig.

Die Stadt Worms hat im November 2018 bei der SGD Süd die Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung beantragt. Geplant ist, dass der BOSS Möbel-Fachmarkt an die Klosterstraße 34 verlegt wird und gleichzeitig um eine Verkaufsfläche von circa 1 500 Quadratmetern vergrößert wird. Dieser Möbel-Fachmarkt soll um einen Gartenmarkt und einen kleinen Gastronomiebereich ergänzt werden.

Die SGD Süd begrüßt den Standort, weil mit dem Vorhaben eine innerstädtische Brachfläche einer verträglichen Nachnutzung zugeführt wird. Der Standort für beide Vorhaben in städtebaulich eingebundener Lage ist raumplanerisch zu befürworten.